Jagdschulleiter ohne Jagd- und Waffenschein

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Der Schluss liegt zwar nahe, dass es sich bei den eingezogenen Geldern um Kursgebühren handelt, die der Betreiber am Fiskus vorbei schmuggeln wollte. Allerdings wird die einziehende Behörde dieses gefundene Geld kaum als "Kursgebühr" tituliert haben, das ist sicher eine Definition der Presse.

Der einzige Weg für Jagdschüler, die eventuell mitten in der Ausbildung sind, ihr Geld zurück zu bekommen, wird wohl der Klageweg (gegen den Betreiber) sein...
Lieber Mod,
nennen wir das Kind doch mit dem im nächsten Beitrag folgenden Zitat von outfox beim Namen. Hier ist einer aufgeflogen, der nach Sinn und Zweck unserer anerkannt harten Waffengesetze - habe kein Problem, diese jederzeit zu respektieren - die grünen Papiere nicht hätte bekommen dürfen. Über Berechtigung und Befähigung von Jagdschulen und ihren Betreibern ist hier nicht zu diskutieren. Die Mehrheit agiert bis heute gesetzeskonform und zur Zufriedenheit ihrer Kunden.
Peinlich wird es, wenn jetzt Vatter Staat ungeprüft Gelder einsackt, die in gutem Glauben von Geschädigten eingezahlt wurden, um bei diesem Hallodri das grüne Abitur zu machen. Sie dürfen diese Beträge jetzt bei eben diesem einklagen, der sich dann ob seiner rechtlich beklagenswerten Situation auf seine Mittellosigkeit berufen wird. Die Definition der Barbestände des Beklagten als „Kursgebühren“ ist schwerlich allein der Presse zu unterstellen. Woher soll bitte eine „Jagdschule“ dieser Art sonst Bareinnahmen bekommen?
Die Kohle liegt im Staatssäckel und die Kläger werden mit geprellten Bordellbesuchern gleichgestellt.
Rechtsstaat geht anders.
Gewerbliche Jagdschulen werden an diesem Fall unverschuldet zu knabbern haben.
Passen wir als Jäger nicht auf, wird uns unterstellt, dass wir unseren jagdlichen Nachwuchs bei eben solchen „Hallodris“ rekrutieren, die nach Auffliegen hoffentlich nachhaltig aus diesem Geschäft entfernt werden.
In dem Sinne
n d r
 
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Moin!

Vorsicht mit Spekulationen! Da der Artikelschreiber ja offensichtlich nicht zwischen WS und WBK unterscheiden kann, wieso sollte er dann den Unterschied zwischen "sichergestellt" und "eingezogen" kennen?

Ich gehe mal davon aus, dass über den Verbleib des Bargeldes noch nicht entschieden ist.

Viele Grüße

Joe
 
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http://www.outfox-world.de/news/jagdschul-betreiber-macht-so-ziemlich-alles-falsch.html


Als Vorbild für seine Schüler kann man diesen Mann wohl nicht bezeichnen: Der 35-jährige Leiter einer Göttinger Jagdschule, bei der es sich nach Recherchen nicht um die „Jagdschule Göttingen“ handelt, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Wie das Göttinger Tageblatt berichtet, ist die Liste seiner Vergehen nicht gerade kurz.
Alles begann vor zwei Jahren, als der Mann – immerhin Berufsjäger und studierter Förster – nach der Rückkehr von einem Lehrgang seine Waffen stundenlang ungesichert auf der Auto-Rückbank liegen lassen hatte. Angeblich war er in Eile. Ein Zeuge hatte die Waffen entdeckt und die Polizei alarmiert. Der Entzug des Jagdscheins war die Konsequenz. Seine Waffenbesitzkarte, die die Stadt von ihm zurückforderte, meldete der Mann als verloren.
Dem Bericht zufolge kam der 35-Jährige anschließend auf keine besonders gute Idee: Er engagierte einen Strohmann, auf dessen Waffenbesitzkarte die Jagdschul-Ausrüstung eingetragen wurde. Allerdings verfügte dieser Stellvertreter noch nicht einmal über einen Schlüssel für den Waffenschrank. Der Schwindel flog auf und der Strohmann erhielt einen Strafbefehl.
Im Prozess gegen den Jagdschul-Leiter wurde diesem nun Ende vergangener Woche eine ganze Reihe von Punkten vorgeworfen: der verbotene Besitz von 14 Schusswaffen, der Erwerb zweier neuer Flinten und der Besitz von 12.040 Euro – Geld, das der Mann durch Schießübungen mit seinen illegalen Waffen eingenommen und in einem Waffenschrank versteckt hatte. Überraschend soll beim Kauf der zwei Flinten auch die angeblich verloren gegangene Waffenbesitzkarte wieder aufgetaucht sein


