Jagdschein weg bei Verdacht / Nachtsichtvorsatz

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24 Sep 2017
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Schon komisch, was man alles lustig finden kann.
Die Beamten machen ihren Job - in der Regel sehr professionell. Die haben täglich mehrere Sachverhalte abzuarbeiten, vom Verkehrsdelikt bis zum ersten Angriff bei Tötungsdelikten. Kleine renitente Radaubrüder läßt man ablaufen und zeigt ihnen, was man im Job gelernt hat. Vernünftige und einsichtige Personen kommen dann sicher eher einmal mit einer mündlichen Verwarnung weg. Alles rechtmäig im Rahmen des Opportunitätsprinzips fürs Polizeirecht.
Wer selbst ein Revier hat und sich darum sorgt, wäre sicher froh und dankbar, wenn dort auch mal öfter kontrolliert würde und würde freundlich grüßen.
 
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Alle Befugnisse, die die Strafprozessordnung oder das Polizeirecht des jeweiligen Landes vorsehen. Je nachdem, wie von den Beamten die Lage bewertet wird und was sie begründen können. Durchsuchung der Person, des Fahrzeuges, Beschlagnahme, Sicherstellung, Beweissicherungen, Mitnahme der Person zur Dienststelle zwecks Durchführung weiterer Maßnahmen......
Die Begründung muß allerdings nicht vor dem Betroffenen abgegeben werden und ein Widerspruch gegen die Anordnungen der Polizei haben keine aufschiebende Wirkung. Erstmal werden die Maßnahmen durchgeführt. Ein winken mit der Advocard oder der Telefonnummer des Anwaltes bewirkt sicher eher weitere Motivation der Beamten.
Später kann dann alles aufgearbeitet werden.
Alles richtig, es geht aber nur das volle Programm oder das ganz kleine, dazwischen nix. Entweder eben nachrangige Anzeige am nächsten Werktag Mo-Fr bei der Jagdbehörde oder sofortige radikale Sachverhaltsklärung vor Ort und auf der Dienststelle. Aber dann hat man immer noch eine Damwildleiche rumzufliegen, die irgendwo kühl gelagert werden sollte...
 

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