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Du unterstellst dass die Mitarbeiter der Behörde Ahnung haben. Sich von denen beraten zu lassen ist immer der falsche Weg. Wichtig ist, seine Rechte zu kennen. Wie er das mit seiner Frau handhabt ergibt sich klar aus dem Gesetz. Behörden wollen das im Zweifel nur immer anders und seine Rechte beschränken.Mich irritiert deine Beschreibung des Schrankes.
Einen B-Schrank mit A-Innenfach gibt es nicht. Das Innenfach in einem B-Schrank entspricht auch immer mindestens der Klasse B.
Was aber sehr viel häufiger in Jägerhaushalten zu finden ist, ist der A-Schrank mit B-Innenfach. Hier dient das Innenfach der Verwahrung der Kurzwaffen. Solltest du so einen Schrank haben, ist das Innenfach mit den Kurzwaffen unbedingt verschlossen zu halten.
Da solltest du vielleicht nochmal genau gucken und das klarstellen.
Du musst deine Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte schützen. Deine Frau ist aber mindestens berechtigt auf jagdlich zugelassene Langwaffen zuzugreifen. Da deine Frau derzeit gar keinen Zugang zu den Waffen hat sehe ich in diesem Punkt überhaupt kein Problem und würde es bis zur Kontrolle dabei belassen.
Da wäre die Aufbewahrungskontrolle nämlich eine gute Gelegenheit sich zu informieren wie das für euch geregelt werden kann.
Die sollen dir dann sagen, ob du ihr den Code für den Tresor geben darfst und/oder ob die Kurzwaffen und verbotenen Magazine dann im Innenfach vor ihr verschlossen sein müssen oder nicht etc. pp.
Gruß