Entenjagd

Registriert
29 Sep 2005
Beiträge
43
Also folgende Frage an euch:

In NRW geht ja am 16. die Jagd auf Enten los. Nun grenzt das Revier an ein anderes Bundesland und auch an ein anderes Revier. Das dumme ist das dort auch die Enten auf ner Kuhwiese sitzen. Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein unbewaffneter Treiber in dem "Fremdrevier" die Enten aufscheucht und sie somit auf der eigenen Revierseite geschossen werden können.

Gruß Rehbehn
 
Registriert
16 Jan 2002
Beiträge
3.695
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rehbehn:
Also folgende Frage an euch:

In NRW geht ja am 16. die Jagd auf Enten los. Nun grenzt das Revier an ein anderes Bundesland und auch an ein anderes Revier. Das dumme ist das dort auch die Enten auf ner Kuhwiese sitzen. Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein unbewaffneter Treiber in dem "Fremdrevier" die Enten aufscheucht und sie somit auf der eigenen Revierseite geschossen werden können.

Gruß Rehbehn
<HR></BLOCKQUOTE>

Hmmm... Ich wuerde den Pächter der Nachbarjagd ansprechen bzw. einladen, dann hat er auch was davon und kann euch nicht ans Bein pinkeln. Wenn die Enten auf eurer Seite der Grenze geschossen werden, duerfte es rein rechtlich OK sein.

Aber ich bin ja kein Rechtsverdreher
icon_rolleyes.gif


Hatte selbst vor vielen Jahren mal eine etwas ähnliche Situation: Ansitz am Waldrand, davor ein 15m breiter Wiesenstreifen, dann ein zugewachsener Graben (=Reviergrenze), dahinter wieder Wiese. Frueher Morgen im Herbst. In der Wiese im Nachbarrevier stehen plötzlich 2 Rehe auf: Geiss und Kitz, und äsen laaaaange vor sich her, ohne sich nennenswert vom Fleck zu ruehren. Nach geraumer Zeit habe ich mir erlaubt, ein paarmal halblaut zu pfeifen. Die Geiss warf auf, wurde langsam aber sicher misstrauisch und zog mit dem Kitz im Gefolge auf den (vermeintlich) sicheren Wald zu. Ueber den Graben, noch ein paar Meter, nochmal gepfiffen. Verhoffen, sichern(Geiss+Kitz), entsichern (ich), bumm - Kitz liegt im Feuer, Geiss springt ab!
icon_cool.gif
 
Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.564
@ Rehbehn:

Also diese Frage beantwortet sich wohl von selbst; oder gehst Du als Treiber bei einer Drückjagd durch die Dickungen des nachbarlichen Reviers, um den angestellten Jägern im eigenen Revier Wild vor die Büchse zu treiben ??

Versetze dich mal in die Lage deines Reviernachbarn und beurteile das ganze dann noch mal....


.


icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif


[ 05. September 2006: Beitrag editiert von: Jäger ]

[ 05. September 2006: Beitrag editiert von: Jäger ]
 
Registriert
9 Nov 2002
Beiträge
6.294
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rehbehn:
Also folgende Frage an euch:
Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein unbewaffneter Treiber in dem "Fremdrevier" die Enten aufscheucht und sie somit auf der eigenen Revierseite geschossen werden können.

Gruß Rehbehn
<HR></BLOCKQUOTE>

Die sieht wohl so aus, wie bei überjagenden Hunden, mit dem Unterschied, dass Treiber meist zurechnungsfähig sind und vorsätzlich handeln. Prost Mahlzeit, Nachbarrevier bleibt Nachbarrevier.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
115
Zurzeit aktive Gäste
559
Besucher gesamt
674
Oben