<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Safarischorsch:
Das siehst Du richtig.
Ein Verstoß gegen die UVV ist ein Klacks, solange nichts passiert, einer gegen das WaffG auch ohne Vorfall leider nicht.<HR></BLOCKQUOTE>
Safari : Verstöße gegen UVV können mit Bußgeldern belegt werden, das sind dan OWI's.
Da wird kein unterschied zwischen Großindustrie mit mehreren 1000 Mitarbeitern und Jagdbetrieb gemacht : bindend sind die UVV für alle.
Wen deine Kanzel wegen " Zahn der Zeit" nicht den Anforderungen der UVV entspricht; und Nichtbefugte damit verunfallen ( Trotz Betretungsverbot : das wird als Hausfriedensbruch gewertet), bist du Ersatzpflichtig und ein Bußgeld giebts dazu.
Andreas
Andreas
Das siehst Du richtig.
Ein Verstoß gegen die UVV ist ein Klacks, solange nichts passiert, einer gegen das WaffG auch ohne Vorfall leider nicht.<HR></BLOCKQUOTE>
Safari : Verstöße gegen UVV können mit Bußgeldern belegt werden, das sind dan OWI's.
Da wird kein unterschied zwischen Großindustrie mit mehreren 1000 Mitarbeitern und Jagdbetrieb gemacht : bindend sind die UVV für alle.
Wen deine Kanzel wegen " Zahn der Zeit" nicht den Anforderungen der UVV entspricht; und Nichtbefugte damit verunfallen ( Trotz Betretungsverbot : das wird als Hausfriedensbruch gewertet), bist du Ersatzpflichtig und ein Bußgeld giebts dazu.
Andreas
Andreas