[Niedersachsen] Campen im Wald

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Waidmannsheil!

Ein Landwirt hat hat einen kleinen Fichtenbusch bei mir in der Jagd. Dort hat er nun einen Platz für Camper eingerichtet. 1 Stellplatz.

Die Camper dürfen dort mit seiner Erlaubnis ihren Campingwagen aufstellen.

Sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser gibt es dort natürlich nicht.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man in Deutschland einen offiziellen Campingplatz aufzusuchen hat. Sonst würde sich ja kein vernünftiger Mensch freiwillig auf einen Campingplatz begeben und die teilweise hohen Gebühren bezahlen.

Liege ich da ganz falsch?

Wie ist die Rechtslage?

Gruß WB
 
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>>Niedersachsen: Auch in Niedersachsen ist Wildcamping laut dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung nicht erlaubt, soweit keine Genehmigung des Waldbesitzers vorliegt.<<
 
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Waidmannsheil!

Ein Landwirt hat hat einen kleinen Fichtenbusch bei mir in der Jagd. Dort hat er nun einen Platz für Camper eingerichtet. 1 Stellplatz.

Die Camper dürfen dort mit seiner Erlaubnis ihren Campingwagen aufstellen.

Sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser gibt es dort natürlich nicht.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man in Deutschland einen offiziellen Campingplatz aufzusuchen hat. Sonst würde sich ja kein vernünftiger Mensch freiwillig auf einen Campingplatz begeben und die teilweise hohen Gebühren bezahlen.

Liege ich da ganz falsch?

Wie ist die Rechtslage?

Gruß WB

Sofern es Privatbesitz ist und der Besitzer es erlaubt, ist es kein Wildcamping.

Die Campingtoilette darf selbstredend nicht in der Natur abgelassen werden.

Frag beim örtlichen Ordnungsamt nach, dann wirst du erfahren, ob das Campen dort erlaubt ist. Geh auf Nummer sicher, bevor du dich aus dem Fenster lehnst.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Sofern es Privatbesitz ist und der Besitzer es erlaubt, ist es kein Wildcamping.
Das kommt drauf an, was man unter Wildcamping versteht oder wie es definiert ist.

Z.B. so
>>Unter dem Begriff „Wildcampen“ versteht man das Übernachten in Camper, Wohnmobil oder Zelt an Orten in der freien Natur, die nicht explizit als Campingmöglichkeit ausgeschrieben sind.<<
dann wäre es doch Wildcampen.
 

z/7

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Das Stichwort ist Umwidmung. Eine Fläche, die als Wald, Wiese oder Acker im Kataster steht, ist nun mal dementsprechend zu nutzen. Campingplatz ist eine andere Nutzung der Fläche, insbesondere, wenn der gute Mann Geld damit verdient.
 
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Zwischen "Campingplatz" und "mal ne Übernachtung erlauben" besteht ein großer Unterschied, der mit Umwidmung nix zu tun hat. Von "damit Geld verdienen" hat auch niemand gesprochen.
Deshalb § 28 NWaldLG :geek:
 
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§ 28 NWaldLG – Weitergehende Gestattungen

Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. 1 und des § 27 hinaus gestatten. Eine Gestattung nach § 27 darf nur begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden.

Hier wird dieser Stellplatz ja öfter und über eine Website vermietet. Es gibt auch ein Hinweisschild.

Das geht meiner Ansicht nach darüber hinaus.
 
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Die Stelle liegt am Hauptrotwildwechsel, zwischen zwei Einständen.

Ich habe es sowas von satt, dauernd lassen sich die Herren Landwirte etwas neues einfallen, um mir vors Schienbein zu treten.

Und als Jagdpächter soll man alles schlucken und die Leute noch auf ein Bier einladen.
 
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PS: Sitze gerade auf dem Hochsitz, und nun fängt ein Landwirt um 21:37 noch an, die Gerste zu dreschen ... q.e.d.
 
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Wurde neulich auch im tv beworben. Das machen derzeit viele Landwirte.
Allerdings ging es dabei um Grundstücke und wiesen direkt in bzw. Am Hof der Bauern. Dass das hier im befriedeten Bezirk kein Problem sein sollte ist klar.
Bei dir allerdings im Außenbereich, bzw. Sogar im Wald.
Wenn es nun auch noch ein Rotwild hauptwechsel ist würde ich an deiner Stelle zu recht dagegen vorgehen.
Natürlich wie immer zunächst das Gespräch suchen. Wenn das nicht fruchtet, Jagdpacht mindern. Fläche rausnehmen. Wenn er richtig doof ist, das ganze bei der Forstbehörde anzeigen. Die einschlägigen Vorschriften wurden schon genannt.
 

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