Hitzige Diskussion

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 11457
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Ich hab mir mal ne Argumentationshilfe gemacht und einlaminiert. Ist für NRW, vielleicht hilft dir das weiter.
 
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Daß Einstände landwirtschaftliche Flächen sind,war mir neu.Mir ist auch nicht bekannt,daß es in Dt. irgendwo ein Einstandsbetretungsverbot gibt,es sei denn ,es ist von der Behörde als Wildruhezone oder Ähnliches ausgewiesen.Wenn ich mit meinem angeleinten(!) Hund dort entlanggehe (was ich real nicht mache,denn ich kenne die mögliche Wildstörung)und der Jagdpächter,JAB oder sonsteiner mit Flinte fragt mich,warum ich da langlaufe,bekommt er wahrscheinlich zwangsläufig von mir die gleiche Antwort.Kommt er mir dann weiter dumm ,gebrauche ich den Satz mit verp.ß dich nicht,denn ich habe eine gute Kinderstube,ich würde am nächsten Tag als Nichtjäger wieder dort langziehen,mit angeleinten Hund natürlich.Seit wann muß ein Spaziergänger sich vor dem Jäger rechtfertigen,wo er langlaufen darf und wo nicht?!
Es wäre wohl besser,das freundliche Gespräch mit dem jagdlichen Totallaien zu suchen und nebenbei das Anliegen erklärend rüberzubringen.Bei uns hilft das immer !Aber dafür ist es jetzt wohl schon zu spät !Übrigens ist es schnurz wie piepe,ob es sich um Eigenjagden oder um sonstwas handelt.
 
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Sumpfsau schrieb:
waldgeist schrieb:
Mir ist auch nicht bekannt,daß es in Dt. irgendwo ein Einstandsbetretungsverbot gibt

Lies mal bitte in dem pdf oben von Ameisenhaufen den letzten Absatz rechts unten.
Ist mir bekannt,trifft aber nicht zu.Er hat weder fotografiert,noch nachgestellt,noch aufgesucht usw.Was anderes wäre es,wenn er die Schonung(Einstand)nach wild durchsucht hätte.Frag mal die Juristen hier.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11457

Guest
Und wer sind hier die juristen?
Der spaziergänger regte sich über die rumliegenden schrothülsen auf, wie soll ich da kontern?
 
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Er hat doch bestimmt die Fährten überprüft die in den Einstand führen um zu gucken ob es heute Sinn macht den Einstand zu duchstöbern und dem Wild nachzustellen. :cool:

Waidmannsheil
Lucas
 
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"Oh die müssen wohl liegengeblieben sei, vielen dank für den Hinweis."

Und ganz ehrlich! Beim nächsten mal den Müll nach der Jagd sofort entsorgen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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waldgeist schrieb:
Ist mir bekannt,trifft aber nicht zu.Er hat weder fotografiert,noch nachgestellt,noch aufgesucht usw.Was anderes wäre es,wenn er die Schonung(Einstand)nach wild durchsucht hätte.Frag mal die Juristen hier.

Bitte tausendmal um Verzeihung. Hab mich beim Eingangspost verlesen. Sorry! :cheers:
 
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Akzeptanz und Toleranz für die Jagd erhalten wir meines Erachtens nur, wenn wir uns anderen Naturnutzern (Spaziergänger, Biker, Jogger, Nordic Walker, usw.) gegenüber ebenfalls tolerant verhalten. Mit dem Hund an der Leine spazieren zu gehen, ist mal grundsätzlich nicht verboten und stört das Wild, wo es das gewohnt ist, auch weniger, als man denkt. Jagd und anderweitige Naturnutzung geht nach meiner Meinung durchaus nebeneinander, wenn man sich gegenseitig respektiert und Rücksicht aufeinander nimmt. Ich würde einen Spaziergänger mit angeleintem Hund daher nicht zurechtweisen. Im besten Fall würde ich mit ihm freundlich ins Gespräch kommen und dafür werben, z. B. in der Abenddämmerung nicht an den Einständen herum zu spazieren. Sicherlich gibt es Unterschiede im ländlichen und städtischen Raum. Bei uns in der Provinz funktioniert aber freundlicher und respektvoller Umgang recht gut. Die einheimische Landbevölkerung akzeptiert die Jagd und die Jäger und wenn wirklich mal jemand spät unter dem Sitz durchspaziert, wird nicht palavert, sondern man grüßt sich stumm und dem Wild macht es wenig aus.

Nur meine Meinung.
 
A

anonym

Guest
waldgeist schrieb:
Seit wann muß ein Spaziergänger sich vor dem Jäger rechtfertigen,wo er langlaufen darf und wo nicht?!
Eben.
Ich betrete den Wald auch nicht nur mit Waffe. Wenn ich dabei irgendwann einmal schlechtes Gefühl bekommen sollte, weil mir ein Grün- oder Tarnrock mit Waffe Druck macht, läuft was falsch.

Der Schein in der Tasche macht einen noch lange nicht zum Übermenschen.
Leben und leben lassen...!
 
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1 Mrz 2012
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Gabler98 schrieb:
Nächstes jahr mach ich den schein bin auch schon länger am üben und ich bin sicher das für rehwild 223 das kleinste zugelassene kaliber ist. Kann man sowas nicht auch billig kriegen, die wäre aber dann so ziemlich fürraubwild/zeug
vom 2. 05. 2013!

Noch Fragen? :unbelievable:
 

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