Nur noch mal zur Klarheit: ich jage auch in Hessen und meines Wissens wird da unterschieden zwischen Leinenpflicht im Ortsbereich, in der Gemarkung und im Wald. Also kann jede Gemeinde für sich eigene Regeln setzen, die aber nicht die bewaldeten Flächen betreffen, das regeln das Land/ die Landesgesetze. Frage: Hat die betreffende Gemeinde da zwischen Gemarkung und Siedlungsfläche differenziert ? Bei mir ist es so, dass die Gemeinde eine Leinenpflicht in der Siedlungsfläche vorschreibt, aber nicht im Feld, was natürlich gerade in den Brut- und Setzzeiten ziemlich daneben ist. Das ändert aber null an dem generellen Verbot des Streunens, Wilderns und der Beunruhigung von Wildtieren auch außerhalb des Waldes. Eine allgemeine Leinenpflicht im Wald besteht immer dann, wenn der Hund nicht absolut gehorcht, was ich auch gnadenlos durchsetze. Das weitläufige Rumlaufen im Feld kann auch durch Hinweise auf die Störung und Verfolgung von Wildtieren unterbunden werden. In meinem städtischen Wohnsitz (NRW) sind von der Gemeinde spezielle Freilauflächen ausgewiesen, ansonsten nur mit Leine.