Das wiederum wird nach meiner Lesart hiermit zum Ausdruck gebracht: "Zum einen gehören Schalldämpfer nach der Wertung des Gesetzgebers nicht zu der Ausstattung, die Jäger für die Ausübung der Jagd benötigen." (Man könnte sich ja auch anders helfen.)Zum Gruße,
witzig zu kurz gedacht, das Interesse am Schutz des Gehöres kann i c h mit meinem Peltor befriedigen, kann und darf jeder aufsetzen, oder ?
Es wird sich in den Ländern die Schalldämpfer genehmigen nix ändern. Warum auch?
Falsch, die Klage wurde zurückgewiesen und kein abschließendes Urteil gefällt.
Es ist aber gutachterlich festgestellt, dass dies nicht immer ein ausreichender Schutz des Gehörs darstellt und darüberhinaus einige jagdliche Einschränkungen bestehen. Zudem ist die Gefahrenabwägung zu keinem bejahenden Ergebnis gekommen.Zum Gruße,
witzig zu kurz gedacht, das Interesse am Schutz des Gehöres kann i c h mit meinem Peltor befriedigen, kann und darf jeder aufsetzen, oder ?
Die Länder haben ihre Praxcis aber mit Hinblick auf einschlägige Gerichtsurteile geändert.Es stand gar nicht, die in vielen Bundesländern geübte Praxis zur Diskussion. Nur ein Urteil des VerwG in Berlin, das einen Rechtsanspruch für Jäger abgelehnt hatte.
Wenn der Berliner Senat morgen befindet, daß man als Jäger doch das Bedürfnis hat, ist das dann so.
Daran ändert das VerwG nichts daran.
und das Bundes VerwG in Leipzig hat einzig eine Revision zurückgewiesen und ist bei der Begründung des Berliner Gerichts geblieben.
Das ändert doch nichts an der Praxis in anderen Ländern, es sei denn die Bundesregierung würde das WaffG jetzt so überarbeiten, daß der SD ausdrücklich nicht vom Bedürfnis gedeckt ist.
Ob das jemals kommt?
Erst die Urteile öffneten die Tür und dieses Urteil macht die Tür wieder zu.Sie könnten sowieso jederzeit, egal ob ein Urteil existiert.
Ich sagte doch, einzelne Landkreise haben bei uns vor einer landesweiten Regelung ganz allein entschieden und genehmigt. Ganz ohne VO.