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Jaeger290499
Guest
Ich glaube ich habe eine Rechtslücke im BJG gefunden, es ist ja verboten in einen Deutschland mit einem Jugendjagdschein an Drückjagden als Schütze teilzunehmen. Im BJG habe ich jedoch nicht die Strafe die darauf steht gefunden wenn man es doch tuen würde. Ist es zwar Verboten aber Straffrei? Als Ordnungswiedrigkeit wird nur genant wenn man alleine die Jagd ausübt, wenn die Begleitperson dabei ist sollte also alles gesetzlich geregelt sein.
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