Feld vermessen - wer muss zahlen ?

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Waidmannsheil !

Ich habe von einem Verwandten einen Teil einer Weide gekauft (ca. 70%). Der Rest gehört mehreren kleinen Eigentümern (zig Erbteilungen, etc.).

Die Wiese war verpachtet und wurde von einem Landwirt 3-4 mal im Jahr gemäht. Für meinen Teil ist der Pachtvertrag ausgelaufen, für die Restflächen läuft der Pachtvertrag noch 3 Jahre.

Der Landwirt hat mir mitgeteilt, dass er meinen Teil quasi "für umsonst" wieder pachten würde, sonst nicht. Für dieses Jahr haben wir uns nicht auf einen Pachtvertrag einigen können, eventuell ab nächsten Jahr wieder.

Das hindert den Landwirt aber nicht, fleissig ein Teilstück meines Teils mitzumähen. Als ich höflich anmerkte, dass das nicht ganz in Ordnung sei, meinte er nur, ich sollte auf meine Kosten das Vermessungsamt beauftragen, die Grenzen genau auszumessen.

Frage also, wer muss bei einer Neuvermessung einer Grundstücksgrenze zahlen, beide Anlieger, oder nur der, der sein Hab und Gut vor unbefugter Nutzung schützen will ?

Gruß, WB
 
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Nimm ein Maßband, rechne einen halben Meter zu Deinen Ungunsten, vermiss selber und zieh einen fliegenden Zaun.
 
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Mach Schadensersatz nach §249 BGB geltend.
Zur Beweissicherrung gehören dan auch die Vermessungskosten.
Fallen unter die position "Zusäzliche Beweissicherungskosten" und sind vom Schädiger erstattungswürdig.
 
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Das mit der Neuvermessung kannst du wahrscheinlich vergessen. Je nach Größe des Grundstücks überschreiten die Kosten die Pacht für mehrere Generationen.

Miss es selbst aus, rechne ein bisschen was weg und markiere die so ermittelte Grenze im ersten Jahr gut sichtbar, im nächsten Jahr gegebenenfalls nach erneuter erfolgloser Rücksprache auch mit etwas größeren Steinen im Gras (Edit: Natürlich unter Vorankündigung - nicht, dass das missverstanden wird!)
.

Man muss sich zwar relativ viel, aber nicht alles gefallen lassen, auch nicht von den Bauern.
 
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Gibt es denn keine Grenzsteine? Manchmal muss man etwas "buddeln" um sie zu finden. Bei Ackerland werden die gern weggeackert, aber bei Wiesen ?
 
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Wie ist denn der Verkauf des Landes abgelaufen ? Muß da nicht neu eingemessen werden ? Bei mir war das so.
 
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Land wurde so gekauft, "wie es steht und liegt".

Gestern noch ein nettes Gespräch mit dem Herrn vom Katasteramt; der meinte, die Grenzsteine müssten so von 1870 sein, also garantiert unauffindbar. Kosten der Einmessung für nur 2 Eckpunkte - eigentlich müßte man viel mehr messen, da Grenze nicht ganz gerade - etwa 500-600 Euro.

Die Idee mit Maßband bzw. Laserentfernungsmesser hatte ich auch, dann mit Handschlag über die neue Grenzziehung einigen - aber manche Leute sind ja zu einem freundlich-nachbarschaftlichen Verhältnis nicht bereit.
 
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Die Idee mit Maßband bzw. Laserentfernungsmesser hatte ich auch, dann mit Handschlag über die neue Grenzziehung einigen - aber manche Leute sind ja zu einem freundlich-nachbarschaftlichen Verhältnis nicht bereit.

Und für genau diese Sorte von Menschen gibt es große Steine als Markierung. Ist zwar nicht die feine Englische, aber zweckmäßig und angebracht, wenn man es vorher sagt und sie vor der Mahd vielleicht noch mit Signalfarbe kennzeichnet. (Die Steine, nicht den streitsüchtigen Landwirt.)
 
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Und für genau diese Sorte von Menschen gibt es große Steine als Markierung. Ist zwar nicht die feine Englische, aber zweckmäßig und angebracht, wenn man es vorher sagt und sie vor der Mahd vielleicht noch mit Signalfarbe kennzeichnet. (Die Steine, nicht den streitsüchtigen Landwirt.)

Und für genau diese Sorte von Menschen gibt es große Steine als Markierung. Ist zwar nicht die feine Englische, aber zweckmäßig und angebracht, wenn man es vorher sagt und sie vor der Mahd vielleicht noch mit Signalfarbe kennzeichnet. (Die Steine, nicht den streitsüchtigen Landwirt.)

Nun;
dann sein noch auf die Punkte " Schadensersatz"; " Grenzbebauung"; " Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen"; " Schwengelrecht" ect. hingewiesen.

Die Praktische Betrachtung zu Wirkungsweisen " Bummerang" sei hier der Form halber noch mal dargelegt.


Die wiederrechtliche Nutzung fremden Eigentums muß nicht einfach Hingenommen werden; rechtfertigen jedoch nicht den Schritt zur Anarchier und Selbstjustiz !

