Landwirte vs. Hundehalter

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Das ist zu pauschal. Alles außer dem eigenen (gepachtetem) Revier ist Fremdrevier (ob nun Forst oder Privat). Das würde heißen, alle Jagdhunde hätten beim Sonntagsnachmittags Spaziergang mit Mutti Leinenpflicht... dem ist sicherlich nicht so!

Petra

Das ist aber mit absoluter Sicherheit so!
Vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Dieses Wissen sollte man bei Moderatoren eigentlich unterstellen können. Die Leinenpflicht gilt auch für Jagdhunde, einzige Ausnahme sind: Hunde bei der Jagdausübung z.B. hetzender Nachsuchenhund und Hütehunde und zwar unabhängig davon, ob eigenes oder fremdes Revier!!!

Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.


Waihei HuJ
 
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z/7

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Daher hat das Niedersächsische Gesetz über...

Laß stecken. Deutschland besteht nicht nur aus Niedersachsen. Österreich und Schweiz sind nochmal ne andere Hausnummer. Niedersachsen ist wohl das restriktivste, was ich republikweit erlebt hab. BY das liberalste.

In BY besteht z.B. keinerlei Leinenpflicht für die normale Landschaft. Es gibt ein allgemeines Betretungsrecht, das lediglich fordert, daß keinem ein Schaden entstehen darf (sinngemäß und kurz gefaßt). Das Jagdgesetz verbietet das Nachstellen und Wildern, und das war's dann schon. NSG's haben jeweils ihre eigenen Vorschriften.
 
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Das ist aber mit absoluter Sicherheit so!
Vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Dieses Wissen sollte man bei Moderatoren eigentlich unterstellen können. Die Leinenpflicht gilt auch für Jagdhunde, einzige Ausnahme sind: Hunde bei der Jagdausübung z.B. hetzender Nachsuchenhund und Hütehunde und zwar unabhängig davon, ob eigenes oder fremdes Revier!!!

Auf Niedersachsen trifft das zu, auf NRW z.B. nicht! So ist es also doch mit Sicherheit NICHT so ;-). Wir haben weder eine generelle Leinenpflicht, noch eine während der Brut- und Setzzeit.

Petra
 
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Was sagt uns das? Eins von vielen Schildern was für mich Nichtssagend ist! Von diesem Mist wird die Landschaft mittlerweile überall zugemüllt! :no:

Aber wo wir gerade bei "Salatschüsseln" sind!
Nicht das jetzt eine Schnappatmung bekommt! Sind meine 3 und die laufen immer hier frei rum. Nein! Ist auch nicht mein Revier!
Die Wiese wird 2 mal im Jahr gemäht. Sieht doch gut aus?
25031724of.jpg


So, jetzt gehen wir mal etwas näher ran.
25032016fr.jpg


Die hellen/weißen Flecke sind alles Plastik.

Na und so sieht hier ein Niederwildrevier direkt am Rhein aus.
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Ach ja, die Angler lassen ihr "Bestes" natürlich auch immer wieder hier liegen!
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Von oben (Deich) sieht das natürlich alles wunderbar und schön aus! So ist auch etwa der Blick aus meinem Jagdzimmer. Schön wenn man solch einen Ausblick hat. Wenn man aber weiß wie es hinter der "Fassade" ausschaut, könnte man nur das heulende Elend bekommen!
So wie der Müll da rum liegt, liegt er auch teilweise in den Wiesen rum! Nicht nur angeschwemmt! Nein, Landwirte hinterlassen auch jede Menge Müll in Form von alten Silageplanen die in der Landschaft rum liegen, über Saatsäcke die kreuz und quer rumfliegen, alte Gammelpaletten die nicht weggeräumt wurden, bis hin zu Stacheldraht der an alten Weidepfosten noch hängt und sich jeder elendig die Knochen dran aufreißen kann! Also, bitte kommt mir nicht mit irgend welchen Häufchen in der Wiese!

25031931bd.jpg
 
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Auf Niedersachsen trifft das zu, auf NRW z.B. nicht! So ist es also doch mit Sicherheit NICHT so ;-). Wir haben weder eine generelle Leinenpflicht, noch eine während der Brut- und Setzzeit.

Petra

Um die jeweiligen Einschränkungen des freien Betretungsrechts der Landschaft herauszufinden, muss man in den jeweiligen Landesgesetzen rumsuchen, Jagdgesetz, LNatschG, Landschaftsschutzgesetz usw.

Aber das Bundesnaturschutzgesetz gilt bundesweit ! Danach darf auch in NRW ein Hund in einem Feldrevier nicht ohne weiteres durch Brutdeckung laufen und Wildeinstände durchwühlen.


