Crowdfunding für eine Waffenrechts-Datenbank

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Im Februar stellte mir Dirk Ostgathe, den ich schon von lexdejur® kenne und schätze, das neue Projekt vor, über 3000 Urteile zum Waffenrecht zu publizieren. Ich war sofort Feuer und Flamme, da ich es bei meinen Recherchen selber erlebt hatte, dass nur sehr wenige Urteile online einsehbar sind; meist auch nur die aus der zweiten und dritten Instanz. Zudem gibt es bisher keine komplette Datenbank zur Rechtssprechung im Waffenrecht.

Aktuell gibt es nämlich nur 800 Urteile....

Unsere Zuverlässigkeit und unser Bedürfnis wird in den letzten Jahren immer stärker vor Gericht angezweifelt. Auch hat es mich erschreckt, mit welchem Unwissen im Waffenrecht und im Leben manche Richter urteilten und wie stark bei manchen die Angst vor Waffen ist.

Daher bietet diese Datenbank neben dem individuellen Mehrwert beim eigenen Prozess auch die Möglichkeit, unsinnige Urteile aufzubereiten und diese publizistisch anzuprangern. Auch können wir sie nutzen, um den Politikern zu zeigen, wie sich ihre Gesetze in der Praxis erweisen. Gut gemeint ist im Waffenrecht im seltensten Fall auch gut gemacht.


Darum bitte 20 Euro für eine Lifetime-Lizenz* locker machen und von diesem Projekt anderen erzählen, damit es ein Erfolg wird.

https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/von-uns-fuer-sie-zur-idee




* Die Liftime-Lizenz gibt es nur während der Crowdfungingphase vom 01.08. bis 30.10.2014

 
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War schon auf eurer Seite und vermisse oder rate zu einem Paypal Account. Hätte sofort mitgemacht, wäre einer frei geschaltet.
Gruß Guts ..... weiter so!
 
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Hallo Katja,

wird diese "neue" Datenbank dann für jedermann frei und unentgeltlich zur Verfügung stehen?

Warum wird dann eine neue Anlaufstelle geschaffen und nicht einfach Waffenrecht als Rechtsgebiet bei openjur.de, einer bereits bestehenden (funktionierenden) freien juristischen Datenbank, eingerichtet?

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Warum wird dann eine neue Anlaufstelle geschaffen und nicht einfach Waffenrecht als Rechtsgebiet bei openjur.de, einer bereits bestehenden (funktionierenden) freien juristischen Datenbank, eingerichtet?

So viel ich weiß, sind bei openjur.de nur die Urteile publiziert, die von den Gerichten selber öffentlich einsehbar gestellt werden. Das sind weit weniger als 3000 Stück. Die Justizbehörden lassen sich die Urteilsherausgabe mit 7,50 bis 15 Euro bezahlen.

Diese Datenbank wird für alle, die während der Crowdfundingzeit 20 Euro locker machen, solange kostenfrei besuchbar sein (inkl. PDF Druck von Urteilen für den eigenen Prozess), wie sie existiert (Lifetime-Lizenz). Wer nach dem 1.11.14 einen Zugang haben möchte, muss einen kostenpflichtigen Account erwerben.

In jedem Fall wird das ganze Geld für den Ankauf der Urteile verwendet. Die Erstellung der Webseite und die Pflege der Urteile geschieht ehrenamtlich von den beiden Herausgebern.

Aber eigentlich werden all diese Fragen auf der Webseite selber in den FAQs beantwortet.
 
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Tolle Sache,

wollte direkt Spenden dann 404 :) dann halt ab 01.08.

Der Filter funktioniert nicht.

Ich suche aktuelle Urteile zum Thema Schalldämpfer für Jäger (privat).

Wünsche euch viel ERFOLG
 
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Es gibt aktuell nur 18 Urteile, die eingepflegt sind.

Und ja, die Aktion startet erst ab dem 01.08.2014


WR-datenbank-mehrwert.jpg
 
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Sorry, habe "EURE" Seite mit unserer Firmenseite verwechselt und nicht auf die Überschrift des Threads geachtet.

