Katzen mal wieder

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Gibt es irgendwo eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen über den "Freilauf" von Katzen ?

Bitte jetzt nicht die 200/300m-Regelungen der Jagdgesetze strapazieren, die kenn' ich.
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basti
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Gibt es irgendwo eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen über den "Freilauf" von Katzen ?

...
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basti
<HR></BLOCKQUOTE>

Versuchs mal mit der Brunoregel Nr.1:

Ist die Katze gesund........
.
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freut sich der Hund
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28 Feb 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flex:
Ist Dir hiermit schon geholfen?

<HR></BLOCKQUOTE>

Kenn' ich, hilft mir aber nicht weiter.

Ich such explizit nach Regelungen, die quasi das Gegenstück zum "Unbeaufsichtigten Laufenlassen von Hunden in Jagdrevieren" darstellen.

Derzeit scheint es ja so zu sein, dass Katzen im Rahmen des Freilaufs von ihren Besitzern auch wissentlich ins Revier gelassen werden dürfen.

basti
 
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Meines Wissens gibt es bezüglich Katzen keine weitergehenden gesetzlichen Regelungen. Katzenhalter können zwar für Schäden, die ihre Tiere anrichten, grundsätzlich haftbar gemacht werden. Aber bei herrenlosen Sachen, wie Wildtieren, dürfte der Nachweis praktisch kaum zu erbringen sein. Darauf willst Du doch heraus?

Daher bei Entfernungen über 200 m § .22 Hornet.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:


Derzeit scheint es ja so zu sein, dass Katzen im Rahmen des Freilaufs von ihren Besitzern auch wissentlich ins Revier gelassen werden dürfen.

basti
<HR></BLOCKQUOTE>

schönen guten tag,

mach mich jetzt bitte nicht schwach...
wer denkt sich denn sowas aus???

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von RoteZora:


wer denkt sich denn sowas aus???

[/IMG]
<HR></BLOCKQUOTE>

Tja, das ist es ja gerade. Ich vermute(!), dass es kein Verbot gibt, Katzen in Revieren laufen zu lassen.

Wo sind denn unsere Juristen, etwa alle in Deckung gegangen ?

basti
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Bitte jetzt nicht die 200/300m-Regelungen der Jagdgesetze strapazieren, die kenn' ich.

... ist derzeit aber leider die einzige Regelung bzgl. Katzen und Freilauf, die es gibt.
 
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@ Bruno, Vorsicht am Mann.
Nichtmal falls die Katze sich auf DEINEM Grundstück befindet darf Bruno sich freuen.
Das kann böse ins Auge gehen.
@ basti,
schade, es ist wirklich traurig mit welcher Energie man Gründe zum Katzenschießen sucht. Nein, ich habe keine Katze, aber Hunde, Du verstehst?
Übrigens, bei der Kommunalgesetzgebung ist klar geregelt das jeder Hundebesitzer die Hinterlassenschaft seiner Hunde entsorgen muß.
Wer von Euch macht das? Siehst Du, und das ist sicherlich um einiges einfacher als eine Katze vom Mausen(da meine ich natürlich mäuseln*gg*) abzuhalten. Ist nur als Gedankenanstoß zu sehen, wegen dem Dreck vor der eigenen Türe.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Naith:
[QB@ basti,
schade, es ist wirklich traurig mit welcher Energie man Gründe zum Katzenschießen sucht. ...[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Ähem...., die suche ich nicht, die habe ich.

Es geht mir hier nur um die juristische Seite des Freilaufs, die m.W. nur durch div. Urteile für typische Nachbarschaftssituationen geregelt ist, aber eben nicht für Reviere.

basti
 
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Da hilft nur das Tierseuchengesetz weiter und auch nur dann, wenn Du die roten Schilderchen unter den Ortstafel hast.
 
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Ich würde das ganze Thema "Katzen im Revier" auch eher mit Vorsicht geniessen.

Mit Absicht kann kein Besitzer eine Katze ins Revier laufen lassen; er hat keinen Einfluss drauf, wo seine Katze beim Freilauf hinrennt.

Ich würde auch unterscheiden zwischen Hauskatzen, die gelegentlich einen Streifzug durchs Revier machen (klar, ist ärgerlich, aber ...) und denen, die ich wirklich als verwilderte Katzen bezeichnen würde.
Der Unterschied ist oftmals am Verhalten erkennbar.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwedenelch:

Mit Absicht kann kein Besitzer eine Katze ins Revier laufen lassen; er hat keinen Einfluss drauf, wo seine Katze beim Freilauf hinrennt.

<HR></BLOCKQUOTE>

Ebend. Er darf(!) sie also ins Revier laufen lassen.

basti
 
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schönen guten tag,

"...schutz vor wildernden hunden und katzen!"

du allein entscheidest, ob die katze wildert oder nicht!
es gibt welche mit halsbändchen und glöckchen, die ruhig sitzen bleiben wenn du vorbei fährst,harmlos.
aber die, die sofort die flucht ergreifen, sobald sie dein auto sehen, vorsicht!

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Das Abstandsgebot hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund erlassen. Haltet Euch dran und jede Miez in dem Bereich gehört Euch. Wer Ärger mit den Anwohnern fürchtet, Kastenfalle und ab ins Tierheim mit den Mimmen, am besten 150 bis 250 km weiter...
 

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