In einem Niederwildrevier können Junghasen schon ab Februer/März auf jeder Wiese, jedem Stoppelacker oder Getreideschlag liegen. Da gehört der Hund dann an die Leine.

Sporti:

Das eine wiegt das andere nicht auf. Angeschwemmter oder abgelegter Müll ist eine Sache, aber die Beunruhigung der Feldhecken durch die Hunde eine ganz andere. Bodenbrüter werden gestört, Wild wird hochgemacht usw.
 
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anonym

Guest
Laß stecken. Deutschland besteht nicht nur aus Niedersachsen. Österreich und Schweiz sind nochmal ne andere Hausnummer. Niedersachsen ist wohl das restriktivste, was ich republikweit erlebt hab. BY das liberalste.

In BY besteht z.B. keinerlei Leinenpflicht für die normale Landschaft. Es gibt ein allgemeines Betretungsrecht, das lediglich fordert, daß keinem ein Schaden entstehen darf (sinngemäß und kurz gefaßt). Das Jagdgesetz verbietet das Nachstellen und Wildern, und das war's dann schon. NSG's haben jeweils ihre eigenen Vorschriften.

:thumbup:Dann zitiere noch das Gesetz in Bezug auf Jagdhunde in anderen Revieren, wenn die Hunde stöbern, suchen, Wild hetzen..... . Das dann in Kombi mit Jagschutz und es ist ganz schnell Schluss mit lustig.

Petra, ich frage mich immer mehr, was der Mist hier überhaupt soll? Hast Du einen Jagdhund, suchst Du Anschluss, willst Du nur auf die Jäger rumhacken oder was soll das alles? Es fängt bei Deinem keinesfalls neutralen Artikel an und hört bei dem Pochen auf Rechte auf. Nicht einmal kam von Dir eine Unterscheidung in der Form: gemähte Wiesen, außerhalb Aufzuchtzeit, kein Stöbern. Es kam auch nichts in der Form, dass gerade der Niederwildjäger (Du hast doch "Spezialisten" für die NW-Jagd an Strick) auf die Landwirte angewiesen ist .... . Also ehrlich, mir fehlt jegliches Verständnis. Als jagdliche HF und noch dazu als Mod in einem Jagdforum!

Das, was DNA geschrieben hat, ist definitiv ein Problem. Für Hunde. Meine hatte die Räude ... . Kein Spaß.
 
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Um die jeweiligen Einschränkungen des freien Betretungsrechts der Landschaft herauszufinden, muss man in den jeweiligen Landesgesetzen rumsuchen, Jagdgesetz, LNatschG, Landschaftsschutzgesetz usw.

Aber das Bundesnaturschutzgesetz gilt bundesweit ! Danach darf auch in NRW ein Hund in einem Feldrevier nicht ohne weiteres durch Brutdeckung laufen und Wildeinstände durchwühlen.

Sporti:

Das eine wiegt das andere nicht auf. Angeschwemmter oder abgelegter Müll ist eine Sache, aber die Beunruhigung der Feldhecken durch die Hunde eine ganz andere. Bodenbrüter werden gestört, Wild wird hochgemacht usw.

Glaubst du in dem Müll brütet noch irgend etwas? Nichts brütet da! Gar nichts!
So schön wie die Landschaft hier ist, so Tod ist sie auch! Die einzigsten ****en die hier noch rumlaufen sind die vom NABU und die markieren auf den offenen Äckern die Kiebitz Nester damit diese nicht vom Landwirt platt gemacht werden. Das war's! Erzähl mir hier nichts von Wild hoch machen. Hier ist nichts zum hoch machen!
 
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...
In BY besteht z.B. keinerlei Leinenpflicht für die normale Landschaft. Es gibt ein allgemeines Betretungsrecht, das lediglich fordert, daß keinem ein Schaden entstehen darf (sinngemäß und kurz gefaßt). Das Jagdgesetz verbietet das Nachstellen und Wildern, und das war's dann schon. NSG's haben jeweils ihre eigenen Vorschriften.
Und das ist auch gut so.
Wir haben es nämlich nicht so mit unnötigen Vorschriften und Möchtegern-Hilfssheriffs.
So viel Regelungen wie nötig und so wenig wie möglich !
Und die Niederwildbestände sind trotzdem besser als in vielen anderen Gebieten.
Während der Vegetationszeit ist nach dem BayNatschG das Betreten von Wiesen verboten, um Schäden an der Vegetation zu vermeiden.
Im Wald gilt für Privatpersonen ganzjährig ein freies Betretungsrecht, davon ausgenommen sind kommerzielle Veranstaltungen, dafür ist die Zustimmung des Eigentümers notwendig.
Bei einem allgemeinen Wegegebot käme ich mir in der Landschaft irgendwie ausgesperrt vor und würde mich garantiert nicht daran halten. :twisted:
 
