Erwin Müller, Jakele und ein 500 Millionen Streit

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Schwäbische Zeitung vom 7.5.2024:
"...
Die Begründung der Kläger, sie hätten Erwin Müller blind vertraut, ließ das Gericht nicht gelten. „Wir sprechen hier ja nicht von jungen Menschen, die Verträge vielleicht nicht verstehen können.“ Selbst wenn Erwin Müller die Adoption nur angestrebt habe, um seinen leiblichen Sohn zu benachteiligen, habe das primär nichts mit der Klage zu tun.
Auch hätten sich die Kläger weder in einer „seelischen Zwangslage“ noch in einer „finanziellen Abhängigkeit“ befunden. Die Klage habe damit „nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg“, so das Fazit von Richterin Warmuth.
Sie schlug vor, beide Seiten könnten sich darauf einigen, die Adoption zu widerrufen. Der Anwalt der Kläger, Maximilian Ott, zeigte sich offen für weitere Gespräche. Anton Steiner, der Erwin Müller vertrat, verwies darauf, dass bereits „viel böses Blut“ geflossen sei. Bis Ende Juli sollen sich die Streitparteien nochmals schriftlich äußern können. Dann wird ein Urteil erwartet. Den Streitwert hat das Gericht auf den Höchstwert von 30 Millionen Euro angesetzt."

Das wird eher nix mit dem großen Reibach für die Kläger.
Nicht sehr förderlich fürs Geschäft wenn man voraussichtlich so auf die Nase fällt und wenn die Einschätzung der Richterin zutrifft, also noch mehr sparen und nach Deggendorf, wenn es mal eine Luxuswaffe werden sollte.
 
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Herrn J. würde ich mal als Kaufmann bezeichnen und damit gelten ja i.d.R. höhere Ansprüche an das Rechtsverständnis :)
 
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Wären im Höchstfall immer noch 10 Millionen pro Kläger. Damit wird die Entwicklung von dem hässlichen Knallstock wohl bezahlt sein.
Geht es beim Streitwert nicht um die Gebühren? Wenn das der Höchstwert sein soll, der verhandelt werden kann, wären viele Prozesse unsinnig (Mannesmann-Prozess et al.).
 
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Wird die Repetierin dann bald in M1 umbenannt?
Nein, aber man kann sie in jedem Müller-Markt kaufen. Gleich hinten neben dem Toilettenpapier. Übrigens muss der Erwachsenenadoption das Familiengericht zustimmen. das passiert nicht automatisch. Irgendeine Rührstory muss in den Akten schlummern.
 
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Geht es beim Streitwert nicht um die Gebühren?

Genau, mal eben den Prozesskostenrechner angeworfen. Prozesskosten liegen insgesamt bei 998.517,53 €. Gut 362.000 € sind davon Gerichtskosten, die Jakeles als Kläger schonmal bei der Gerichtskasse als Vorschuss eingezahlt haben müssen, wenn sie keine Prozesskostenhilfe bekommen haben oder eine Rechtsschutzversicherung das abdeckt. Der Rest sind eigene und gegnerische Anwaltsgebühren, wobei letztere im Falle der rechtskräftigen Klageabweisung an die Gegenseite zu erstatten sind.
 
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Der Rest sind eigene und gegnerische Anwaltsgebühren, wobei letztere im Falle der rechtskräftigen Klageabweisung an die Gegenseite zu erstatten sind.
Nach so einer Einschätzung des Gerichtes über den Prozessausgang muss man sich seiner Sache schon sehr sicher oder sehr reich sein, wenn man keinen Vergleich anstrebt oder die Klage zurückzieht. Nicht das Blaser am Ende das Design vom Insolvenzverwalter übernimmt und die B1 als waidgerechtere R8 vermarktet.
 
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Genau, mal eben den Prozesskostenrechner angeworfen. Prozesskosten liegen insgesamt bei 998.517,53 €. Gut 362.000 € sind davon Gerichtskosten, die Jakeles als Kläger schonmal bei der Gerichtskasse als Vorschuss eingezahlt haben müssen, wenn sie keine Prozesskostenhilfe bekommen haben oder eine Rechtsschutzversicherung das abdeckt. Der Rest sind eigene und gegnerische Anwaltsgebühren, wobei letztere im Falle der rechtskräftigen Klageabweisung an die Gegenseite zu erstatten sind.
Ich würde mich mal festlegen wollen, dass PKH bei Fam. Jakele aussen vor bleibt.
 

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