Der Amtsrichter kannte laut dem Bericht des Göttinger Tageblatts keine Gnade: „Bei Waffenrechtsverstößen hört der Spaß auf.“ Das Urteil: 14 Gewehre, Flinten und Revolver werden eingeschmolzen, 226 Kilo Munition vernichtet. Die aufgefundenen 12.040 Euro gehen an den Staat. Zudem wird ein Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 30 Euro rechtskräftig. Der Angeklagte erklärte übrigens, sich „inzwischen komplett aus der Schießschule zurückgezogen“ zu haben.


dazu gibt es nur einen Komentar "Maßlosigkeit"

Weil, was unzweifelhaft nicht korrekt ist, jemand seine Waffen offen im abgeschlossenen Fahrzeug liegen lies, wird eine Existenz vernichtet. Das der Trottel anschließend versucht seine Einkommensquelle irgendwie am Laufen zu halten ist nicht in Ordnung aber menschlich.
Habe noch nie davon gehört, dass ein Trunkenheitsverkehrsmörder dauerhaft seiner Existenzgrundlage beraubt wurde, geschweige denn dass seine Alkoholvorräte beschlagnahmt und sein Auto "eingeschmolzen" wurde.
 

Fex

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dazu gibt es nur einen Komentar "Maßlosigkeit"

Weil, was unzweifelhaft nicht korrekt ist, jemand seine Waffen offen im abgeschlossenen Fahrzeug liegen lies, wird eine Existenz vernichtet.

Nein, nur weil der völlig zurecht seinen JS verloren hat, wurde keineswegs seine Existenz vernichtet.
Das hat er durch sein anschließendes Fehlverhalten ganz alleine hingekriegt.

Ein normal denkender Mensch hätte einen Berufsjäger eingestellt, der alles, was mit Waffen und Munition zu tun hat, unter seiner Obhut hat, und selbst nur das in der Jagdschule macht, was rechtlich möglich gewesen wäre.


Das der Trottel anschließend versucht seine Einkommensquelle irgendwie am Laufen zu halten ist nicht in Ordnung aber menschlich.

Siehe oben. Eine Einkommensquelle wäre weiterhin vorhanden, wenn er nicht weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen hätte.


Habe noch nie davon gehört, dass ein Trunkenheitsverkehrsmörder dauerhaft seiner Existenzgrundlage beraubt wurde, geschweige denn dass seine Alkoholvorräte beschlagnahmt und sein Auto "eingeschmolzen" wurde.

Von dauerhaft kann ja keine Rede sein - nach der üblichen Sperrfrist hätte er JS und WBK wieder beantragen können. Das Beschlagnahmen und Vernichten wäre ebenfalls nicht notwendig gewesen, er hätte die Sachen ja einem Berechtigten überlassen können.

Dass der Betroffene nicht nur in diesen Fällen seltsam agiert, zeigt schon der Umstand, dass er nach wie vor auf Facebook postet, Erlegerbilder einstellt und so tut,als wäre nichts geschehen.
 
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Zitat: "Nein, nur weil der völlig zurecht seinen JS verloren hat"

Nur weil es übliche Praxis ist, hat es noch lange nicht den Geschmack von Gerechtigkeit;

Von einem in der Feuerwehrzufahrt geparktem Auto geht eine ungleich größere Gefahr aus als von Waffen auf einem Rücksitz eines verschlossenen Autos. Und was folgt außer einem Knolli?
Recht ist nicht immer gerecht.
Auf Recht haben sich auch die Schinder im Talar des NS Regimes berufen, und sind mehrheitlich davon gekommen. Manche haben es in höchste Ämter geschafft. Mit meinem Gerechtigkeitsempfinden kollidiert hier aber dieser Richterspruch massiv.
Und ist das Einkommen nicht doch gegen Null, wenn er einen Vollbeschäftigten an seiner statt bezahlen muß?

Ich kann diesen Richterspruch nur als hoblophoben Wahnsinn abtun. Mir graußt vor solchen Richtern.
 