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Freilaufende Kinder in den Wiesen - ja wo gibt es denn sowas noch? Die unerzogenen Blagen gehören gefälligst zu Hause vor die Playstation und nicht in die freie Natur- wer weiß, was die da alles anrichten??? :unbelievable:
(Das war Ironie)
PS: Gift auf Wiesen geht überhaupt nicht! Erstens können auch Kinder in den Wiesen spielen und etwas aufnehmen

Mal ernsthaft, das was da im Ausgangsartikel steht ist nichts Neues, da gab es vor ca. 10 Jahren schon mal einen Artikel zu, ich meine von Prof. Dr. Roland Friedrich (?), sehr sachlich, sehr wissenschaftlich.
Die Grundaussage der Artikel bleibt aber gleich und ist nützlich zu wissen, aber natürlich nicht als Argumentationshilfe, warum Fiffilein durch die Futterwiesen tobt...mit der Intention ist er auch wahrscheinlich nicht eingestellt worden.

Was dann hier daraus gemacht wird, ist schon der Knaller - von Hölzken auf Stöcksken und alle schaukeln sich gegenseitig hoch. Und dieses Hundemutti-Gebashe ist wenig zielführend - mehr Aufklärung, Erklärung und das freundlich tut einfach Not - viele wissen es einfach nicht! Und klar gibt es renitente Idioten, die auf irgendwelche nicht vorhandenen Rechte pochen, aber so sind längst nicht alle. Sich als Herr des Waldes/Reviers aufzuspielen- "Ich darf alles und du nix" ändert überhaupt nichts.

Hatte ich alles schon - mit Landwirten, mit Jägern (und viele sind hier auch beides) - mich frustriert es, wenn einer meint, sich dann an mir sein Mütchen kühlen zu müssen, weil ich ihm gerade über den Weg laufe - ich und mein Hund/meine Hunde können nichts für vorhergehende Frustrationen und ich möchte bitte nicht in Sippenhaft genommen werden (DIE Hundemuttis) genausowenig wie es hier DIE Jäger gibt.

Ja, ich gehöre zu den Exemplaren von Hundehaltern, deren Hunde hören, die Kacksackis benutzen und die sich informieren was man wo darf - es gibt uns!
Mittlerweile scheint das hier auch angekommen und ich werde gegrüßt und für meine gehorsamen Hunde gelobt.
 
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@Beltane,
das ist sehr löblich von Dir, dass Du Deine Hunde ordentlich erzogen hast und mit Sachverstand mit ihnen umgehst.
Aber es sind viele Hundehalter unterwegs, die selbst kein Sozialverhalten kennen und von daher ihren Hunden auch keine Erziehung zukommen lassen können. Das trifft auch nicht nur auf "Nichtjäger" zu!
Ich spiele mich nicht gegenüber Nichtjägern auf, ich versuche aufzuklären und Verständnis für die Wildtiere zu wecken,
auch für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass meine Hunde in der Brut- und Setzzeit "am Strick gehen", es geht nicht um Maßregelung von Tierhaltern, sondern um den Schutz freilebender Tiere, nicht mehr und nicht weniger.

Gruß HuJ
 
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Sporti:

Der Müll hindert grundsätzlich erst einmal Vögel nicht, darin zu brüten. Ja, sie würden sogar in diesen Müllhecken brüten und Hasen würden auch reingesetzt werden. Der Landwirt gelangt auch nicht in das Innere der Feldhecke , wo am Boden oder in geringer Höhe das Goldammer- und Nachtigallennest liegt. Regelmäßige Hundeausflügler sorgen da aber für gewaltige Unruhe.
 
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Glaubst du in dem Müll brütet noch irgend etwas? Nichts brütet da! Gar nichts!
So schön wie die Landschaft hier ist, so Tod ist sie auch! Die einzigsten ****en die hier noch rumlaufen sind die vom NABU und die markieren auf den offenen Äckern die Kiebitz Nester damit diese nicht vom Landwirt platt gemacht werden. Das war's! Erzähl mir hier nichts von Wild hoch machen. Hier ist nichts zum hoch machen!


Tut mir leid, ich muss!
Und ein jeder blamiert sich so gut er kann!!:thumbdown:
Weiter so!
Jeder weiterer Kommentar verlorene Liebesmüh.

Gruß

Prinzengesicht
 
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