Hütte bauen

Registriert
16 Jun 2007
Beiträge
169
Hallo Foristi, eine Frage:

Ich möchte außerhalb auf einem eigenen Grundstück eine Hütte zwecks Unterbringung von Brennholz errichten. Auf der bereits aus den 70èr Jahren bestehenden Betonbodenplatte, auf der bis zum Orkan Kyrill eine geschlossene Hütte stand, die durch Windwurf zerstört wurde und bis dato von irgendwelchen Behörden auch keine Beschwerden eingingen, möchte ich nun eine zu 3 Seiten geschlossene Hütte errichten, ausschliesslich zur Lagerung von Brennholz. Die Bodenplatte misst 2,5 x 4,0 Meter , ich liege also mit meinem geplanten Bauwerk über 20 cbm umbautem Raum.
Es wäre schön, ich bekäme hier ein paar Hinweise auf ähnliche Projekte und nicht nur Links auf Gesetzestafeln aus BW, die man letztendlich drehen kann, wie man will.....
Sehr dankbar wäre ich auch für Tips, wie es sich beim Bau einer geschlossenen Hütte verhält.
Das Grundstück befindet sich am Waldrand, der wiederum nicht forstwirtschaftlich genutzt wird, da Domäneland und somit einem größeren Versuchsgut eigen, welches ausschliesslich an den dazugehörigen Ackerflächen interessiert ist.

Mit freundlichem Gruß und WH
Bi&Be
 
Registriert
4 Mrz 2007
Beiträge
8.986
Was hatte die alte Hütte für eine Funktion?
Wetterunterstand für Tiere?
Futterhütte?
Schuppen für Landwirtschaftliche Geräte?
Ich würde nicht lange fragen sondern die Hütte wieder aufbauen und wenn Fragen kommen,wirds halt ein Wetterschuppen für Tiere! :26:
 
Registriert
16 Jun 2007
Beiträge
169
Wie bereits erwähnt wurde die alte Hütte in den 70èr Jahren errichtet und diente damals der " Freizeitgestaltung " , sie war geschlossen, mit Tür und Fenster. Jagdlich gehört die Fläche zum Staatsforst.

Gruß Bi&Be
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Du kennst doch deine Nachbarn und die Leute die da so rumlaufen am besten !
Will sagen, du weist am besten ob es potentielle Kläger gibt.
Und gerade im Baurecht gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. :26: :18: :18:

Denk beim Bau der Hütte auch ein wenig an den Abbau. :26: :26:
Das heißt bau den Schuppen so, das du ihn schlimmstenfalls auch weitgehend zerstörungsfrei demontieren kannst.
Und dann warte einfach ab, ob du behördlicherseits Post bekommst.
Nachdem da ja vorher schon ein Schuppen stand - wirds wohl eher nix geben.
Und du kannst dich ja treuherzig auf den "wiederaufbau" berufen.
Allerdings seh ich das nur bei nem Holzschuppen so - wenns denn doch plötzlich ne kleine Jagdhütte oder ein Party- und Grilldomizil werden sollte,
wird meist schnell ein Kläger da sein und auch behördlicherseits eher mal ein Fass aufgemacht. :12:

Bei den Behörden nachfragen halte ich in dem Fall für unklug, bzw. du musst selber wissen, ob du schlafende Hunde wecken möchtest.

Nur meine Meinung.....und so ähnlich schon mehrfach erlebt.....was aber nicht bedeutet, das euer Amtsschimmel auch nen anderen Dialekt wiehern könnt.... :26:

@an alle Baurechtler:
Natürlich ist mein Posting nur meine Meinung und niemals würde ich jemandem raten gegen Recht zu verstoßen. :26: :12:
Auch wenn ich gerade das Baurecht für eher rechtsfreien Raum halte....... :12: :12: :18: :18:
....zumindest aber für einen Bereich des Rechts in dem Behördenwillkür arg leicht gemacht wird. :16:
Und wenn ich nur an die Privilegierung der Landwirtschaft denke...... *kotzsmilie* - der dürfte so nen kleinen Schuppen einfach ungefragt in die Landschaft knallen....
....machen die Bauern aber kaum - wenn dann baut man riesige Hallen in die Prärie - damit auch ordentlich Solar drauf platz hat...
......aber ich will mich nicht aufregen..... :16: :16: :16:
:31:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
Registriert
10 Apr 2012
Beiträge
245
Hallo,

ich habe mich mal in die LBo für Bw eingelesen, und der Anhang zum § 50 besagt:


Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 m² Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m;

sind verfahrensfrei.

