Conibear im Abfangkasten

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Gelöschtes Mitglied 3798

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Kastljaga schrieb:
dernieauslernt schrieb:
Kastljaga schrieb:
dernieauslernt schrieb:
Kastljaga schrieb:
Ups ! :shock: :wink: :wink:

Guten Morgen DNA ! :D :D :D


Der frühe Vogel fängt den Wurm!!!!!! :lol:

...aber die zweite Maus bekommt den Käse ! :wink: :wink:
:lol: :lol: :lol: :lol:

Nicht in der WRMF.... 8) :wink:

Da hat dann aber auch die frühe Maus keinen Vorteil..... :wink: :wink:


Doch!!!!Sie kann rausbrüllen: "ERSTER!!!!!!" :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
abgesehen davon,daß die frühe Maus ein Vogel war...... :wink:
 
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Pumba schrieb:
Alleine schon wegen dem Schweiß am Balg.

Nebenbei noch wegen Schweiß in der Falle.

Bisher hat sich weder ein Gerber noch ein Präparator über unsere Füchse beschwert und die meisten aus der Falle wurden so erlegt.

Der Schweiß geht gegen Null. Wenn man ganz penibel ist kann man ja mit bisschen Wasser noch unten den Kopf spülen.

Und wie Kastl schon sagte: Nix Schweiß in der Falle sondern wenn schon im Abfangkasten.

@DNA und Kastl: Ihr schafft es wohl überall mich zum Lachen zu bringen :D
 
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Hallo alle Fallensteller,
mit Begeisterung lese ich hier im Forum und freue mich, dass es viele Gleichgesinnte gibt, die die Niederwild Hege aktiv betreiben.
Ich habe eine Frage an Euch, die mir leider trotz intensiver Recherche bisher nicht eindeutig beantwortet wurde.
In unseren 16 Bundesländern wird die Fallenjagd von den jeweiligen Landesverbänden geregelt. Bezüglich der Zulässigkeit von Totfangfallen, wurde im Wild und Hund Exklusiv Heft“ Moderne Fangjagd“ auf den Seiten 94 bis 97 die jeweiligen Jagdregelungen zusammengefasst. Soweit so gut.
In 8 Bundesländern ist die Totschlagfalle nach Conibear-Bauart erlaubt in den anderen 8 nicht.

Ich Frag mich ob es erlaubt ist, in einem Bundesland (bei mir Bayern) welches den Einsatz der Schlagfallen nach Conibear- Bauart zum Totfang verboten hat, diese jedoch zum Abfangen im Abfangkasten herzunehmen.


Also: Fang in Lebendfalle. Feststellung, dass es sich um das gewollte Raubwild handelt(Jagdzeit, Sachkunde alles vorhanden). Entnahme aus der Lebendfalle durch einen Abfangkorb der eine z.b Belisle Conibear-Falle beinhaltet.
Hintergrund:
Abfangen nach §4 TierSchG ist nicht näher in 15 Bundesländern definiert (außer in Hessen wo ausdrücklich mit Schusswaffe erfolgen muss).
Gesetzestext Auszug (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html):
….Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat…….



Meine Überlegung ist
, dass der Fang an sich mit der Conibear-Falle aufgrund des nicht erlaubten Auslösemechanismus verboten ist. Da nicht eindeutig sichergestellt werden kann was gefangen wird.
Da es aber in einem Abfangkasten darum geht z.b. Raubwild schnell , zuverlässig und nach den Anforderungen des §4TierSchG ( nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen dürfen ) zu töten, sehe ich die Conibear-Falle als zulässig.

Liege ich da richtig?

Falls jemand von Offizieller Seite(UJB/ OJB) eine Aussage bekommt wäre ich besonders glücklich.

Vielen Dank im Voraus für die Information,
Floorman
P.S. WH an alle Raubwildjäger
 
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Was meint Ihr nach der Diskussion, erlaubt ja nein?
Ich meine NEIN, der simplen Logik folgend, dass die Gründe, aus denen die Falle für die Fangjagd verboten ist, ebenso im Abfangkasten fortbestehen.

