Ehemaliger mitpächter fährt mit Waffe im Auto durch die Wiesen im Revier

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Hallo zusammen,

ich habe seit dem 01.04. 2016 ein 100 ha Hochwildrevier gepachtet. Seit einigen Monaten finden wir Aufbrüche und sehen beim Ansitz einen VW Transporter durchs Revier fahren und hören dann kurze Zeit später Schüsse. Letzten Monat fuhr besagtes Fahrzeug mit Waffe auf dem Beifahrersitz langsam unter meiner Leiter her die in den Wiesen steht.(kein öffentlicher Weg)
Von dem Fahrzeug mit Kennzeichen konnte ich ein Foto machen und musste feststellen das es ein Mitjäger des Vorpächters war.

Daruf habe ich bei der Polizei Anzeige wegen Wilderei erstattet. Nun bekomme ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief das hier kein Straftatbestand vorliegt nur weil jemand mit Waffe durch mein Revier fährt, weil ein direktes Ansetzen zur Tat nicht zu erkennen ist. Es läge hier auch keine Ordnungswidrigkeit vor.

Ich verstehe es nicht mehr, gibt es einen Juristen der mir hier einen Tipp für den Widerspruch geben kann?

Waidmannsheil

Michael
 
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Gelöschtes Mitglied 3257

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Mal losgelöst vom Tatbestand an sich: Wäre es eine Idee den ehemaligen Mitjäger mal darauf anzusprechen, ob er überhaupt was davon weiß in wie weit sich die Verhältnisse geändert haben? Gibt da ja die tollsten Dinge zu erleben...
 
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§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit der Waffe durch ein fremdes Revier fahren ist zwar waffenrechtlich sicher bedenklich, aber dass er dem Wild nachgestellt hat müsstet Du dann noch beweisen. Ohne Beweis sieht's mau aus.

Was hast Du der Staatsanwaltschaft denn als Beweis für Deinen Verdacht mitgeliefert?
 
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Du bist jagschutzberechtigt, also zweiten Mann mitnehmen (Zeuge und Sicherung) und beim nächsten mal nimmst du ihn hopp.

Bei Verdacht auf Wilderei, kannst du Zwang ausüben.
stellen, festsetzen, Polizei anrufen.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Da es anscheinend öfter passiert ein paar Mann ohne Auto im Revier verteilen und beobachten was passiert, knallt es im Revier und er wurde gesehen Polizei anrufen und Ausfahrten blockieren!
So bald die Polizei auftaucht einweisen wo er versucht das Revier zuverlassen.
So würde ich das versuchen!
 
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§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit der Waffe durch ein fremdes Revier fahren ist zwar waffenrechtlich sicher bedenklich, aber dass er dem Wild nachgestellt hat müsstet Du dann noch beweisen. Ohne Beweis sieht's mau aus.

Was hast Du der Staatsanwaltschaft denn als Beweis für Deinen Verdacht mitgeliefert?

Die Vorbereitungshandlung dazu zählt auch schon zur Wilderei.

Ist der ehemalige Mitpächter nun vielleicht im Revier nebenan zugange? Stichwort Jägernotweg.

Also großes Stochern im Nebel und ein klärendes Gespräch mit dem ehemaligen Mitpächter kann Wunder wirken :thumbup:
 
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Dem Herren ist sehr wohl bekannt das es einen Pächterwechsel gegeben hat. Einen Jägernotweg gibt es hier nicht da er 20 km zu seiner neuen Jagdmöglichkeit fahren muss. Der Weg durch Wiesen ist hier nicht der richtige Weg.

Als Beweis habe ich ein Foto mit geschickt.

Ich werde von der Polizei wegen einer defekten Glühbirne angehalten und mit 10€ verwarnt, und dieser Dreksack der mit Waffe unter meiner Leiter her fährt und mich an der Jagdausübung hindert darf das?
 
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Darf er nicht, rechtlich ganz ohne wenn und aber.

Problematisch kann es mit dem Nachweis werden, daß er mit der Waffe im Auto spazierengefahren ist. Ist die Waffe auf dem Foto erekennbar?

Das Fahren auf der Wiese, ich unterstelle mal nicht auf einem öffentlichen Weg, ist an sich schon eine Ordnungswidrigkeit, die man auch anzeigen sollte. Nach unserer leidigen Erfahrung mit Pilzsuchern u.ä. sind die Ordnungsbehörden aber wenig geneigt, derartigen Anzeigen nachzugehen. Aber nachfragen, ob ein OWi- Verfahren eingeleitet wurde, sollte man schon.

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Geh mit dem Foto zum Eigentümer der Flächen und zeig sie ihm; informiere die JG über die Uerlaubte Nutzung des Rvieres; und bitte den
Eigentümer wegen Befahrens der Flächen einen Antrag auf erstattung des Jagdschadens an seinen Flächen bei der Zuständigen Stelle zu stellen.

Wen dann Feststehn das der Jagdschaden durch einen Nichtberechtigenten Dritten verursacht wurde; müßte die Sache schon von Amtswegen von selber laufen.

