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ah! Ein Experte!Unsinn.
worauf beruht denn dein profundes zivilprozessuales Wissen ? ich möchte doch gern noch was lernen...
ah! Ein Experte!Unsinn.
Das stimmt nur so lange bis der Parteisachverständige das Urteil des Gerichtssachverständigen glaubhaft widerlegt, ja total selten aber nicht unmöglich und wenn schon dann einen gegen dessen Urteil der Gerichtssachverständige aufgrund des Renommees nicht ganz das Gegenteil behaupten will.
Gruss
PS Das ist sehr schade, ich hatte mich schon auf ein Bild mit toller Waffe und glücklichem Bäcker gefreut.
Ihr müsst halt mal differenzieren wo ihr herkommt. In D ist das anders als in A. Und in I nochmal, auch wenn in Tirols Süden manches ähnlich A ist.
Und auch in D spricht die ZPO in 404 nicht eineindeutig zugunsten des öbuv Sachverständigen. Es ist von „sollen“ und „besonderen Umständen“ die Rede. Grundsätzlich bleibt das Gericht in der Auswahl der/des Sachverständigen jedoch ziemlich frei.
Weiß halbwegs von was ich rede, bin selber einer...
ich bezog mich nur auf deutsches Recht.Ihr müsst halt mal differenzieren wo ihr herkommt. In D ist das anders als in A. Und in I nochmal, auch wenn in Tirols Süden manches ähnlich A ist.
Und auch in D spricht die ZPO in 404 nicht eineindeutig zugunsten des öbuv Sachverständigen. Es ist von „sollen“ und „besonderen Umständen“ die Rede. Grundsätzlich bleibt das Gericht in der Auswahl der/des Sachverständigen jedoch ziemlich frei.
Weiß halbwegs von was ich rede, bin selber einer...