Ergebnis BVG-Urteil

Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.687
Ich sags ja immer. Wir haben die meisten Gegner in den eigenen Reihen.
 
Registriert
1 Feb 2015
Beiträge
2.462
Zum Gruße,
witzig zu kurz gedacht, das Interesse am Schutz des Gehöres kann i c h mit meinem Peltor befriedigen, kann und darf jeder aufsetzen, oder ?
Das wiederum wird nach meiner Lesart hiermit zum Ausdruck gebracht: "Zum einen gehören Schalldämpfer nach der Wertung des Gesetzgebers nicht zu der Ausstattung, die Jäger für die Ausübung der Jagd benötigen." (Man könnte sich ja auch anders helfen.)
Das scheinen mir (laut Begründung) zwei voneinander unabhängige Argumente zu sein, die man nicht vermischen sollte um sie jeweils zu entkräften.
 
Registriert
22 Sep 2005
Beiträge
2.222
Es wird sich in den Ländern die Schalldämpfer genehmigen nix ändern. Warum auch?
 
G

Gelöschtes Mitglied 24957

Guest
Falsch, die Klage wurde zurückgewiesen und kein abschließendes Urteil gefällt.
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
An den politischen Vorgaben in den Ländern (teilweise trotz herrschender Verbote) erkennt man jedoch eine Rechtsfortbildung.
Die festgestellte fehlende Deliktrelevanz ist ein gewichtiges Argument den allgemeinen Gesundheitsschutz für Jäger stärker zu gewichten.
Im Endeffekt ist der SD nur ein an sich ungefährliches Rohr, womit es immer noch laut, jedoch nicht ZU laut knallt.

Aber grundsätzlich ist ein SD ja immer schon der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist.

Das als Zankapfel korrekt zu interpretieren ist wie bei den Amis das 2nd Amendment korrekt auszulegen... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.687
Es stand gar nicht, die in vielen Bundesländern geübte Praxis zur Diskussion. Nur ein Urteil des VerwG in Berlin, das einen Rechtsanspruch für Jäger abgelehnt hatte.
Wenn der Berliner Senat morgen befindet, daß man als Jäger doch das Bedürfnis hat, ist das dann so.
Daran ändert das VerwG nichts daran.

und das Bundes VerwG in Leipzig hat einzig eine Revision zurückgewiesen und ist bei der Begründung des Berliner Gerichts geblieben.

Das ändert doch nichts an der Praxis in anderen Ländern, es sei denn die Bundesregierung würde das WaffG jetzt so überarbeiten, daß der SD ausdrücklich nicht vom Bedürfnis gedeckt ist.
Ob das jemals kommt?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Zum Gruße,
witzig zu kurz gedacht, das Interesse am Schutz des Gehöres kann i c h mit meinem Peltor befriedigen, kann und darf jeder aufsetzen, oder ?
Es ist aber gutachterlich festgestellt, dass dies nicht immer ein ausreichender Schutz des Gehörs darstellt und darüberhinaus einige jagdliche Einschränkungen bestehen. Zudem ist die Gefahrenabwägung zu keinem bejahenden Ergebnis gekommen.
Es bleibt eine merkwürdige Abwägung einer abstrakten (eigentlich unzutreffenden) Gefahr gegen ein Grundrecht.
Wenn man Jäger nicht für zuverlässig im Umgang hält, sollte man ihnen keine Schusswaffen geben und nicht den Gesundheitsschutz erschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Es stand gar nicht, die in vielen Bundesländern geübte Praxis zur Diskussion. Nur ein Urteil des VerwG in Berlin, das einen Rechtsanspruch für Jäger abgelehnt hatte.
Wenn der Berliner Senat morgen befindet, daß man als Jäger doch das Bedürfnis hat, ist das dann so.
Daran ändert das VerwG nichts daran.

und das Bundes VerwG in Leipzig hat einzig eine Revision zurückgewiesen und ist bei der Begründung des Berliner Gerichts geblieben.

Das ändert doch nichts an der Praxis in anderen Ländern, es sei denn die Bundesregierung würde das WaffG jetzt so überarbeiten, daß der SD ausdrücklich nicht vom Bedürfnis gedeckt ist.
Ob das jemals kommt?
Die Länder haben ihre Praxcis aber mit Hinblick auf einschlägige Gerichtsurteile geändert.
Diese Urteile sind nun obsolet und die Bundesländer könnten daraufhin wieder zu einer restriktiven Auslegung zurückkehren.
Das ermöglicht eben dieses Urteil BVerwG.
Darin wurden die Begründung zur Anerkennung des Bedürfnisses zerschmettert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.687
Sie könnten sowieso jederzeit, egal ob ein Urteil existiert.
Ich sagte doch, einzelne Landkreise haben bei uns vor einer landesweiten Regelung ganz allein entschieden und genehmigt. Ganz ohne VO.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.084
Irgendwie seltsam, einerseits soll ich als Nichtversicherter der BG deren Vorschrigten einhalten (z.B. UVV Jagd), andererseits verhindern deutsche Gerichte genau das: "§3 DGUV Vorschrift 1: Gefährdungen müssen primär durch technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschaltet werden. Soweit dies nicht möglich ist, müssen Versicherte zusätzlich durch geeignete persönliche Schutzausrüstungen geschützt werden."
Und was ist mit der Gefährdung des Hundes und der Vereinbarung mit dem TierschutzG?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Sie könnten sowieso jederzeit, egal ob ein Urteil existiert.
Ich sagte doch, einzelne Landkreise haben bei uns vor einer landesweiten Regelung ganz allein entschieden und genehmigt. Ganz ohne VO.
Erst die Urteile öffneten die Tür und dieses Urteil macht die Tür wieder zu.
Eigentlich nicht so schwer die Bedeutung aller bisherigen Urteile und deren Auswirkungen zu verstehen.
Die Leute haben ncht aus lauter gutem Willen gehandelt, sondern aus dem Druck der Rechtmäßigkeit durch die Urteile.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
81
Zurzeit aktive Gäste
488
Besucher gesamt
569
Oben