Wen mann sich den § STGB 292

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.

Anschaut sieht das es einen Unterschied zwischen § 292.1 und § 292.2 gibt;
§292.1 ist ein Antragdelikt; hier ermuittelt der Staatsanwalt nur auf Antrag;
§ 292.2 ist jedoch ein Offizialdelikt; da muß der Staatsanwalt ermitteln !

Bei einer Kombination von Wilderei und Verstoß gegen Sachliche Verbote nach § 19 BjG ( hier verdacht schießen vom Fahrzeug aus) wird aus " Einfache" Wilderei dann " schwere Wilderei" und somit ein Offizialdelikt.

Also... erstnal vom Eigentümer Anspruch von Jagdschaden stellen... immerhin wiurde das Grass der Wiese mit dem PKW geschädigt... Auffpassen ! Fristen wahren; hier zählen genauso wie bei Wildschaden 7 Tage !

TM



 
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Wenn das schon seit Monaten so geht und Du Aufbrüche findest, das Kfz siehst und kurz danach kracht es - dann ist es doch höchste Zeit dem Kameraden das Handwerk zu legen. Wenn er das (anscheinend) schön öfter gemacht hat (so beschreibst Du es ja) hilft wohl kaum ein klärendes Gespräch. Ich schließe mich da meinen Vorredenern an: Mit ein paar guten Leuten versuchen ihn auf frischer Tat zu erwischen und dann sofort die Polizei hinzu ziehen. Bei 100 ha dürfte es ja auch nicht so viele Helfer brauchen um das durchzuziehen, da reichen bestimmt 4-5 Mann.

Wenn ich so einen Fall bei uns hätte, würde ich alles daran setzen den Kerl zu erwischen.:evil:
 
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Mit ein paar guten Leuten versuchen ihn auf frischer Tat zu erwischen und dann sofort die Polizei hinzu ziehen. Bei 100 ha dürfte es ja auch nicht so viele Helfer brauchen um das durchzuziehen, da reichen bestimmt 4-5 Mann.

Wenn ich so einen Fall bei uns hätte, würde ich alles daran setzen den Kerl zu erwischen.:evil:


Das last mal schön bleiben !

Das ist letzendlich Aufgabe der Ermitlungsbehörden; auch wen die sich Streuben : Eigeninitiative geht ganz schnell ins Auge !

Wo Gewilder wird; sind unter Umständen Waffen im Spiel;
und da sind Vorgehensweisen Gefragt die schnelleres Denken als Vorschnelles Handeln als Ergebnis bringen !

Emotional gesteuerte Reaktionen sind jetzt fehl am Platz.

TM
 
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Das last mal schön bleiben !

Das ist letzendlich Aufgabe der Ermitlungsbehörden; auch wen die sich Streuben : Eigeninitiative geht ganz schnell ins Auge !

Wo Gewilder wird; sind unter Umständen Waffen im Spiel;
und da sind Vorgehensweisen Gefragt die schnelleres Denken als Vorschnelles Handeln als Ergebnis bringen !

Emotional gesteuerte Reaktionen sind jetzt fehl am Platz.

TM

Das hat nichts mit emotionalem Handeln zu tun - es sind vernünftige Maßnahmen um einem Straftäter beizukommen. Die Polizei wird kaum das Revier für mehrere Tage oder länger überwachen.
Ich habe auch nicht gesagt, dass sich einer der Beteiligten Helfer auf eine Konfrontation / Konflikt einlassen soll. Wenn man ihn erwischt hat, dann sind bei 100 ha die wenigen Zufahrtswege schnell blockiert - und dann ist hoffentlich auch schon die Polizei da.
 
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§ 32
Befugnisse von bestätigten Jagdaufseherinnen
und Jagdaufseher sowie Jagdausübungsberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes nach
§ 25 Abs. 1 Bundesjagdgesetz Berechtigten
sind befugt,
1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt
jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung
gegen jagdrechtliche Vorschriften
begehen oder außerhalb der zum allgemeinen
Gebrauch bestimmten Wege zur
Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten,
ihnen gefangenes und erlegtes
Wild, Abwurfstangen, Eier und Waffen, zur
Jagd taugliche Geräte oder zur Jagd abgerichtete
oder geeignete Tiere abzunehmen
und ihre Personalien festzustellen,


Also das steht im Hessischen Jagdgesetz und das würde ich tun, mit ein, zwei Kollegen.

und was da nicht steht weil es selbstverständlich ist, danach die 110 zu wählen.


 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Die 110 würde ich wählen, sobald ich mitbekomme das Er im Revier irgendwas verbotenes tut zb Wild erlegt hat!
Dann sind die ein wenig eher vor Ort als wen man sich erst auf die Konfrontation einlässt........
 
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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Wenn die Trachtengruppe hört, das der JAB bestätigt es wird im Wald geschossen und es ist definitiv keiner der Berechtigten geht das ganz fix. Evl. würde ich das vorher mal mit denen genau erörtern.
 

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