"Ich benutze die ja nicht zum (Tot)fang, sondern nur zum Abmurksen." ist mir mir zu fadenscheinig und doppelzüngig.
Nur meine Meinung.
 
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Die Conibearfalle ist insbesondere deshalb in einigen Ländern nicht zugelassen, weil diese auf Zug und Druck auslösen kann. damit ist ein selektiver Fang nicht gewährleistet.

Der Verwendung einer Conibearfalle im Abfangkasten zum Töten eines Stück Raubwildes, das in einer Lebendfalle gefangenen und identifiziert wurde, spricht m.E. nichts entgegen, wenn die Klemmkräfte ausreichend dimensoiniert sind. Dazu haben einige Länder Vorgaben gemacht.
 
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Die Conibearfalle ist insbesondere deshalb in einigen Ländern nicht zugelassen, weil diese auf Zug und Druck auslösen kann. damit ist ein selektiver Fang nicht gewährleistet.

Genau. Aber genau das selektiv brauchen wir ja nicht, denn das haben wir ja schon vorher erledigt, indem wir geschaut haben, was in der Lebendfalle sitzt.

Der Verwendung einer Conibearfalle im Abfangkasten zum Töten eines Stück Raubwildes, das in einer Lebendfalle gefangenen und identifiziert wurde, spricht m.E. nichts entgegen, wenn die Klemmkräfte ausreichend dimensoiniert sind. Dazu haben einige Länder Vorgaben gemacht.

Ob die Klemmkräfte überhaupt notwendig sind? Hier ist ja davon auszugehen, dass das Wild in die Falle geht, und erst Stunden später eventuell kontrolliert wird. Damit es in dieser Zeit nicht leider, muss die Falle stark genug sein, dass zu verhindern.

Beim Abfangen stehe ich aber daneben und kann sofort eingreifen, falls irgendwas aus welchen Gründen auch immer nicht so laufen sollte, wie geplant.

Deswegen gilt auch hier das Verbot von Cunibear nicht, solange das ganze waidgerecht bzw. tierschutzgerecht bleibt. Schon allein deswegen, weil Fallenjagd und das Abfangen eines gefangen Stückes nicht das gleiche ist.

Persönliche Meinung: Pistole, Revolver, Fangschussgeber, gekürzter KK,... in .22lfb ist mir persönlich wesentlich lieber. Und das Löchlein im Balg hat noch nie wen gestört.
 
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ob nun eine Conibear vorhanden ist kann ich nicht sagen
meist werden Drahtbügelfallen nach Conibear- Bauart gekauft. Diese sind meist von der Fima Duke.
Meine Belisle Super X haben da schon mehr Dampf
Hinweise zur besten Praktik kann man hier lesen http://www.fur.ca/files/Best Trapping Practices.pdf

Edit meint, hier hat man einen Überblick welche Falle nach AIHTS Standart auf die entsprechende Zielart zertifiziert ist http://www.fur.ca/files/trap list/Certified Traps January 31 2015 FIC English.pdf
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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...eine Conibaerfalle im Abfangkasten bedingt zwingend, dass das gefange Raubwild von selbst aus der Falle in den Abfangkasten rennt...

Das tut es aber nicht immer, sondern man muss zuweilen mit dem Schieber nachhelfen.

Die Conibaer wird dann zwar auslösen, aber es wird nicht immer der absolut saubere Schlag erfolgen...
Ich würde sie daher nicht verwenden.

Was ein Gewese..... wozu das dämliche Herumexperimentieren und Versuche, das Rad neu zu erfinden?
Bislang hat das Geschoß aus KK kurz oder lang immer bestens funktioniert!
 
