Hallo,
eine Frage aus der Praxis: am Sonntag morgen ruft mich unsere Nachbarin ganz aufgeregt an und teilt mit, dass in Ihrem Garten (von Zaun umgeben) ein zutraulicher Fuchs herumspaziert. Dieser säße vor Ihrer Balkontüre und sähe durch die Scheibe dem Treiben im Wohnzimmer interessiert zu. Ich hätte ihre Zustimmung den Fuchs zu töten und versprach mit ihrer Familie im Haus zu bleiben.
Mein spontaner Verdacht: Tollwut.
Nun gilt es abzuwägen:
BJG §6 Befriedeter Bezirk
-----------------------
Laut BJG §6 und Bayerischen Jagdgesetz §6: "Befriedeter Bezirk: auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehöhren, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd".
=> Also nicht rübergehen und den Fuchs schiessen! Nachbarin = sauer.
StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
--------------------------
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
=> In Hinblick auf Tollwut, Fuchsbandwurm etc. also rübergehen und den Fuchs schiessen! Nachbarin = glücklich! So habe ich mich dann auch entschieden..
Was wären die Alternativen - Polizei anrufen?
Was passiert, wenn sich jemand darüber aufregt und mich anzeigt?
Ich weiß, dass dieser Beitrag auch gut in die Rubrick "Jagdrecht" passen würde - mich interessieren aber mehr euere Meinung aus der Praxis heraus - wie würdet Ihr euch in diesem konkreten Fall verhalten?
Gruß, epsylon
eine Frage aus der Praxis: am Sonntag morgen ruft mich unsere Nachbarin ganz aufgeregt an und teilt mit, dass in Ihrem Garten (von Zaun umgeben) ein zutraulicher Fuchs herumspaziert. Dieser säße vor Ihrer Balkontüre und sähe durch die Scheibe dem Treiben im Wohnzimmer interessiert zu. Ich hätte ihre Zustimmung den Fuchs zu töten und versprach mit ihrer Familie im Haus zu bleiben.
Mein spontaner Verdacht: Tollwut.
Nun gilt es abzuwägen:
BJG §6 Befriedeter Bezirk
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Laut BJG §6 und Bayerischen Jagdgesetz §6: "Befriedeter Bezirk: auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehöhren, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd".
=> Also nicht rübergehen und den Fuchs schiessen! Nachbarin = sauer.
StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
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"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
=> In Hinblick auf Tollwut, Fuchsbandwurm etc. also rübergehen und den Fuchs schiessen! Nachbarin = glücklich! So habe ich mich dann auch entschieden..
Was wären die Alternativen - Polizei anrufen?
Was passiert, wenn sich jemand darüber aufregt und mich anzeigt?
Ich weiß, dass dieser Beitrag auch gut in die Rubrick "Jagdrecht" passen würde - mich interessieren aber mehr euere Meinung aus der Praxis heraus - wie würdet Ihr euch in diesem konkreten Fall verhalten?
Gruß, epsylon