Bitte an die Macher der Datenbank wenden... Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es wegen der Kosten ist. Von den 20 Euro müssen schon 19% Mehrwertsteuer abgeführt werden. Wenn dann noch 3 Euro PayPal Gebühren hinzukommen, bleibt kaum noch Geld für den Ankauf der Urteile übrig.

WR-datenbank-problem.jpg
 
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Wer nach dem 1.11.14 einen Zugang haben möchte, muss einen kostenpflichtigen Account erwerben.


Danke für diese Auskunft. Es soll also via Crowdfunding eine Sammlung ermöglicht werden, die später wiederum nur gegen Entgelt (wer es sich leisten kann und will) verfügbar ist.
Dieser Punkt sollte durchaus überdeutlich herausgestellt werden.


Auf openjur.de sind derzeit etwa 822 Urteile mit Bezug zum Waffenrecht veröffentlicht. Diese Datenbank steht unter Creative Commons 3.0 Lizenz und damit ist gesichert, daß dort veröffentlichte Urteile auch weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen ist ein unterstützenswertes Ziel.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Der Zugang zur Datenbank und damit zu allen Entscheidungen im Volltext wird von einer Lizenz abhängig gemacht. Die sog. Lifetime-Lizenz erhält nur derjenige, der im Zeitraum des Crowdfundings (01.08. bis 01.11.2014) einen Obolus in Höhe von 20 € investiert. Hierzu ist es erforderlich, sich bei uns zu registrieren. Mit den von Ihnen gewählten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) erhalten Sie dann unbegrenzten Zugriff auf die Datenbank.

Alle anderen User können zwar auf lexdejur® recherchieren, erhalten aber lediglich die Sachverhalte bzw. den Tatbestand der Entscheidungen angezeigt. Die wichtigen Entscheidungsgründe sind hingegen den lizensierten Usern vorbehalten, die zuvor investiert haben. Dasselbe gilt auch für die Bereitstellung von Entscheidungen im pdf-Format. Diese sind nur durch angemeldete User abrufbar.

https://www.lexdejur.de/faq-haeufig-gestellte-fragen

Nicht Lifetime-Member können kostenfrei nach dem 1.11 in der Datenbank suchen, die dann 3-4x so groß ist wie die von openjur. Sie erhalten aber Vollzugriff auf die Urteile nur mit einem Obolus.

Ich kann mir vorstellen, dass man wie woanders auch, für den Einzel-Download 99 Cent bezahlt oder für ein Jahr 5 Euro als Privatperson. Man kann aber auch seine Recherchen seinem RA zeigen. Falls der einen Zugang zur kostenpflichtigen juris-Datenbank hat und das Aktenzeichen dort auch publiziert wurde, dann nutzt der freie Zugang auch.

Generell geht es erstmal darum, überhaupt mehr Urteile zu kennen. Denn auch bei juris sind nicht alle Urteile gelistet. Da gibt es nicht mal die Rubrik Waffenrecht.

Wichtig sind ja auch die Schlagworte bei der Recherche. Und Ostgathe und Hexels wissen, welche Schlagworte brennend interessieren.

Wer LexdeJur kennt, der weiß, dass die beiden auch kuriose und bahnbrechende Urteil herausstellen und bewerten werden. Denn darum geht es ja insbesondere. Mut zu machen, sein Recht wahrzunehmen statt sich bei der Behörde per "Einigung" die Waffen konfiszieren zu lassen.
 
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Selbstverständlich bin ich dabei.
Ich nehme an, dass eine Kontoverbindung erst ab 1.8. angegeben wird.

Im übrigen könnte die Administration das oben anpinnen.
 
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Wie soll das genau ablaufen ?
Alle melden sich vorerst einmal und bekunden Ihren Willen zur Zahlung. Wenn dann die angestrebte Summe erreicht wird, erfolgt eine Zahlungsanforderung ?
Oder zahlen alle erst einmal ? Was passiert, wenn der Betrag nicht erreicht wird ?

Wie wird das Einpflegen neuer Gerichtsurteile finanziert ?
 
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Steht alles in den FAQs. https://www.lexdejur.de/faq-haeufig-gestellte-fragen

Das Geld wird sofort zum Ankauf der Urteile genutzt. Von FvLW und prolegal gab es schon eine Zusage zu einer höheren Spende. D.h. jeder Obolus von 20 Euro wird in den Ankauf von ein oder zwei Urteilen investiert, die es bisher noch nicht online gab.

