- Registriert
- 16 Mrz 2008
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Waidmannsheil !
Ich habe von einem Verwandten einen Teil einer Weide gekauft (ca. 70%). Der Rest gehört mehreren kleinen Eigentümern (zig Erbteilungen, etc.).
Die Wiese war verpachtet und wurde von einem Landwirt 3-4 mal im Jahr gemäht. Für meinen Teil ist der Pachtvertrag ausgelaufen, für die Restflächen läuft der Pachtvertrag noch 3 Jahre.
Der Landwirt hat mir mitgeteilt, dass er meinen Teil quasi "für umsonst" wieder pachten würde, sonst nicht. Für dieses Jahr haben wir uns nicht auf einen Pachtvertrag einigen können, eventuell ab nächsten Jahr wieder.
Das hindert den Landwirt aber nicht, fleissig ein Teilstück meines Teils mitzumähen. Als ich höflich anmerkte, dass das nicht ganz in Ordnung sei, meinte er nur, ich sollte auf meine Kosten das Vermessungsamt beauftragen, die Grenzen genau auszumessen.
Frage also, wer muss bei einer Neuvermessung einer Grundstücksgrenze zahlen, beide Anlieger, oder nur der, der sein Hab und Gut vor unbefugter Nutzung schützen will ?
Gruß, WB
Ich habe von einem Verwandten einen Teil einer Weide gekauft (ca. 70%). Der Rest gehört mehreren kleinen Eigentümern (zig Erbteilungen, etc.).
Die Wiese war verpachtet und wurde von einem Landwirt 3-4 mal im Jahr gemäht. Für meinen Teil ist der Pachtvertrag ausgelaufen, für die Restflächen läuft der Pachtvertrag noch 3 Jahre.
Der Landwirt hat mir mitgeteilt, dass er meinen Teil quasi "für umsonst" wieder pachten würde, sonst nicht. Für dieses Jahr haben wir uns nicht auf einen Pachtvertrag einigen können, eventuell ab nächsten Jahr wieder.
Das hindert den Landwirt aber nicht, fleissig ein Teilstück meines Teils mitzumähen. Als ich höflich anmerkte, dass das nicht ganz in Ordnung sei, meinte er nur, ich sollte auf meine Kosten das Vermessungsamt beauftragen, die Grenzen genau auszumessen.
Frage also, wer muss bei einer Neuvermessung einer Grundstücksgrenze zahlen, beide Anlieger, oder nur der, der sein Hab und Gut vor unbefugter Nutzung schützen will ?
Gruß, WB