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Tiroler Bracke schrieb:Also so eine Art fischrechtliche freiwillige Genossenschaft zur entweder gemeinsamen Nutzung in Selbstnutzung u.a. durch Vergabe von Angelscheinen oder aber Verpachtung?
Und wie zum Teufel kann das untersagt werden?
Außer eben zur Entwertung des einzelnen Fischrechtes und zur Entnervung des Fischrechtsinhabers mit gleichzeitiger Vorgabe von Frischbesatz in solchen Mengen, daß Jungfische nur als überteuertes Fischfutter für Altforellen eingesetzt werden müssen?
Es ist ja nicht untersagt. Nur eine Neugründung ist nicht mehr zulässig und Die alten Rechte fallen zum Teil automatisch zusammen oder werden eben ducrh vorkaufsrechte gekillt.
Es hat ja auch mehrere Seiten: Auf der einen Seite finde ich diese traditionellen koppel und freien Fischrechte (ist nicht ganz das gleiche) ja sehr interessant und wunderbar wenn sie noch ausgeführt werden. Es gibt z.B. noch Fischrechte welche auf Häusern liegen und darauf Grundbuchlich eingetragen sind. Auf der anderen Seite ist es natürlich lästig, wenn ein Fischereiverein einen Fluss gepachtet hat und ein Inhaber eines unabhängigen FR macht dort dannn auf einmal den grossen Berufsfischer aus Hobby.
Die Gefahr ist ja auch eher der vorangetriebene Rauskauf aus Privathand oder so Gags, dass das Fischereirecht genutzt werden muss und wenn es eine bestimmte Zeit lang nicht genutzt wurde, wirds einkassiert (Bei Rechten aus dem 16. Jhdt.!), als die nicht Vorhandene Möglichkeit solche Rechte neu zu begründen oder zu teilen.