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Von dauerhaft kann ja keine Rede sein - nach der üblichen Sperrfrist hätte er JS und WBK wieder beantragen können. Das Beschlagnahmen und Vernichten wäre ebenfalls nicht notwendig gewesen, er hätte die Sachen ja einem Berechtigten überlassen können.

Wie lange wäre denn eine solche Sperrfrist nach Verlust der Zuverlässigkeit?
Ist das dann abhänig von der Willkür eines Sachbearbeiters oder gibt es Rechtlich verbindliche Regeln?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich kann das Verhalten des Jagdschulinhabers auch nicht gut heißen. Aber man gewinnt zunehmend den Eindruck das man geradezu darauf wartet das ein Legalwaffenbesitzer mal eine Verfehlung begeht. Und dann, ja dann, wird mit der vollen Härte des Gesetzes zugeschlagen. Irgendwo sollten ja alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein. Ein Auto kann mit einer Waffe auf dem Rücksitz mit Decke drüber wochenlang darumstehen, da passiert nichts und keinem wird geschadet. Abgesehen davon das es nicht erlaubt ist und man es auch nicht macht. Aber hast du einen lieben Nachbarn, der beobachtet wie du die Waffe auf den Rücksitz legst und danach nochmal schnell auf`s WC mußt, dann die Schmiere ruft, auweiah. Sonst kommen die nicht so schnell, aber wenn das Wort Waffe fällt, werden die agil. Irgendwie stimmen die Verhältnismäßigkeiten da heute nicht mehr. Ein in der Feuerwehrzufahrt, nur weil es genannt wurde, geparktes Kfz, welches das Aurücken der Einsatzfahrzeuge behindert oder unmöglich macht, dadurch unmittelbar die Rettung potentieller Verkehsopfer verhindert, zieht zumindest nicht den Entzug der Fahrerlaubnis oder gar die Einziehung des Kfz nach sich. Das kostet ein Bußgeld, wenn auch ein saftiges. Ggf. können Hinterbliebene im Falle des Falles noch zivilrechtlich vorgehen, oder auch nicht.
Merkt ihr was?
( Und nein, ich möchte damit keine PVB angreifen; die haben es eh schwer genug)
 
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Mir graußt vor solchen Gesetzen.
Die Gesetze sind nicht das Problem, sondern die hoplophoben Richter, die sich die Gesetze bzw. deren Auslegung den eigenen Vorurteilen folgend zurechtbiegen. "Unschlagbares" Beispiel ist doch in diesem Zusammenhang das bekannte BVG-Urteil.
Die Justiz ist in ihren Urteilen eben nicht weisungsgebunden- was im Prinzip richtig ist- aber gleichzeitig verderblich, weil etlichen Juristen/Richtern eben auch die "Weisungen" eines außerhalb juristischer Tunnelblicke funktionierenden Verstandes fehlen.
 
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Ich hatte mich bis eben für recht liberal gehalten was das Thema Waffengesetze angeht.

Das der Jagdschulinhaber hier jetzt noch zuspruch und Anteilnahme erhält, nachdem er soviel kriminelle Ernergie bewiesen hat, schockt mich aber echt.
 
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Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen die Bekanntschaft dieses Herrn zu machen und habe trotz Besuchs seiner "Jagdschule", dank einjährigen Mitgehens in einem Revier, die Prüfung bestanden.

Ohne ins Detail zu gehen kann ich unzuverlässigen Umgang mit Waffen jedoch bestätigen.

Hier hat es ganz gewiss nicht den Falschen getroffen...
 
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mag sein, das es nicht den Falschen getroffen hat, wenn man aber nicht mehr in der Hand hat als dieses Vergehen...bleibt das Urteil fragwürdig.
Al Capone war sicher Mörder und Auftraggeber für solches, man hatte aber nur Steuerbetrug nachweisen können. Verdient hätte er den Stuhl, bekommen hat er eine Strafe für Steuerbetrug.
 
G

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Guest
Was auf einen Zukommt, bei diesem Fehlverhalten, (wieviele sind es doch gleich?) ist doch klar.Was sollte das Gericht anders machen?
Mit Ansage, Bingo.
 
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Mir ging es in meinem Post nicht um den Schulleiter, habe ich auch geschrieben. Was er gemacht hat war nicht nur dumm sondern auch im höchsten Maße gesetzeswidrig. Mir ging es darum das bei Legalwaffenbesitzern offensichtlich mit einem etwas anderem Maß gemessen wird.
 

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