Geladene Waffe im Auto...

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Safarischorsch:


Das siehst Du richtig.


Ein Verstoß gegen die UVV ist ein Klacks, solange nichts passiert, einer gegen das WaffG auch ohne Vorfall leider nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>

Safari : Verstöße gegen UVV können mit Bußgeldern belegt werden, das sind dan OWI's.
Da wird kein unterschied zwischen Großindustrie mit mehreren 1000 Mitarbeitern und Jagdbetrieb gemacht : bindend sind die UVV für alle.

Wen deine Kanzel wegen " Zahn der Zeit" nicht den Anforderungen der UVV entspricht; und Nichtbefugte damit verunfallen ( Trotz Betretungsverbot : das wird als Hausfriedensbruch gewertet), bist du Ersatzpflichtig und ein Bußgeld giebts dazu.


Andreas


Andreas
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:


Safari : Verstöße gegen UVV können mit Bußgeldern belegt werden, das sind dan OWI's.

Wen deine Kanzel wegen " Zahn der Zeit" nicht den Anforderungen der UVV entspricht; und Nichtbefugte damit verunfallen ( Trotz Betretungsverbot : das wird als Hausfriedensbruch gewertet), bist du Ersatzpflichtig und ein Bußgeld giebts dazu.

Andreas


Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja eben ne Owi, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn einer der Sesself..... meint meine Hochsitze entsprächen nicht den UVV, werde ich einen BEscheid bekommen mit der Maßgabe den Zustand zu ändern. Mit Fristsetzung. Ein Bußgeld ist dann noch lange nicht fällig.

Mach das mal mit einer geladenen Waffe im Wagen auf der Autobahn z.B. mit einem Polizisten...

[ 05. September 2006: Beitrag editiert von: Safarischorsch ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Safarischorsch:


Ja eben ne Owi, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn einer der Sesself..... meint meine Hochsitze entsprächen nicht den UVV, werde ich einen BEscheid bekommen mit der Maßgabe den Zustand zu ändern. Mit Fristsetzung. Ein Bußgeld ist dann noch lange nicht fällig.

<HR></BLOCKQUOTE>

Das Bußgeldverfahren läuft dann schon, wird aber bis zum Ablauf der Frist ausgestzt. Bei einer Vor Ort Kontrolle der Ansitzmöglichkeiten wir dir nicht nur ein Ausschlußtermin gestzt, sondern auch die weitere Nutzung bis zur Besitigung der Mängel untersagt.

UVV's beziehen sich nicht auf die versicherten Personen,sondern auf die Anfallende " Arbeit" (des Jagdbetriebes), incl der Betriebsmittel ( hier Kanzeln, Waffen, Fallen; Fütterungen, Pirschwege; Schutzausrüstung ect)

Andreas
 
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Ich würde eigentlich annehmen, dass es waffenrechtlich auch nicht zulässig ist:
Erlaubt ist das Führen von Waffen ZUR befugten JagdAUSÜBUNG. §13WaffG
Aber laut BJG ruht die JagdAUSÜBUNG auf befriedeten Grundstücken. Sie kann nur in Ausnahmen genehmigt werden (Siehe hiezu auch OWI Katalog: Eine OWI ist die AUSÜBUNG der Jagd auf befriedeten Flächen)

Somit würde ich folgern:
Ort = befriedet = keine Jagdausübung = kein schussbereites Führen.

Abweichende Meinungen?

Oliver
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von waldkauz:


Somit würde ich folgern:
Ort = befriedet = keine Jagdausübung = kein schussbereites Führen.

Abweichende Meinungen?

Oliver
<HR></BLOCKQUOTE>

Bei den Unterschiedlichen, nachträglichen Interpretationsmöglichkeiten zu dieser Thematik ist die Handlungsweise :

Orte wo nicht gejagd wird= Stiffte raus aus der Plempe...

die beste Möglichkeit Probleme aus dem Weg zu gehen.

Andreas
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:


Das Bußgeldverfahren läuft dann schon, wird aber bis zum Ablauf der Frist ausgestzt. Bei einer Vor Ort Kontrolle der Ansitzmöglichkeiten wir dir nicht nur ein Ausschlußtermin gestzt, sondern auch die weitere Nutzung bis zur Besitigung der Mängel untersagt.Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Nö, war bei uns nicht der Fall.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:

UVV's beziehen sich nicht auf die versicherten Personen,sondern auf die Anfallende " Arbeit" (des Jagdbetriebes), incl der Betriebsmittel ( hier Kanzeln, Waffen, Fallen; Fütterungen, Pirschwege; Schutzausrüstung ect)

Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Schrieb ich dazu Gegenteiliges?

