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Gelöschtes Mitglied 15848
Guest
Was jedoch "bei uns" anders ist als bei Anderen, ist die Tatsache, dass uns das Bundesjagdgesetz zwar wie folgt verpflichtet - "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten." - aber diese "allgemein anerkannten Grundsätze" eben nicht definiert sind.
In Sachen BJG darf man sich fragen ob die Henne vor dem Ei kam oder umgekehrt. Das deutsche BJG hat doch eigentlich nur den Zeitgeist und die heeren Vorstellungen der Zeit und Gesellschaft in Paragrafen gemeiselt. Einfache Mehrheit im Bundestag und es ist inhaltlich in kürzester Zeit geändert. Gewisse Unklarheiten sind übrigend bei Gesetzen durchaus gern gesehen, weil sie Interpretationsspielraum bieten ohne dass man sich die Mühe einer Gesetzesveränderung machen muss.
Eines ist jedenfalls sicher. Der Kopf folgt immer dem Bauch oder dem Geldbeutel. Wenn sich das angebliche Sauenproblem auswächst, wird der Gesetzgeber dem schneller folgen als der einfache Jägersmann. Ohnehin sind die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit einem zunehmenden Jägerkreis nicht mehr ganz so geläufig bzw. werden sie aus anderen Gründen nach hinten gestellt.
Früher gehörte es ja bekanntlich auch mal zu diesen Grundsätzen kein Rehwild durch den Schnee bei tiefen Temperaturen zu hetzen...
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