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also gibt es ein kontingent von 1 und für jeden weiteren muss man sich eine gewisse begründung nach jagdartenschema einfallen lassen, die allerdings wohlwollend bearbeitet werden soll, wenn der erste durch adapterlösungen nicht auf die zu beschalldämpfernde waffe passt. Ein schalldämpferbesitz ohne passende waffe (z.b. Nach verkauf) wird nicht gestattet.
Habe ich das so richtig verstanden?
jep.