"Der größte Waffenskandal in der Geschichte der Republik"

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Auf der aletn gelben WBK steht klar drauf dass sie zum Erwerb von Einzelladerwaffen berechtigt. wer lesen kann der lese um des eigenen Vorteil willen.
Noch ein Gottgleicher. Na hoffentlich ist bei Dir nicht auch ne .22 Kurz in die Sitzschine gefallen und Du gefährdest damit die innere Sicherheit.
 
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Ging mir nochmal um die genaue Definition von einem Amtshaftungsverfahrens. Denke das es in diesem Fall schon zum Tragen kommt:

Amtshaftungsverfahren
Ein Amtshaftungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, den Staat oder staatliche Bedienstete für Schäden oder Verluste haftbar zu machen, die durch Amtspflichtverletzungen entstanden sind. Es ist ein zivilrechtliches Verfahren, das auf dem Grundsatz beruht, dass der Staat oder seine Vertreter für Handlungen oder Unterlassungen haften können, die Schäden oder Verluste verursachen.
Das Vorgehen in einem Amtshaftungsverfahren kann je nach Rechtssystem und den spezifischen Umständen variieren, aber im Allgemeinen folgt es diesen Schritten:
1.
Vorverfahren: Bevor ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet wird, müssen oft bestimmte Vorverfahren durchlaufen werden. Dies kann die Einreichung von Beschwerden oder Ansprüchen bei der entsprechenden Behörde oder Regierungsstelle beinhalten.
2.
Klageeinreichung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Die Klage sollte die Gründe für die Amtspflichtverletzung sowie den Umfang der entstandenen Schäden darlegen.
3.
Beweissicherung: Beide Seiten können Beweise vorlegen, um ihre Argumente zu stützen. Dies können Dokumente, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten usw. sein.
4.
Verhandlung: In einigen Fällen kann das Gericht eine mündliche Verhandlung anberaumen, in der die Parteien ihre Argumente präsentieren und Fragen des Gerichts beantworten.
5.
Urteil: Das Gericht entscheidet über die Haftung des Staates oder der staatlichen Bediensteten für die behauptete Amtspflichtverletzung. Das Urteil kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich der Feststellung der Haftung und der Festsetzung von Schadensersatz.
6.
Berufung: Wenn eine Partei mit dem Urteil nicht zufrieden ist, kann sie Berufung einlegen und das Urteil vor einem höheren Gericht überprüfen lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Verfahrensregeln je nach Rechtssystem und der Art des behaupteten Fehlverhaltens variieren können. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich mit Amtshaftungsverfahren auskennt.
Quelle: ChatGPT


Leider nützt das dem Betroffenen wenig, die Sammlung ist zerstört.
 
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Ging mir nochmal um die genaue Definition von einem Amtshaftungsverfahrens. Denke das es in diesem Fall schon zum Tragen kommt:

Amtshaftungsverfahren
Ein Amtshaftungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, den Staat oder staatliche Bedienstete für Schäden oder Verluste haftbar zu machen, die durch Amtspflichtverletzungen entstanden sind. Es ist ein zivilrechtliches Verfahren, das auf dem Grundsatz beruht, dass der Staat oder seine Vertreter für Handlungen oder Unterlassungen haften können, die Schäden oder Verluste verursachen.
Das Vorgehen in einem Amtshaftungsverfahren kann je nach Rechtssystem und den spezifischen Umständen variieren, aber im Allgemeinen folgt es diesen Schritten:
1.
Vorverfahren: Bevor ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet wird, müssen oft bestimmte Vorverfahren durchlaufen werden. Dies kann die Einreichung von Beschwerden oder Ansprüchen bei der entsprechenden Behörde oder Regierungsstelle beinhalten.
2.
Klageeinreichung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Die Klage sollte die Gründe für die Amtspflichtverletzung sowie den Umfang der entstandenen Schäden darlegen.
3.
Beweissicherung: Beide Seiten können Beweise vorlegen, um ihre Argumente zu stützen. Dies können Dokumente, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten usw. sein.
4.
Verhandlung: In einigen Fällen kann das Gericht eine mündliche Verhandlung anberaumen, in der die Parteien ihre Argumente präsentieren und Fragen des Gerichts beantworten.
5.
Urteil: Das Gericht entscheidet über die Haftung des Staates oder der staatlichen Bediensteten für die behauptete Amtspflichtverletzung. Das Urteil kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich der Feststellung der Haftung und der Festsetzung von Schadensersatz.
6.
Berufung: Wenn eine Partei mit dem Urteil nicht zufrieden ist, kann sie Berufung einlegen und das Urteil vor einem höheren Gericht überprüfen lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Verfahrensregeln je nach Rechtssystem und der Art des behaupteten Fehlverhaltens variieren können. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich mit Amtshaftungsverfahren auskennt.
Quelle: ChatGPT


Leider nützt das dem Betroffenen wenig, die Sammlung ist zerstört.
Also in der "Ausbildung", die man bei uns Studium nannte, wurde bereits hingewiesen, daß ein Anspruch aus Amtshaftung nur alle Jubeljahre mal realisiert werden kann, ein sehr selten erfolgreich durchfochtenes Verfahren.
 
