Führverbot für Multitools nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG

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19 Jan 2014
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Hallo,
immer an die Waffenverbotszonen denken, denn dort wird es theoretisch am gefährlichsten. Vor allem, da ja in einigen Zonen, wie in Wiesbaden, auch der Transport im Auto nur zur Durchfahrt gestattet ist - beim Parken ist man schon dran. Einer der wenigen Fälle, in denen ich die ausgehöhlte Exekutive begrüße ;-)

Ansonsten empfehle ich ja die Anschaffung von zusätzlichen Messern ;-)
Dann kann man fürs normale Einkaufen und flanieren etwas Gesetzeskonformes führen, der Reviergang mit anschließendem Supermarktbesuch ist dann auch harmlos - der echte Waidmann fällt am Outfit aus und ist durch das Gesetz gedeckt.
Und auf dem Land lernt man die Herrschaften in blau sowieso kennen ;-)
Wmh
Peter
 

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