Gibt es Sachverständige für Jagdwaffen?

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Das stimmt nur so lange bis der Parteisachverständige das Urteil des Gerichtssachverständigen glaubhaft widerlegt, ja total selten aber nicht unmöglich und wenn schon dann einen gegen dessen Urteil der Gerichtssachverständige aufgrund des Renommees nicht ganz das Gegenteil behaupten will.

Gruss

PS Das ist sehr schade, ich hatte mich schon auf ein Bild mit toller Waffe und glücklichem Bäcker gefreut.

Mir scheint, du verkennst die Funktion eines Sachverständigen. Das Gericht ist insoweit, als es nicht selbst hinreichend sachkundig ist, verpflichtet sich selbst über eine streitige und erhebliche Tatsachenbehauptung die erforderliche Kenntnis zu verschaffen; das geschieht in Fragen eines Handwerks regelmäßig im Wege der Beauftragung von der HWK benannter öffentlich bestellter und vereidigter SV.

Der Parteisachverständige fabriziert eine Sachansicht, die durch i.d.R. anwaltlichen Vortrag Parteivortrag ist - und damit keinen Beweiswert hat. Die Auffassung des Partei-SV kann allenfalls Zweifel an einem Gutachten eines vom Gericht beauftragten Gutachters hervorrufen, wenn letzterem erhebliche Fehler in Methodik, Faktenverwertung etc nachgewiesen werden können - d.h. schwere inhaltliche Fehler. "Glaubhaftes Widerlegen" reicht halt nicht, denn es geht nicht um Glaubhaftmachung.

Ein Gerichtssachverständiger, der sich durch das Renommee des Privatgutachters ins Bockshorn jagen läßt, ist
a) "keinen Schuss Pulver" wert und
b) setzt seine eigene Tätigkeit aufs Spiel -
und das geschieht nicht für die im Verhältnis dazu "Lappalien" um die i.d.R. gestritten wird.
Im Übrigen ersetzt Renommee keine sachlich/fachliche Qualität - das argumentum ad auctoritatem geht i.d.R. in die Hose.

Teddy
P.S. die Kosten des Partei-SV sind - wenigstens in den allermeisten Fällen - keine notwendigen Kosten des Rechtsstreits - die beauftragende Partei bleibt dann darauf sitzen, egal wie der Rechtsstreit ausgeht.
 
A

anonym

Guest
Danke für den Vortrag, Waschtl hat einen Erkennungsausweis des Justizministeriums in dem was vom staatlich geprüften Sachverständigen steht. (nicht Waffen leider, nur Immobilien, laaaangweilig) Also verkennt er glaub ich garnichts.;-) Gutachter ohne Examen sind bei uns generell nicht zugelassen.

Gruss
 
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M

Mitglied 13815

Guest
Ihr müsst halt mal differenzieren wo ihr herkommt. In D ist das anders als in A. Und in I nochmal, auch wenn in Tirols Süden manches ähnlich A ist.

Und auch in D spricht die ZPO in 404 nicht eineindeutig zugunsten des öbuv Sachverständigen. Es ist von „sollen“ und „besonderen Umständen“ die Rede. Grundsätzlich bleibt das Gericht in der Auswahl der/des Sachverständigen jedoch ziemlich frei.

Weiß halbwegs von was ich rede, bin selber einer...:cool:
 
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Ihr müsst halt mal differenzieren wo ihr herkommt. In D ist das anders als in A. Und in I nochmal, auch wenn in Tirols Süden manches ähnlich A ist.

Und auch in D spricht die ZPO in 404 nicht eineindeutig zugunsten des öbuv Sachverständigen. Es ist von „sollen“ und „besonderen Umständen“ die Rede. Grundsätzlich bleibt das Gericht in der Auswahl der/des Sachverständigen jedoch ziemlich frei.

Weiß halbwegs von was ich rede, bin selber einer...:cool:

Danke.
 
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Ihr müsst halt mal differenzieren wo ihr herkommt. In D ist das anders als in A. Und in I nochmal, auch wenn in Tirols Süden manches ähnlich A ist.

Und auch in D spricht die ZPO in 404 nicht eineindeutig zugunsten des öbuv Sachverständigen. Es ist von „sollen“ und „besonderen Umständen“ die Rede. Grundsätzlich bleibt das Gericht in der Auswahl der/des Sachverständigen jedoch ziemlich frei.

Weiß halbwegs von was ich rede, bin selber einer...:cool:
ich bezog mich nur auf deutsches Recht.

"Sollen" heißt im Rechtssprachgebrauch häufig "müssen, wenn keine besonderen Umstände die Abweichung rechtfertigen". Zudem: die Prärogative für den öbuv SV in § 404 III ZPO ist doch klar, oder?

Dein Hinweis ist schon deshalb wichtig:thumbup:, damit klar wird, dass es äußerst sinnvoll ist, zum Thema die §§402 - 414 ZPO ALLE zu lesen.
 
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Ach, ein Experte......zumindest theoretisch.
Erinnert mich irgendwie an die Geschichte mit dem Wald.
 
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