Erbwaffensicherung - Modelle und Kosten

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Nicht den ganzen Faden gelesen. Aber zu JMBs Frage

möglichen Sperrelementen:
http://www.ptb.de/cms/index.php?id=10713

Da nur zugelassene Sperrelemente als Erwaffenblockierung anerkannt werden, ist die Liste vollzählig.

Unbrauchbarmachung:

Ausführung der Arbeiten nur durch Büchsenmacher und andere mit behördlicher Erlaubnis, eine End-Abnahme durch das Beschussamt ist erforderlich.

Anlage 1, Abschnitt 1 WaffG
1.4
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
1.4.1
das Patronenlager dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen
geladen werden können,
1.4.2
der Verschluss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.3
in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der
Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.4
bei Kurzwaffen der Lauf auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,
- bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder
- im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder
- andere gleichwertige Laufveränderungen
aufweist,
1.4.5
bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel
- mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
- andere gleichwertige Laufveränderungen
aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten
Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn
mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die
Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.
 
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So lange sich die verschiedenen Waffenbesitzergruppen (Jäger, Sportschützen, Sammler) gegenseitig Probleme machen (BdMP-Präsident macht Vorschläge wann Jäger die Waffen abzugeben haben) und sogar diese Gruppen untereinander zerstritten sind ("DSB gegen den Rest der Welt"), bis zu vielen Jägern ("Mehr als 5 Waffen brauche ich nicht, also auch kein anderer. Mir doch egal, wenn die Zahl der Waffen begrenzt wird.") werden wir uns nicht effektiv wehren können.

Du hast recht, da gibt es deutlich zu viel Zwist, Gartenzaundenken und Klein-Klein (wann sind übrigens diese Äußerungen des BDMP-Präsidenten gefallen? Von dem hatte ich bislang einen eher guten Eindruck).

Aber es gibt einzelne Themen, die gehen derart an die Substanz und betreffen ALLE Waffenbesitzer, dass da kaum ein Auseinanderdividieren mehr möglich sein bzw. erfolgen wird. Dazu zähle ich z.B. das Thema "kommunale Waffensteuer" (da war 2010, als Überlegungen aufkamen, eine einheitliche "Front" von Schützen über Jäger bis zu den Sammlern da, so wie lange nicht erlebt) - und mit Sicherheit zählt dazu die völlig unverhältnismäßige technische Einzelwaffen-"Sicherung" auch innerhalb des verschlossenen Waffentresors, von der hier die Rede ist.

Daher gebe ich dir zwar grundsätzlich recht... Aber genau dieses Thema hat das Potenzial, dass die meisten Waffenbesitzer bzw. Verbände zusammenstehen. Da wird absehbar weder bei DSB, noch BDMP/BDS, noch bei den Jagdverbänden, geschweige denn den Sammlervereinigungen irgendeine Akzeptanz da sein.
 
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Nimmt man alles zusammen, dürften um die 2 Mio Personen und Persöninnen, Jäger/innen, Schütz/innen, Bewacher/innen, Sammlerr/innen einerseits vom Waffenrecht betroffen sein und andererseits ein Wähler/innen-Potential haben, das jede Wahl entscheiden könnte.

Die Uneinigkeit aufgrund bestimmer Voraussetzungen und unterschiedliche Regelungen schaffen unterschiedliche Interessenlagen und damit Neid. Statt das Verbindende in den Vorgrund zu stellen, lässt man sich auseinanderdividieren oder macht das (am besten) gleich selbst.

Statt dass sich alle Verbände und Vereine bündeln, verzettelt man sich in klein-klein, weil jeder der Präsident von irgendwas sein will.

Wir bräuchten eine NRA, aber dieser Wunsch wird sich vor einem generellen Waffenverbot sicher nicht verwirklichen.

Nur um einen Punkt herauszugreifen:
Was hat denn die Zahl an Waffen eines Einzelnen mit einer davon ausgehenden "Gefahr für die Gesellschaft" zu tun. Um mal nur bei den Jägern zu bleiben - hat schon mal einer mit einem Drilling eine Bank überfallen oder ist damit Amok gelaufen?

Oder, Waffen in Schützenhäuser verwahren - der gleiche Schwachsinn:
Haben Täter nicht eingebrochen und man achte darauf - mit KK-Waffen vier Morde begangen, obwohl Gutmenschen die für Sportzwecke noch akzeptieren.
Wer schmiert denn wieder irgendwelche Parteien mit "Spenden", um etwas durchzusetzen, was keinerlei Sicherheitsgewinn bringen wird.

In vielen Parlamenten sind die Grünen an Schaltstellen und nützen ihre Möglichkeiten unter der Duldung des größeren Ko-Partners soweit als nur möglich aus. Man weiß also gar nicht mehr, wen man wählt und alles was sich nach der Wahl an Möglichkeiten herausstellt, wird als "Wählerwille" deklariert.

Unter diesen fundamentalen Umständen ist mancher Dredd, der mit größter Energie durchgekaut wird, überflüssig, fragwürdig und für die Katz.

Schönen Sonntag noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Sir: :thumbup::thumbup::thumbup:

Wir bräuchten eine NRA, aber dieser Wunsch wird sich vor einem generellen Waffenverbot sicher nicht verwirklichen.

Oder ist es vielleicht gerade deshalb angezeigt?
 

JMB

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Wir bräuchten eine NRA, aber dieser Wunsch wird sich vor einem generellen Waffenverbot sicher nicht verwirklichen.
Wie ich D kenne wollen die Waffenbesitzer eine NRA und kriegen eine NSA. :twisted:

Und die Politiker werden uns hinterher einreden, dass das doch unser Vorschlag gewesen sei - jedenfalls im Kern.
Und bloß wegen dem einen Buchstaben Unterschied, der noch dazu im Alphabet unmittelbar daneben steht, sollen wir uns nicht so anstellen ...
:evil:


WaiHei
 
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wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen,
aber dazu ist es mir beim besten Willen nicht zumute :evil:
 
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Hallo,

ich muss das Thema leider wieder hochholen.

Soweit ich gelesen habe, ist die Firma Armatix insolvent (gewesen?).

Gibt es noch zugelassene Blockiersysteme? Der oben genannte Link der PTb funktioniert bei mir nicht mehr.

Falls ja, hat jemand Erfahrungen hinsichtlich der Kosten?

Weiterhin noch eine Frage: Darf die Erbin die blockierten Waffen dann im (vorher rechtmäßig genutzten) A- oder B-Schrank des Vererbers lagern oder muss sie in dem Fall einen 0-Schrank anschaffen?

Grüße und Danke
 
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27 Sep 2006
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Die Vererbung des WS ist m.W. an die vorherige gemeinsame Aufbewahrung gekoppelt, d.h. das geht nur wenn die Erbin eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Da gab es auch lange Diskussionen, ob ein KWS ausreicht oder nicht, da IIRC eben nur "waffenrechtliche Erlaubnis" da steht und kein Niveau dazu gefordert wird. Kann mich aber auch irren. Jedenfalls wurde die Vererbbarkeit von WS mit niedrigerem Schutzniveau explizit als unerwünscht gesehen. Betrifft mich aktuell auch und wird im Falle eines Falles eben durch Erwerb eines neuen nichtdeutschen Fabrikats erledigt, der der Platz in den vorhandenen Schränken nicht ausreicht und ich da wo der ererbte steht auch in Zukunft einen brauche.
 

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