Also folgende Frage an euch:
In NRW geht ja am 16. die Jagd auf Enten los. Nun grenzt das Revier an ein anderes Bundesland und auch an ein anderes Revier. Das dumme ist das dort auch die Enten auf ner Kuhwiese sitzen. Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein unbewaffneter Treiber in dem "Fremdrevier" die Enten aufscheucht und sie somit auf der eigenen Revierseite geschossen werden können.
Gruß Rehbehn
In NRW geht ja am 16. die Jagd auf Enten los. Nun grenzt das Revier an ein anderes Bundesland und auch an ein anderes Revier. Das dumme ist das dort auch die Enten auf ner Kuhwiese sitzen. Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein unbewaffneter Treiber in dem "Fremdrevier" die Enten aufscheucht und sie somit auf der eigenen Revierseite geschossen werden können.
Gruß Rehbehn