Bereits bei 10.000 Euro (500 Lizenzen) ist das erste Ziel erreicht: die größte Waffenrechtsdatenbank.

Bei 30.000 Euro (1500 Lizenzen) könnten alle zur Zeit verkündeten Urteile eingepflegt werden.

Server und die Arbeit des Einpflegens wird kostenfrei gestellt. D.h. erst einmal arbeiten die beiden ehrenamtlich und als Idealisten...


All in all: man kann eigentlich nichts falsch machen, wenn man 20 Euro einsetzt. Die benötigten Crowdfounder (500 bis 1500) sind eine sehr niedrige Zahl. Und man kann ab 01.08.14 das Barometer zum aktuellen Stand sehen. Transparenter geht es wohl nicht.

Liveticker: https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/liveticker-window?tmpl=component
 
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Danke für den Link.

Ich finde die Idee grundsätzlich gut. Aus anderen gemachten Erfahrungen finde ich das Vorgehen bzw. die Begrünudngen nicht gut.

Crowdfundinng gab es auch schon, bevor der Begriff erfunden wurde.
Ich erinnere an den Fall der "Spotkohle" der E.L.F.. Was wurde daraus ?

Wer genau kauft die Daten bzw. hat dann die entsprechenden Rechte ? Steht leider nicht in den FAQs.

Und zumindest beim zweitem in den FAQs angegebene Grund, warum das Geld bei Nicht-Gelingen nicht zurücküberwiesen werden kann (der Datenschutz) stellt sich mir die Frage, was damit gemeint ist ? Egal, wie Geld überwiesen wird, der Empfänger erhält die erforderlichen Daten des Überweisenden.

Danke für den Hinweis. Ich habe eben die Seite Versandkosten erweitert:

Warum kein PayPal? PayPal boykottiert Waffengeschäfte.

Gemäß der Nutzungsrichtlinie von PayPal darf diese Zahlungsmethode nicht für das Senden oder Empfangen von Zahlungen für Munition, Schusswaffen, bestimmte Schusswaffenteile oder -zubehör sowie für bestimmte Arten von Messern oder sonstigen Waffen, die geltenden Gesetzen unterliegen, verwendet werden. Erhält PayPal Kenntnis von solchen Warensendungen friert es die Konten für mehrere Monate ein oder löscht sie.


Sie schrieben, dass die Zahlung per Paypal nicht vorgesehen ist. In den FAQs findet man aber diesen Passus (s. unten). Was stimmt ?

18978486lp.jpg


Bei so vielen Schützen in D sollte es kein Problem sein den entsprechenden Betrag aufzubringen. Trotzdem fände ich ein Vorgehen, bei der zu Beginn die Zusagen gesammelt werden und eine Umsetzung erst begonnen wird bei Erreichung der gewünschten Zahl, besser.
 
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Sie schrieben, dass die Zahlung per Paypal nicht vorgesehen ist. In den FAQs findet man aber diesen Passus (s. unten). Was stimmt ?

Ich hatte nicht beachtet, dass sich die Anfrage zu Paypal auf LexdeJur bezieht, daher hatte ich das auf meine Firmenseite bezogen und daher thematisch falsch geantwortet.

Bei LexdeJur kann man Paypal nutzen (in unserem Shop nicht). Sorry für das Missverständnis. Aber das hatte ich glaube ich schon weiter oben so beschrieben.

Zu den Rechten, siehe https://www.lexdejur.de/internes/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb

Die Projektleiter haben entschieden, dass bereits während der Crowdfunding-Phase Urteile angekauft und eingepflegt werden. D.h. jeder, der eine Lifetime-Lizenz erwirbt, ermöglicht die sofortige Bestellung und kurz darauf Publizierung eines bisher noch nicht publizierten Urteils, auch während der Crowdfunding-Phase.

Bedenkenträger brauchen ja nicht einsteigen.... bzw. erst, wenn das Barometer die Bedenken zerstreut, d.h. in der Schlussphase.

Link zum Barometer: https://www.lexdejur.de/projekt-rechtsprechung-zum-waffenrecht/liveticker-window?tmpl=component
 

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