Das heißt für dich, der lagerung von Brennholz steht nichts im weg, sollte aus dem Brennholzschuppen ein Aufenthaltsraum ( Jagdhütte ) werden, kann es zu Problemen mit der Bauaufsichtsbehörde ( Landratsamt ) kommen.

viewtopic.php?f=40&t=22888


gruß

Rhönpaulus
 
Registriert
24 Apr 2009
Beiträge
520
Hallo,

eigenes Grundstück, dann sollte es ja kein Prolbem sein im Grundbuch nachzusehen (wegen der Grenzsteine) ob damals was eingetragen war. Wenn ja kein Problem, wenn nein ist die Frage ob man deswegen explizit nachfrägt und schlafende Wölfe weckt.
In dem Fall bietet es sich eher an ein Baumarktsonderangebot fürn Carport zu nehmen und dort aufzubauen 3x5m oder so kann man einkürzen, ist billiger als alles selbst zusammenzustellen. Wenn Wände dann bei Holz evtl (etwas) winddurchlässige Holzbarrikaden wie für Gärten vorgesehen nehmen. Passt farblich auch meist ganz gut.
Ortsbeweglich wäre auch ne Möglichkeit, das ist dann kein "Bau" und so ne etonplatte trägt wunderar einen offenen Container etc. In dem heißen Blechkoffer trocknet das Holz auch eher noch schneller (Stahl/PVC Rohr unten zur elüftung für ganz hinten mit einlegen sorgt für die Zirkulation über die (hier eher kurze) Länge. Campinganhänger haben hier einige als mobile Imobilie stehen, Schäferwagen auch.
Wichtig evtl ist dass das ja auch keinen "Hütte" ist sondern eher ein offener Unterstand/Lagerplatz. (Landesbauordnung wie von Röhnpaulus angeführt gilt nach einer Auskunft nicht für Privatleute, da ist schon bei 1m im Quadrat als "Geräteschuppen in der Landschaft schluss. Allerdings kann das auch ne Toilette sein wenn man im Dixiklo die Hacken und Spaten einschließt :12:) Nun noch das Regenwasser hinten "ökologisch" nutzen als Viehtränke bzw wie bei uns schon gemacht ne Teichfolie dahin. Nach 10 Jahren war das dann ein "unvergleichliches Biotop natürlichen Ursprungs durch nichtbeackern des Gebiets" - obwohl man ganz leicht die Teichfolie am Rand rausziehen kann ist das nun nur :19: oder doch :18: oder etwa :16: weil nun besonders geschützt?
 
Registriert
16 Jun 2007
Beiträge
169
Vielen Dank für die Hinweise!
Ich denke, die schlafenden Wölfe habe ich, wenigstens teilweise, schon durch die Bewirtschaftung der Fläche geweckt, indem ich einen Urwald in eine gepflegte Wiese verwandelt habe.
Die alte Hütte war wegen dem Bewuchs zumindest im Sommer überhaupt nicht mehr zu sehen, selbst auf dem Eternitdach wuchs schon der Hartriegel.
Nach der Rodung habe ich über 50 einheimische Gehölze und Bäume gepflanzt, an die 20 Nisthilfen aufgehängt, im Winter ca. 2 Zentner Waldvogelfutter verfüttert.......
Vielleicht hält das den Wolf noch etwas zurück...... :21:
Vielen Dank nochmals.

WH Bi&Be
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
639
Besucher gesamt
786
Oben