Eintragung in WBK ; Bitte Warten!

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6 Dez 2000
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Wie schon erwähnt, lege ich mir gerade eine Kurzwaffe zu. WBK voll, also gestern beim Amt angerufen und Daten durchgegeben. Heute Vormittag hingefahren, hallo gesagt, Jagdschein kurz gezeigt,bezahlt, zweimal unterschrieben, guten Rutsch geschwünscht und wieder gegangen. Wenn ich die Knarre habe dann geht das mit dem Eintragen genauso schnell. Den Vordruck habe ich schon mitbekommen und kann ihn ausfüllen, dann geht das bei der Ordnungsbehörde noch fixer.
Ich konnte mich da noch nie beklagen.
 
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3 Nov 2001
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Meine Strategie: wenn der nächste Jägerkumpel das Zeitliche segnen sollte, finden wir in seinem Waffenschrank die unangemeldete Büchse und "erben" sie von der Witwe unter Eintrag in eine WBK.

Das Erben einer nicht eingetragenen Waffe ist imho nach dem neuen WaffG nicht mehr möglich!?! carcano?
 
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Genau wie Boarhunter hab ich mit der KPB keine Probleme:
Habe vor ca. sechs Wochen eine alte KK-Büchse geerbt. Der Erblasser ist Jan. 2001 verstorben. Jetzt erst hatte die Kreis-Polizei-Behörde die Witwe angeschrieben und nach dem Verbleib des Schießeisens gefragt, worauf hin diese das Teil vom Dachboden holte und mich um Hilfe bat. Habe den netten Herrn vom Amt angerufen und ihm die Lage geschildert. Darauf hin das Schreiben mit entsprechendem Antrag (lag bei) an ihn geschickt und zwei Wochen später eine neue WBK erhalten. Direkt nach erhalt hab ich ihn wieder angerufen und mich für die freundliche und schnelle Bearbeitung -auch im Namen der Witwe- bedankt. Als Antwort bekam ich zu hören: "Alles kein Problem, gern geschehen. Ich war zwei Tage krank, sonst hätten Sie die Unterlagen schon eher zurück bekommen". Ich war erstmal platt. So sollte es sein.
 
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9 Okt 2002
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@Rodney

Natürlich kann ein Erbe auch nichtangemeldete Waffen erben. Er hat nur keinen Anspruch auf Ausstellung einer WBK. Die Waffe selbst kann aber problemlos verwertet werden und einem Berechtigten Überlassen werden. Bei Einzelladelangwaffen, Repetierlangwaffen und Selbstladelangwaffen für Jäger haben also Jäger und ggfs Sportschützen mit WBK für Sportschützen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften eine Erwerbsmöglichkeit. Bei anderen Waffen kann bei Vorliegen eines Bedürfnisses eine WBK beantragt werden.


Gruß,


frogger


PS


Bei Langwaffen, bei denen die Anmeldung vergessen wurde oder die "schwarz" vorhanden sind, kann eine problemlose Legalisierung über den Inhaber einer Waffenhandelslizenz erfolgen.
 

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