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Das ist zu pauschal. Alles außer dem eigenen (gepachtetem) Revier ist Fremdrevier (ob nun Forst oder Privat). Das würde heißen, alle Jagdhunde hätten beim Sonntagsnachmittags Spaziergang mit Mutti Leinenpflicht... dem ist sicherlich nicht so!
Petra
Das ist aber mit absoluter Sicherheit so!
Vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Dieses Wissen sollte man bei Moderatoren eigentlich unterstellen können. Die Leinenpflicht gilt auch für Jagdhunde, einzige Ausnahme sind: Hunde bei der Jagdausübung z.B. hetzender Nachsuchenhund und Hütehunde und zwar unabhängig davon, ob eigenes oder fremdes Revier!!!
Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
Waihei HuJ
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