Gerade im WO-Forum gefunden:
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Heinrich WeiXX
Tel: XX eMail: XX 24.10.2002
An die Redaktionen
der Jagd- und Waffenpresse
per eMail
Betr.: Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffenmunition
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Novellierung des Waffengesetzes bitte ich um die Veröffentlichung folgender redaktionellen Notiz:
Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen
fallen ab 1.4.2003 im Zuge der Waffenrechtsnovelle nicht mehr unter die verbotenen Gegenstände. Jägern und Sportschützen steht nun wieder Munition zur Verfügung, die für jagdliche und sportliche Verwendung besser geeignet ist, als die der Zeit nur mit Vollmantel- oder Teilmantel-geschossen erlaubten Revolver- und Pistolenpatronen. Damit wird einer seit langem erhobenen Forderung entsprochen.
HWF
Diese Auskunft habe ich am 22.10.2002 auf Anfrage vom Bayerischen Staatsministerium des Innern (AZ ID5-2131.46-34) erhalten. Dieser Passus ist einer der wenigen positiven Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Heinrich Weidinger
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Entspricht obiges den (neuen) rechtlichen Tatsachen ?
[ 24. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Foxhunter ]
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Heinrich WeiXX
Tel: XX eMail: XX 24.10.2002
An die Redaktionen
der Jagd- und Waffenpresse
per eMail
Betr.: Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffenmunition
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Novellierung des Waffengesetzes bitte ich um die Veröffentlichung folgender redaktionellen Notiz:
Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen
fallen ab 1.4.2003 im Zuge der Waffenrechtsnovelle nicht mehr unter die verbotenen Gegenstände. Jägern und Sportschützen steht nun wieder Munition zur Verfügung, die für jagdliche und sportliche Verwendung besser geeignet ist, als die der Zeit nur mit Vollmantel- oder Teilmantel-geschossen erlaubten Revolver- und Pistolenpatronen. Damit wird einer seit langem erhobenen Forderung entsprochen.
HWF
Diese Auskunft habe ich am 22.10.2002 auf Anfrage vom Bayerischen Staatsministerium des Innern (AZ ID5-2131.46-34) erhalten. Dieser Passus ist einer der wenigen positiven Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Heinrich Weidinger
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Entspricht obiges den (neuen) rechtlichen Tatsachen ?
[ 24. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Foxhunter ]