R
regius
Guest
Hallo zusammen,
schonmal vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner folgenden Frage:
Angenommen es erfolgt eine unangemeldete Kontrolle durch die Behörde des Landratsamtes. Bei dieser Kontrolle wird festgestellt, dass eine der eingetragenen Langwaffen nicht im Waffenschrank vorzufinden ist.
Die Mitarbeiter der Behörde geben zu verstehen, dass es sich um keine Routinekontrolle handelt, sondern sie aufgrund eines konkreten Hinweises diesen Besuch abstatten.
Man habe gemeldet bekommen, dass sich die besagte Langwaffe in den Wohnräumen (unverschlossen) befinde ... zusammen mit entsprechender Jagdmunition.
Darf die Behörde nun auch sofort die Wohnräume in Augenschein nehmen?
Weiterhin angenommen, es würde Munition im Fahrzeug des WBK-Besitzers sichtbar 'rumliegen'.
Welche Konsequenzen wären in diesem Fall zu fürchten?
Freundliche Grüße
von
regius
schonmal vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner folgenden Frage:
Angenommen es erfolgt eine unangemeldete Kontrolle durch die Behörde des Landratsamtes. Bei dieser Kontrolle wird festgestellt, dass eine der eingetragenen Langwaffen nicht im Waffenschrank vorzufinden ist.
Die Mitarbeiter der Behörde geben zu verstehen, dass es sich um keine Routinekontrolle handelt, sondern sie aufgrund eines konkreten Hinweises diesen Besuch abstatten.
Man habe gemeldet bekommen, dass sich die besagte Langwaffe in den Wohnräumen (unverschlossen) befinde ... zusammen mit entsprechender Jagdmunition.
Darf die Behörde nun auch sofort die Wohnräume in Augenschein nehmen?
Weiterhin angenommen, es würde Munition im Fahrzeug des WBK-Besitzers sichtbar 'rumliegen'.
Welche Konsequenzen wären in diesem Fall zu fürchten?
Freundliche Grüße
von
regius