Hochsitz: "Jagdliche Einrichtung - Betreten verboten" / Niedersachsen

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Moin Gemeinde,

mal so gefragt: habt ihr alle eure Hochsitze mit so einem Schild ausgestattet ?

Mir hat jemand gesagt, das müsse man aus Haftungsgründen machen. In keinem Revier, das ich kenne, sind solche Schilder. Was natürlich nix heißen muß.

Was meint ihr ?
 
A

anonym

Guest
" Betreten der Baustelle verboten ! Eltern haften für Ihre Kinder "

Und wer ist dran wenn trotzdem etwas passiert ??? Richtig, der Bauherr, der die Baustelle nicht richtig gesichert hat !

Aber das ist evtl. ein anderes Thema.


So etwas bringt ggf. mehr :

Achtung, Lebensgefahr durch Hornissen !
Jagdkanzel vorrübergehend geschlossen

 
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Ich habe mir auf Anregung eines befreundeten Anwalts Schilder kreiert mit dem Text:
"Jagdliche Einrichtung Betreten verboten Jagdausübungsberechtigter haftet nicht für Schäden aus mißbräuchlicher Benutzung"

Auf gelbes Papier ausgedruckt, laminiert und jeweils neben den Aufstieg geschraubt.

WH

T.
 
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Gibt ja tolle Sachen.

Ohne über Sinn und Unsinn solcher Schilder zu streiten: ist die zitierte Ausgangslage so ?
D.h. ohne das Anbringen der Schilder haften die Pächter ?

Mir geht es zunächst um die formal korrekte Anwendung.
 
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Ich habe jetzt auch mal ein wenig im Internet herumgelesen...und mir stellt sich die Frage:
kann man damit wirklich einen bestmögliche Haftungsabwehr gewährleisten ?
 
A

anonym

Guest
Ja. indem du mechsnisch verhinderst, dass jemand hochklettert. Hab da mal eine ganz gute und einfache Idee gesehen...

Nimm eine OSB Platte oder sowas in der Art, auf die eine Seite 2 Scharniere dran, auf der anderen einen mittels Schloss sperrbaren Riegel und schraub das Ding wie eine Türe auf die Leiter. So kann niemand mehr hoch, der keinen Schlüssel hat, weil er nicht an die Sprossen kommt.
 
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Mit allen Vorbehalten - so hab ich's mal gehört (ich mein es war im Jagakurs - lang):
Die Ansitzeinrichtungen müssen UVV -sicher sein. Dann ist man als Ersteller dieses Bauwerks aus der Haftung raus.
Bei Erwachsenen, die wissen müssen, daß sie die Einrichtung nicht betreten dürfen, wäre es sogar wurscht, wenn die Leiter etc. nicht der UVV entspricht.
Bei Kindern/Minderjährgen haftet der "Betreiber", wenn die Leiter nicht UVV-konform ist im Falle eines Unfalles.
 
A

anonym

Guest
Ich habe jetzt auch mal ein wenig im Internet herumgelesen...und mir stellt sich die Frage:
kann man damit wirklich einen bestmögliche Haftungsabwehr gewährleisten ?

Nur Bodensitze bauen!

Boden im Umkreis von 1,50 m mit Weichbodenmatten auslegen.
 
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)))) Eine echte Hilfe...

Aber im Ernst: summa summarum bedeutet das, daß das Schildchen nix bringt.
Richtig ?
 
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)))) Eine echte Hilfe...

Aber im Ernst: summa summarum bedeutet das, daß das Schildchen nix bringt.
Richtig ?

Grundsätzlich haftets du als Betreiber für dein Einrichtungen; nennt sich Gefährdungshaftung.

Daran ändet sich auch nix das der Geschädigte auf den Jagdlichen Einrichtungen nix zu suchen hat und beim Betreten von Jagdlichen Einrichtungen Hausfriedensbruch begeht.

Semmelt er mit deiner Kanzel nieder; weil diese nicht den Vorschriften entspricht; latzt deine Haftpflichtversicherung.

Ich orakel mal das dein Verrsicherung auch in der Pflicht ist wen die Leitersprossen angesägt waren; und der Täter nicht zu ermitteln ist.

Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ( letzterer Vieleicht) ist die Haftpflicht raus aus dem Buss.

TM
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Schilder sind gut, am besten Piktrogramm, für unsere Migranten (KEINE Abbildung von Menschen), Leseschwachen und Volltrunkenen. Für Nachts noch beleuchtet:biggrin:
Für die Gender Fraktion, das Piktrogramm natürlichn neutral gehalten.


Wenn du deine Ansitzeinrichtung nach Stand der Vorschrift unterhälst hast du schon alles richtig gemacht.
Mehr geht nicht.
Und wenn jemand raufklettert und runterstürzt ist das ganz alleine sein Problem.
 
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Wir haben seit Jahren (schon zu DDR - Zeiten) dran mit der Aufschrift "Jagdliche Einrichtung, Betreten verboten.Bei über 70 Sitzen, bis heute keine Probleme. Vor zwei Jahren hatten wir eine Kontrolle der Berufsgenossenschaft, welche dann auch sagten das es so reicht. Mehr kann man nun wirklich nicht tun. Schlösser usw. verkomplizieren die Angelegenheit. Ich habe 8 Begehungsscheininhaber und 3 Pächter, Da sind mir die ganzen Schlüssel schon zu teuer.Außerdem, im ländlichen Bereich stellt das (bei uns jedenfalls) kein Problem dar.
 
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Wir haben seit Jahren (schon zu DDR - Zeiten) dran mit der Aufschrift "Jagdliche Einrichtung, Betreten verboten".Bei über 70 Sitzen, bis heute keine Probleme. Vor zwei Jahren hatten wir eine Kontrolle der Berufsgenossenschaft, welche dann auch sagten das es so reicht. Mehr kann man nun wirklich nicht tun. Schlösser usw. verkomplizieren die Angelegenheit. Ich habe 8 Begehungsscheininhaber und 3 Pächter, Da sind mir die ganzen Schlüssel schon zu teuer.Außerdem, im ländlichen Bereich stellt das (bei uns jedenfalls) kein Problem dar.
 
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Da ja anscheinend immer öfter bei eigener Blödheit prozessiert wird,habe ich jetzt auch diese kleinen Schildchen " Jagdliche Einrichtung , Betreten verboten " für unser Revier besorgt.
Dank an den Schleswig- Holsteinischen LJV der diese Warnhinweisschilder günstig anbietet.(y)
 

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