Fuchs"jagd" in befriedeten Bezirk?

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20 Feb 2005
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Hallo,

eine Frage aus der Praxis: am Sonntag morgen ruft mich unsere Nachbarin ganz aufgeregt an und teilt mit, dass in Ihrem Garten (von Zaun umgeben) ein zutraulicher Fuchs herumspaziert. Dieser säße vor Ihrer Balkontüre und sähe durch die Scheibe dem Treiben im Wohnzimmer interessiert zu. Ich hätte ihre Zustimmung den Fuchs zu töten und versprach mit ihrer Familie im Haus zu bleiben.

Mein spontaner Verdacht: Tollwut.

Nun gilt es abzuwägen:

BJG §6 Befriedeter Bezirk
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Laut BJG §6 und Bayerischen Jagdgesetz §6: "Befriedeter Bezirk: auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehöhren, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd".

=> Also nicht rübergehen und den Fuchs schiessen! Nachbarin = sauer.

StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
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"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

=> In Hinblick auf Tollwut, Fuchsbandwurm etc. also rübergehen und den Fuchs schiessen! Nachbarin = glücklich! So habe ich mich dann auch entschieden..

Was wären die Alternativen - Polizei anrufen?
Was passiert, wenn sich jemand darüber aufregt und mich anzeigt?

Ich weiß, dass dieser Beitrag auch gut in die Rubrick "Jagdrecht" passen würde - mich interessieren aber mehr euere Meinung aus der Praxis heraus - wie würdet Ihr euch in diesem konkreten Fall verhalten?

Gruß, epsylon
 
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Oh, das ging ja schnell!

Ist ein kleines Dorf, sehr ländliche Umgebung..
Ich selbst habe hier einen unentgeldlichen Begehungsschein vom Revierinhaber.

Gruß, epsylon
 
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Bei Füchsen, die sich in Wohngebieten angesiedelt haben, würde ich Zutrauen zu Menschen nicht unbedingt für eindeutiges Tollwutindiz halten.

Was steht im BJG über Rechte des Grundeigentümers? In Hessen darf sich dieser Kaninchen und Raubwild aneignen.
Rechtlich wärst Du dann auf der sicheren Seite, wenn Du eine Falle stellst und dem Fuchs, falls lebend gefangen, die Pille da verordnest, wo Du auch schießen darfst.
 
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hi allerseits,

mit dem pächter absprechen/polizei informieren/hinfahren/erlegen/haupt abtrennen und zur untersuchung einsenden!

so würde zumindest ich verfahren!
vor allen dingen in einem dorf, da glaub ich nämlich nicht, das der fuchs dort wohnt!
in berlin wäre das natürlich was ganz anderes!
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Im befriedeten Besitztum (dazu zählt ein umzäunter Garten) braucht man eine Schießerlaubnis, die evt die Polizei erteilen kann.
Notstand ist nicht gegeben, wenn Zeit zur Einholung der SE bleibt.
Da muß man echt aufpassen.

Mit der Erlegung wäre ich erstmal zurückhaltend, wenn man den Fuchs auch verjagen kann.
Jungfüchse sind z.Zt. besonders gern in der Nähe von Menschen auf Nahrungssuche. Mit Tollwut hat das nicht zwingend etwas zu tun.
Hab mal im Sommer erlebt, wie ein Jungfuchs durch die offene Terassentür in das Restaurant eines waldnahen Hotels gelaufen ist, um sich mit den duftenden Resten des Frühstücksbuffets zu versorgen. Er ließ sich verjagen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von maxdax:
Im befriedeten Besitztum (dazu zählt ein umzäunter Garten) braucht man eine Schießerlaubnis, die evt die Polizei erteilen kann.
Notstand ist nicht gegeben, wenn Zeit zur Einholung der SE bleibt.
Da muß man echt aufpassen.

..
<HR></BLOCKQUOTE>

Ganz genau. Ich kann mich ad hoc an mindestens einen Fall erinnern, in dem ein Betroffner zumindest in der Erstinstanz deswegen seinen Jagdschein abgeben durfte. Insbesondere noch deshalb, weil der Fuchs am Ende nicht tollwütig war. Das spielte sich auf einem Bauernhof ab und war s.Zt. in der Jagdpresse publiziert.
 
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Hallo zusammen,
bei uns (Bayern, größerer Ort in der Nähe von Starnberg) sind seit geraumer Zeit einige Füchse und Marder in der Wohngegend unterwegs. Anfang Mai hatten wir ein Geheck unter einer Garage mitten im Wohngebiet. Wir konnten einen Jungfuchs fangen und dann zog die Fähe mit dem Rest ab!
Ich habe eine Schießerlaubnis für befriedete Bezirke vom Landratsamt bekommen! Somit kann ich ganz nach Ermessen handeln!
Wenn man sich in die Gärten hockt, sollte man schon der Polizei und den Nachbarn vorher Bescheid sagen. Außerdem sollten die Gärten groß genug sein, dass die Nachbarn nicht gefährdet sind!
 
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Hallo,
wir haben hier in unserer Gegend in letzter Zeit auch häufiger das Problem mit anpassungsfähigen Rotröcken in Wohngebieten und zeitweise auf dem Schulhof einer Grundschule.
Tollwut ist eher auszuschliessen. Die Füchchse besuchen oft Flächen in Dorf bzw. Stadtnähe z.B. ehemaligen Brachen, wo die Häuser innerhalb eines Jahres wie Pilze aus dem Boden geschossen sind...

Von vorschneller "Selbstjustiz" kann ich, wie schon mehrfach gepostet, auch nur abraten.
Wir hatten hier (Niedersachsen) vor längerer Zeit eine für 2 Monate befristete Schiesserlaubniss von der Unteren Jagd-Behörde. Ist aber trotzdem ein sehr heisses Eisen! Wir konnten die Schiesserlaubnis aus Sicherheitsgründen mehrfach leider nicht ausnutzen. Fangeisen im Wohngebiet scheidet eh aus, überhaupt ist Fallenjagd momentan zeitlich bei mir nicht machbar.

Für einige Zeit war der Fuchs in unserem Ortsteil dann trotzdem verschwunden. Vor 2 Wochen hat er sich, mit dem Diebstahl zweier Hühner am helllichten Tag, zurückgemeldet.

Die UJB mag jetzt aber keine Genehmigung mehr erteilen. Die zuständige Dame meinte, wir hätten ja vorher schon ausreichend Gelgenheit gehabt.
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Naja, wenn sie das Risiko für die Schulkinder tragen möchte - bittesehr!
2 Tage nach dem Ablehnungsschreiben, war in der Tagespresse von einer Warnung des Vet.-Amtes bezüglich des Fuchsbandwurmes zu lesen...

Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass das noch zunehmen wird. Die Klagen der Bürger über Rehe, die im Garten die Rosen abfressen, Füchse, die auf den Schulhöfen nach weggeworfenen Pausenbroten und in Hausgärten nach Katzenfutter und Speiseresten auf Kompostbergen suchen, oder über Singvögel vernichtende Rabenkrähen, mehren sich.
Gut so! Denn genau diese Bürger sind es häufig, die lauthals in die Kerbe der polemisierenden Jagdgegner hauen.
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Weidheil
nikon
 

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