@ TS : fordere den Landwirt auf die Eigentumsgrenzen zu Respektieren; den nicht du mußt ihm die Grenzen zeigen sondern er muß ebenso die Grenzen seines Besitzes einhalten !

Wen ihr euch nicht über den Grenzverlauf einig seit; dann Schiedes- oder Ombutsmann der Gemeinde einschalten und dan n Amtlich vermessen lassen. Zahl muß dann inm Wege der KOstenfestsetzung der Verursacher; also derjenige der die Greznen nichtr einhält; Verauslagen der Vermessungskosten jedoch der Auftragsgeber. Diese KOsten kannst du dir dann im Rahmen des SChadensersatzes und deren Folge- und Feststellungkosten wieder hohlen.

Nur so hast du eine Chance; alles andere wie Stein in den Weg legen oder Eggenzinken fliegen dir als Puck ins Gesicht.


TM
 
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Ich würde da nochmal im nahen Bereich der vermuteten Grenze den Grenzstein versuchen zu finden. Der ist bestimmt noch da. Es hat ihn sicher keiner ausgebuddelt, oder weggeackert.
Als hier vor Ort die Kleinparzellen Landwirtschaft aufhörte, gab es auch regelmäßig Streit. Die "Großen" haben großzügig ganze Wege umgeackert. Aber die alten Besitzer wußten ganz genau wo sich die Grenzsteine befinden müssen. Da gab es teilweise recht dicke Backen. Es stellte sich raus das der Nachbar im Laufe der Jahre 15m und mehr, nach und nach, zu sich geackert hatte. Quasi jedes Jahr eine halbe Pflugbreite mehr.:roll: Ich könnte mir vorstellen das es bei Wiesen einfacher ist den Grenzstein zu finden, da wird nicht geackert. Den Weg über Anwalt und Behörde kann man immer noch beschreiten, zumal man da erst mal in Vorleistung gehen muss. Nimm mal einen Spaten und suche....;-)
Einen Versuch ist es wert.
 
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Ich könnte mir vorstellen das es bei Wiesen einfacher ist den Grenzstein zu finden, da wird nicht geackert. Den Weg über Anwalt und Behörde kann man immer noch beschreiten, zumal man da erst mal in Vorleistung gehen muss. Nimm mal einen Spaten und suche....;-)
Einen Versuch ist es wert.


Unter den Grenzsteinen ( obacht; nicht Überall an Grenzen waren auch Grenzsteine gesetzt !)
sind oft noch zusetzliche Makierungen; hier in unserer Region Flaschen . Nun sind diese in einer tiefe mehr den 60 cm gesetzt; und daher nicht im Eigentum des Grundstückseigner.. und alleine der Verdacht von Veränderungen von Grenzmakierungen ist schon ein schweres Pfund !

Die zuständigen Ortsgemeinden / Samtgemeindeverwaltungen haben aber Luftbilder die mit den Topographiaswchen Grenzmakierungen unterlegt werden können; z T Kostenpflichtig; zum Teil Unedgeldlich lassen sich diese zur Darstellung Heranziehen.

Gibt esw feste Makierungen ( z B Grenzsteine an Wege; Kreutzungen; Waldgrenzen...) kann man aber die entsprechneden Masse und Entfernungen vom Katasteramt bekommen.

Mithilfe eines Maßbandes und Fluchgststangen lassen sich möglichge Grenzpunkte ermitteln.

Wer sich die Koordinatendaten der Grenzmakierungen beschaft; kann die Grenzen auch Mittels GPS feststellen lassen.. oft haben z B Harvestor-Erntemaschienen der Forst oder Lohnunternehmer die Gülle ausbringen GPS-Anlagen die über Korrekturssiggnal der Handynetze genau genug sind. Nur eben alles nicht Verbindlich und justizabel.

TM

P.S.

alte Grenzmakierungen selber durch graben suchen ist übriegens eine Owi...
 
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Nun;
dann sein noch auf die Punkte " Schadensersatz"; " Grenzbebauung"; " Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen"; " Schwengelrecht" ect. hingewiesen.

Die Praktische Betrachtung zu Wirkungsweisen " Bummerang" sei hier der Form halber noch mal dargelegt.

Die wiederrechtliche Nutzung fremden Eigentums muß nicht einfach Hingenommen werden; rechtfertigen jedoch nicht den Schritt zur Anarchier und Selbstjustiz !

Für die Theorie ein durchaus interessanter und lesenswerter Beitrag.
 
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7 Mai 2012
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Mach Schadensersatz nach §249 BGB geltend.
Zur Beweissicherrung gehören dan auch die Vermessungskosten.
Fallen unter die position "Zusäzliche Beweissicherungskosten" und sind vom Schädiger erstattungswürdig.

Ganz schnell vergessen. Der § 249 BGB regelt nur die Art und Umfang des Schadenersatzes. Nicht ob überhaupt der Anspruch besteht.
 
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wenn du ein smartphone hast, mach das ganze per gps, da gibt es sicher eine app für.
 

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