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Also in der "Ausbildung", die man bei uns Studium nannte, wurde bereits hingewiesen, daß ein Anspruch aus Amtshaftung nur alle Jubeljahre mal realisiert werden kann, ein sehr selten erfolgreich durchfochtenes Verfahren.
Absolut, denn sie sitzen auf den längeren Hebel und es muss alles 180% Wasserdicht hat um einen Hauch von Chance zu haben.
 
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Davon red ich schon lange. Selbsternannte Experten entscheiden dann, was richtig war. Und was falsch.
Werden dann noch mutmaßlich Daten geändert, um Fehler zu verschleiern, da sag ich mal nix zu...
Letztens beim Sammlertreffen. Irgendwer hat das Thema Dekomunition auf gebracht. Explizit KWKG. Anwesend ein Herr von LKA, genau in jenem Sachgebiet tätig. Alles ist verboten. Alles? Ja, alles, selbst leere Hülsen von Flakgeschützen, abgeschosse Geschosse. Auch Blaue Üb und Exerzierpatronen....❓❓❓
Dann kam die Frage auf, aber das ist bei Egun immer drin zum Kaufen. Ja, dass alles soll man bitte zur Anzeige bringen.
Ich habe mich nicht geäußert dazu. Aber am nächsten Tag den Sammlerverband kontaktiert. Antwort. Blödsinn.
Geschoss entschärft, nicht mehr intakte und keine TLP. Kein Problem.
Problem wird es erst, wenn genau dieser Sachverständige dann vor Gericht gegen dich aussagt. Bist halt am Arsch. Der Richter wird da entsprechend diesem glauben. Dazu hat man wieder einen Waffensammler eingesackt. Passt!
 
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Das ist was, das mich wundert. Die Polizei hat doch direkten Zugriff auf quadi verbeamtete Büchsenmacher... in BW haben die Bereitschaftspolizeikasernen eigene BüMa-Werkstätten mit Fachpersonal am Start - teilweise praktisch als Meisterbetrieb und mit Gutachter. Da lässt sich doch jemand finden, der sich wirklich auskennt... außer natürlich, man möchte nicht.
 
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Das ist was, das mich wundert. Die Polizei hat doch direkten Zugriff auf quadi verbeamtete Büchsenmacher... in BW haben die Bereitschaftspolizeikasernen eigene BüMa-Werkstätten mit Fachpersonal am Start - teilweise praktisch als Meisterbetrieb und mit Gutachter. Da lässt sich doch jemand finden, der sich wirklich auskennt... außer natürlich, man möchte nicht.

Weil es sich hier, wie bei so vielen Sachen, um einen „Staatsbetrieb“ handelt und man nicht mit Sinn argumentieren darf.
Nur weil die „Arbeitsebene“ nach zum Teil jahrelanger Ausbildung und Erfahrung Fachleute in dem jeweiligen Sachgebiet liefern könnte, ist in den Leitungspositionen nicht selten fachfremdes Personal tätig, das auf Grund der Laufbahn den ein oder anderen Dienstposten bekleiden muss. Dies führt wiederum zu zum Teil sehr „spannenden“ Auslegungen, Ideen und Vorschriften.
 
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🤣🤣🤣🤣
Schon mal aufgepasst was immer so alles bei Beschlagnahmen präsentiert wird? Das fängt bei den bösen Messersammlungen an, geht über Bajonette und Säbel, hin zu Deko, Luft/Softair und SSW. Und irgendwann kommen dann scharfe.
Ich hab das mal mitbekommen. Als wir noch mehr Kontakt zum LKA hatten. Da wurden MGs bei Sammlern sicher gestellt. Nach Wochen hieß es dann, war alles Deko.
Die nehmen normal alles mit. Vom Wiederlade-, über Putzkram leere Hülsen bis hin zum EWB Zeugs. Des ist denen egal. Weil die genau wissen, dass Du jetzt andere Sorgen hast. Und erstmal rudern wirst um da raus zu kommen..
Einem Kunden habens am Zoll seine Jagdwaffen einkassiert. Unrechtmäßig. 3 Jahre hat es gedauert bis er alles wieder hatte. Zustand der Waffen, Schrott. Nochmal 5 Jahre wegen Entschädigung. Wie mussten damals den Schaden beziffern. Raus gekommen ist, nix.
"ICH" gehe noch weiter. Ich möchte mal ganz ehrlich wissen, was bei entdeckten, vermeintlich illegales "Waffenarsenalen" der letzten 5 Jahre, wirklich EWB-pflichtig war, oder gar KWKG... "Er hätte Flakmunition daheim....". Komischerweise hört man oft nix mehr in den Medien. Danach. Auch was da juristisch raus kommt.
 
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