[ 05. September 2006: Beitrag editiert von: Safarischorsch ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
So siehts bei uns auch aus. Dorf liegt mitten in der sternförmigen Jagd. Behausung am Dorfrand. Aus dieser Behausung schoss mein AH schon einen Fuchs morgens beim Frühstück.

Naja, unser "Dorf" hat 36.000 Einwohner.
icon_wink.gif
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:


Naja, unser "Dorf" hat 36.000 Einwohner.
icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Unseres keine 300...
icon_smile.gif
 
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Vorsicht!

Die UVV regelt den sicheren Umgang mit Schusswaffen auf der Jagd.

Verstösse gegen die UVV können die Zuverlässigkeit nach dem WaffG in Frage stellen.

basti
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:
...
Die UVV interessiert so lange nicht passiert nur Mitglier der Landwirtschaftlichen BG.
...
<HR></BLOCKQUOTE>

Falsch.
Siehe Ermächtigngsparagraph.

Und schaut auch mal in den Zuverlässigkeitsparagraphen im Zusammenhang mit "wiederholten oder gröblichen Verstößen". ...

[ 05. September 2006: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]
 
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Nur mal so zu meinem Verständniss.
Die landwritschaftliche Berufsgenossenschaft regelt Verhalten auf der Jagd.
Gut.
Nur für wen?
Für ihre Mitglieder? oder für alle auch für den Ausländer der bei uns jagt?
Wenn letzteres so ist, mit welcher Berechtigung??
Das ganze ist ja kein Gesetzgebender Verein, zumindest ich habe die nicht gewählt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:
Nur mal so zu meinem Verständniss.
Die landwritschaftliche Berufsgenossenschaft regelt Verhalten auf der Jagd.
Gut.
Nur für wen?
Für ihre Mitglieder? oder für alle auch für den Ausländer der bei uns jagt?
Wenn letzteres so ist, mit welcher Berechtigung??
Das ganze ist ja kein Gesetzgebender Verein, zumindest ich habe die nicht gewählt.
<HR></BLOCKQUOTE>


Die BG braucht auch kein Gesetzgebender Verin zu sein !

Sie ist Kraft Gesetz ( Sozialgesetz) als Köperschaft des Öffentlichen Rechtes mit Pflichtmitgliedschaft und exekutiver Gewalt ausgestattet zuständig !

Andreas
 
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Dürfte sich ähnlich verhalten, wie die DIN:
Es werden Empfehlungen (Jede DIN ist zuerst mal eine Empfehlung, niemand muss sich dran halten) gegeben. Diese Empfehlungen können durch Sätze wie "Messgeräte müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen" in den entsprechenden Gesetzen aber einen entsprechenden Rang erhalten. Wobei man in meinem Beispiel abweichen darf, wenn man z.B. durch wissenschaftliche Forschung belegt, dass das Verfahren, das man angewandt hat mindestens genau so gut ist wie das DIN Verfahren.

Für den Normalbürger heisst es aber in der Regel: Der Verein DIN (DIN = Deutsche Institut für Normung e.V.) hat indirekt gesetzgebenden Charakter!

Oliver

P.S.: Genauso ist die Rechtschreibung an sich nur für Schüler und behördliche Institutionen verpflichtend. Der Rest könnte schreiben wie er mag.
 
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web pageKannst dich mal durchs Regelwer der BG hangeln

Unter Gesetze und Verordnungen;

Als Suchbegriff z B Jagd...

oder Neuntes Kapitel ( Bußgeldvorschriften)
§ 209 ( Bußgeldverfahren)
§ 210 ( Zuständige Verwaltungsbehörde)
§ 211 (zusammenarbeit bei der Verfolgung Ahndung von Ordnungswiedrigkeiten )...

Andreas

[ 05. September 2006: Beitrag editiert von: Rugen ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> Pflichtmitgliedschaft und exekutiver Gewalt ausgestattet zuständig !
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja für Pflichtmitglieder, aber nicht für mich, der ich kein Pflichtmitglied bin.
Ich bekomme ja auch keine Leistung von der BG im Falle eines Unfalls egal ob durch durch Regelverstoß gegen die UVVoder nicht.
Also kann im Umkehrschluß mir die BG auch nicht vorschreiben was ich zu tun habe.
Meinem Jagdherrn schon und der legt z.B. die Regeln auf einer Gesellschaftsjagd fest.
Aber ansonsten....
 

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