Einstecklauf - muss der mit dem Einbau ins NWR?

Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.081
Hallo zusammen,
faktisch benötige Euer Schwarmwissen zur Thematik EStL.

Gestern haben wir die Thematik EStL diskutiert und etwas 'Unwissen' festgestellt.

Fall a.)
Der Altbestand-EStL, der in einer KL-Waffe verbaut worden ist, wurde nirgends
registriert, bis er beim Beschußamt war.
Dann war er zwar inkl. Waffe beschossen, wurde aber in keiner WBK geführt und
ob er in das NWR übernommen wurde, kann man nicht seriös beurteilen.

Fall b.)
Ein Altbestand-EStL, der bisher immer nur im Schrank stand und bisher nie in/mit
einer Waffe beschossen wurde, kennt weder eine WBK noch das NWR.
Wenn der nun in eine KL-Waffe verbaut wird und dann beschossen wird, wird der
EStL zu einem wesentlichen Bauteil der Waffe.
Ob er damit in eine WBK kommt, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Aber als wesentliches Bauteil einer Waffe müsste er im NWR erfasst werden.
Nur wie bringt man den da rein, wenn er bisher doch unbekannt war ?!?

Fall c.)
Ein Altbestand-EStL, der aktuell zwar im Schrank steht, aber evtl. bei einem Dritten
in einer Waffe beschossen wurde, kennt üblicherweise keine WBK.
Ob er im NWR bekannt ist, kann niemand beurteilen.
Wenn dieser EStL nun in eine KL-Waffe verbaut wird und dann beschossen wird,
wird der EStL zu einem wesentlichen Bauteil der Waffe.
Ob er damit in eine WBK übernommen wird, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Aber als wesentliches Bauteil einer Waffe müsste er im NWR erfasst werden.
Wie man den dort legalisieren kann, entzieht sich meinem Verständnis,
insbesondere wenn er dort evtl. bereits auf einen Dritten erfasst ist.

Das sind nur die 3 Fälle, die mir vom Samstagabend hängen geblieben sind.
Defakto besitzen viele, alte Waidmänner einen EStL, die teilweise auch nicht
(mehr) verbaut sind, aber die juristischen Rahmenbedingungen scheinen
eher nicht ganz sauber geregelt zu sein - zumindest mein Eindruck.
Zumindest als Nicht-Jurist und NWR-Laie sehe ich das in diese Richtung !?!

Fragen über Fragen - wer kann dazu etwas Belastbares beisteuern :unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.489
Der EL wird im NWR mit Teile ID als verbautes Teil erfasst.
Das kann jeder mit Herstellungslizenz, da drüber brauchst dir kein Kopf machen.
Im NWR ist dann das verbaute Teil mit Seriennr. Und T-ID erfasst.
Eintragung erfolgt in der Regel nicht. Allerdings tragen es manche Waffenbehörden dann ein, wenn der EL einzeln verkauft wird.
Also alles halb so wild und nichts worüber man sich den Sonntag vermiesen lassen sollte.
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.081
Der EL wird im NWR mit Teile ID als verbautes Teil erfasst.
Das kann jeder mit Herstellungslizenz, da drüber brauchst dir kein Kopf machen.
Im NWR ist dann das verbaute Teil mit Seriennr. Und T-ID erfasst.
Eintragung erfolgt in der Regel nicht. Allerdings tragen es manche Waffenbehörden dann ein, wenn der EL einzeln verkauft wird.
Also alles halb so wild und nichts worüber man sich den Sonntag vermiesen lassen sollte.
Hm - gefühlt ist es nicht so einfach.
Ein Altbestand-EStL - das waren meist beschossene EStL, die ohne Registrierung erworben
werden konnten. Die Voraussetzung war eine passende Trägerwaffe,
Solange der EStL nicht in einem Beschußamt auftauchte, hatte niemand Kenntnis von so
einem EStL, zumindest stand er in keiner WBK.
-
Subjektiv gibt es da ein großes Kommunikationsleck oder -loch.
Der verbaute, beschossene EStL - muss der beim NWR separat gemeldet werden.
Subjektiv ja, weil er ein wesentlicher Bestandteil der Waffe ist.
Aus der WBK bekommt das NWR keine Kenntnis, evtl. über die Beschussämter.

Wenn so ein Altbestand-EStL, der nie ein Beschußamt gesehen hat, jetzt in eine
KL-Waffe geschoben wird und zum Beschußamt gebracht wird ...
... denn wird der plötzlich wesentlicher Bestandteil einer Waffe und damit für das
NWR meldepflichtig ... .

Die andere Variante - der Altbestand-EStL steht zuhause im Schrank.
Er ist zwar beschossen, aber kein Dritter kennt seine Existenz.
Muss der im NWR erfasst sein? Gefühlt nein - aber sinnig scheint mir das weniger .. .

Daher - bei einem neu gekauften EStL ist diese Thematik eher easy.
Aber was ist mit einem Altbestand-EStL, der evtl. zwar einzeln beschossen wurde,
aber nie eine Trägerwaffe gesehen hat?

Subjektiv hat die Kommunikation zu der Thematik viel Luft nach oben.
Wir haben zusammen diskutiert und keiner hatte einen belastbaren Plan ... .
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.763
Seit wann müssen EStL eingetragen werden? Schreitet die Verblödung jetzt auch im WuH Forum unaufhaltsam fort?
 
Registriert
2 Dez 2004
Beiträge
643
Kenne ich bis jetzt so auch nicht ,aber was da irgendein OVLG oder sonst wer uns beschert....unsere BRD der liebe Gott hat eine große Spielwiese.....
 
Registriert
16 Mai 2005
Beiträge
1.458
Alles Quatsch.
Weder sind Einsteckläufe wesentliche Bestandteile ihrer Trägerwaffe, noch sind sie eintragungspflichtig.
M.
 
Registriert
4 Feb 2017
Beiträge
20
Bei der letzten "Waffenaufbewahrungskontrolle", wurden der verbaute EstL. im Drilling als auch der lose im Schrank stehende beide bis dato nicht eingetragen "bemängelt".

Nach einer schriftlichen Stellungsnahme zum Erwerb, wurden beide sowohl in die WBK und das NWR eingetragen.

Ob das jedes Amt genauso so handhabt kann ich natürlich nicht sagen
 
Registriert
16 Nov 2015
Beiträge
840


Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 2a

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Soll heißen: wer (auf seiner WBK) eine Waffe hat, in die der Einstecklauf passt, darf diesen erlaubinsfrei erwerben und besitzen...und natürlich in die Waffe einsetzen. Ein Beschuss entfällt, weil der Lauf bereits beschossen ist. Eine Eintragung in die WBK erfolgt nicht...es sei denn, der Einstecklauf war bereits einmal in eine WBK eingetragen und hat somit eine NWR-ID, dann bleibt er Anzeigepflicht und wird in die WBK eingetragen.

Heisst aber auch: Wer keine zum Einstecklauf passende Waffe auf seiner WBK hat, darf den Einstecklauf nicht besitzen. Da ein Einstecklauf ein wesentliches Waffenteil ist, wäre der Besitz erlaubnispflichtig...und der Lauf müsste in die WBK eingetragen sein. Also ufpasse.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
103
Zurzeit aktive Gäste
498
Besucher gesamt
601
Oben