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Unter 2 a ist immer noch der Ort zu finden.Jetzt versuch ich´s nochmal, hier nochmal der Vertrag.
Unter 2 a ist immer noch der Ort zu finden.Jetzt versuch ich´s nochmal, hier nochmal der Vertrag.
Quatsch.
Es werden als Erstes mit solchen Konstrukten Pflichtversicherungen der BG unterschlagen.
( der Begriff " Scheinselbstständigkeit" und den Unabhängigen Rechtskreisen " Arbeitsrecht" " Sozialversicherungsrecht" und " Steuerrecht"sind ja wohl geläufig; oder ?
alle sind übrigens eigenständig Strafbewehrt)
Des weiteren gilt es erstmal Grundsätzlich solche Obskuren Verträge; die nichts anderes sind als ein Umgehungstatbestand;auf Rechtsgültigkeit zu prüfen...
wen sie Rechtsgültig sind; wer ist begünstigter ( Unbare Vorteilsnahme !); welche weiteren Vorschriften werden evt mit Anspruch auf Schadesersatz mit tangiert ( z.B welche Hauptbeschäftigung geht der " angestelte Jäger" nach;liegt die Einverständnis des Hauptarbeitgebers für Nebenbeschäftigung vor..
und liegt evt ein Haftpflichtschaden der Organistaion vor der die JG und andere Beteiligte in dieser Sache Empfohlen und Beraten haben ?
Ds Thema ist so Komplex und Vierlshichtig; das werden wir hier und mit den hier Vorliegenden Informationen nicht lösen können...
nur eines sollte dsen Beteiligten klar sein : eine Bewertung auf Rechtsgültig nehmen werder die hier im Forum beteiligten noch die Beteiligten in er Sasche vor; sondern letzendlich Gerichte....
wer das Risiko liebt; bitte.. soll er machen.
Ich jedoch hätte so solchen Drahtseilakten keine Lust.
TM
Sei mal nicht so überklug mit Deinen Urteilen!
Für BW war genau das die Rechtsauskunft des Justiziars der Rechtsaufsichtsbehörde. Zur Klarstellung heißt der Angestellte Jäger jetzt auch "beauftragter Jäger".
tatsächlich angestellt