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Das werde wir frühestens nach dem ersten rechtskräftigen Urteil wissen.
Wie schuat es rechtlich aus, wenn ich meinem Hund bei der Jagd in der Situation helfe und in Notwehr / Nothilfe handle. Sollte es ja Straffrei für mich ausgehen. §32 stdg (1)
es war aber nur eine frage der Zeit.
Mein mitgefühl dem Hundeführer.
Was mir aber gerade in den Sinn kommt.
Wie schuat es rechtlich aus, wenn ich meinem Hund bei der Jagd in der Situation helfe und in Notwehr / Nothilfe handle. Sollte es ja Straffrei für mich ausgehen. §32 stdg (1)
Das werde wir frühestens nach dem ersten rechtskräftigen Urteil wissen.
basti
Zum Gruße,
zuallererst gilt mein Mitgefühl dem Hundeführer und seiner Familie, denn in den allermeisten Fällen gehört der Hund zur Familie und ist nicht "n u r" Betriebsmittel.
Dann frage ich mich, ob der Wolf , mal angenommen, es wäre ein Rudel, den Jagdhund mit dem Menschen verknüpft und/oder ein größeres Rudel sich einfach nicht um den ggf. noch anhaftenden Menschengeruch "schert" und den Hund trotzdem tötet.
Ich will nichts unterstellen - ich will es einfach nur wissen.
Ja, aber eben nur eine Annahme (..könnte durch Notstand gerechtfertig sein...)und kein Urteil mit Leitcharakter.