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Lieber Mod,Der Schluss liegt zwar nahe, dass es sich bei den eingezogenen Geldern um Kursgebühren handelt, die der Betreiber am Fiskus vorbei schmuggeln wollte. Allerdings wird die einziehende Behörde dieses gefundene Geld kaum als "Kursgebühr" tituliert haben, das ist sicher eine Definition der Presse.
Der einzige Weg für Jagdschüler, die eventuell mitten in der Ausbildung sind, ihr Geld zurück zu bekommen, wird wohl der Klageweg (gegen den Betreiber) sein...
nennen wir das Kind doch mit dem im nächsten Beitrag folgenden Zitat von outfox beim Namen. Hier ist einer aufgeflogen, der nach Sinn und Zweck unserer anerkannt harten Waffengesetze - habe kein Problem, diese jederzeit zu respektieren - die grünen Papiere nicht hätte bekommen dürfen. Über Berechtigung und Befähigung von Jagdschulen und ihren Betreibern ist hier nicht zu diskutieren. Die Mehrheit agiert bis heute gesetzeskonform und zur Zufriedenheit ihrer Kunden.
Peinlich wird es, wenn jetzt Vatter Staat ungeprüft Gelder einsackt, die in gutem Glauben von Geschädigten eingezahlt wurden, um bei diesem Hallodri das grüne Abitur zu machen. Sie dürfen diese Beträge jetzt bei eben diesem einklagen, der sich dann ob seiner rechtlich beklagenswerten Situation auf seine Mittellosigkeit berufen wird. Die Definition der Barbestände des Beklagten als „Kursgebühren“ ist schwerlich allein der Presse zu unterstellen. Woher soll bitte eine „Jagdschule“ dieser Art sonst Bareinnahmen bekommen?
Die Kohle liegt im Staatssäckel und die Kläger werden mit geprellten Bordellbesuchern gleichgestellt.
Rechtsstaat geht anders.
Gewerbliche Jagdschulen werden an diesem Fall unverschuldet zu knabbern haben.
Passen wir als Jäger nicht auf, wird uns unterstellt, dass wir unseren jagdlichen Nachwuchs bei eben solchen „Hallodris“ rekrutieren, die nach Auffliegen hoffentlich nachhaltig aus diesem Geschäft entfernt werden.
In dem Sinne
n d r