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scaver

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Das ist ein merkwürdiges Anliegen.
Wenn Fallenjagd, dann fangen - Tot.
Alles andere ist Blödsinn, auch wenn das ein schwachsinniges Gesetz so vorschreibt. Wenn das Setting korrekt angelegt ist, kommt es kaum zu Fehlfängen. Es ist moralisch nicht in Ordnung ein gefangenes Tier warten zu lassen, bis man es mit einem Fangkasten erlöst. Das sollte man mal mit dem Trapper machen.
Und wenn es die Katze oder den Dackel oder die Wildkatze erwischt, dann ist das bedauerlich, aber es ist human. Die Katze und der Dackel haben da nichts zu suchen.
Entweder man steht zur Fallenjagd, oder man lässt es.
Leider macht die schwachsinnige Weichspülpolitik das alles unmöglich.

Ich habe mehr als 1000 Meilen Trapplines mit Hundeschlitten und Scooter bearbeitet. Ich hab auch geladene Waffen durch die Gegend geschleppt, ohne dass etwas passiert ist. Auch damit kommt der Freizeitjäger nicht mehr zurecht; und die Gesetzgebung reguliert uns in die Unmündigkeit.

Mit legholdtraps, Snares, Conis etc.
Also bilde ich mir ein zu wissen, von was ich schreibe.

Wenn jemand nicht weiß, wie man ein noch lebendes Pelztier erlöst (ohne den Pelz zu verletzen) kann er mir hier seine E-Mail-Adresse Posten.
Ich sag’s ihm dann.
Ansonsten 22 da gibts günstige, handliche Waffen (Ruger), die erledigen dem Job.

Abfangkasten ist grünroteweicheier Tierquälerei
Sca
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Das ist ein merkwürdiges Anliegen.
Wenn Fallenjagd, dann fangen - Tot.
.....
........
Abfangkasten ist grünroteweicheier Tierquälerei
Sca

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!

Andere Länder, andere Sitten....

Du kannst das für ja so halten, wie Du es für richtig findest. Manch einer muss sich eben an Gesetzgebungen halten ....

....

Ich habe mehr als 1000 Meilen Trapplines mit Hundeschlitten und Scooter bearbeitet. Ich hab auch geladene Waffen durch die Gegend geschleppt, ohne dass etwas passiert ist. Auch damit kommt der Freizeitjäger nicht mehr zurecht; und die Gesetzgebung reguliert uns in die Unmündigkeit.

...
Sca

d a s klngt nach Freiheit.... (y)
 
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scaver

Guest
Ich weiss, dass man sich an Gesetzgebungen halten muß, aber wenn diese nicht richtig sind, nicht human sind und man Gesetze erläßt die wirklichkeitsfremd sind, muß man wenigstens einmal den Mund auf machen. Mit der Zeit gehen ist eine Sache, beurteilen ob diese richtig ist, eine andere. Ich lebe in Deutschland, Südtirol und Schweden und weiss auch dass meine und die Zeiten großer Freiheit vorbei sind. Obwohl, in Schweden und Norwegen gehts noch ganz gut.
sca
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Ich weiss, dass man sich an Gesetzgebungen halten muß, aber wenn diese nicht richtig sind, nicht human sind und man Gesetze erläßt die wirklichkeitsfremd sind, muß man wenigstens einmal den Mund auf machen.

ob unsereins seinen Mund dazu aufmacht, ist so unerheblich wie nur was.. denn: es hilft genau nichts !

Die Politik befriedigt einzigund alleine ihre Wählerklientel und lässt dabei praxisbewährte Jagdmethoden auf dem Rücken des Wildes als Tierquälerei deklarieren....

Die Politik k a n n argumentieren (und tut das hinter vorgehaltener Hand wohl auch): wenn Du als Jäger eine Tierquälerei darin siehst, dann lasse es doch einfach !

Wenn man also selber aus Gewissensgründen nicht mehr mitmachen will dabei, macht man einfach nicht mehr mit. Und siehe da: wieder eine Scheibe der Jagdsalami abgeschnitten.

Mit der Zeit gehen ist eine Sache, beurteilen ob diese richtig ist, eine andere.,
siehe oben... in aller Konsequenz

Ich lebe in Deutschland, Südtirol und Schweden und weiss auch dass meine und die Zeiten großer Freiheit vorbei sind. Obwohl, in Schweden und Norwegen gehts noch ganz gut.
sca

(y)
 

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