Landwirtschaftliche Fläche als Nicht-Landwirt bewirtschaften

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Oh Backe!

Es geht hier nicht um Angst, sondern vor allem darum vermeidbare Risiken - welche teilweise außerhalb deines Einflussbereiches liegen zu minimieren. Wir haben hier gerade in Wanna einen aktuellen Fall.

Da hat jemand illegal 122 Altreifen auf einem Acker entsorgt. Diese werden jetzt vom Landkreis über die Abfallwirtschaft entsorgt. Wanna ist ein Moorgebiet, sprich der Acker liegt an einem Gewässerschutzgebiet. Da der Täter nicht ermittelt werden kann, zahlt der Landwirt - dem der Acker gehört - die Entsorgungskosten. In diesem Falle zahlt aber seine Versicherung.

Bei einer Ladung Reifen, könnte man meinen sei der Umweltschaden gering, aber die Bewertung des Gutachters von der Abfallwirtschaft kam da eben zu einem anderen Schluss.

Und selbst wenn der Täter ermittelt werden könnte, dann ist der Eigentümer des Ackers trotzdem noch in der Haftung eingeschlossen.

Jetzt stell Dir einmal vor, statt der Reifen hätte da jemand direkt am Wiedervernässungsgebiet zwei Fässer Altöl "entsorgt".

Aber das wird sich in 10 bis 15 Jahren da auf der Ecke so oder so erledigt haben, da Moorgebiete in Zukunft wieder vernässt werden - und daher als Ackerland nicht mehr zu gebrauchen sind. Mit der Rückkehr des Wolfes wirst Du aber auch dort kein Vieh mehr frei halten, nicht mal Wasserbüffel. Der finanzielle Verlust schon eines einzelnen Tieres zur Gewinnung von Milch (ja, auch Wasserbüffel kann man melken und die Mozarella eines Landwirtes aus dem Einzugsbereich nördliche Lüneburger Heide/Teufelsmoor in Direktvermarktung ist legendär hier in der Gegend), ist nahezu schwer wieder aufzufangen.

Auch die Jagd wird in den Moorgebieten sehr stark eingeschränkt - wahrscheinlich sogar vollkommen verboten werden.

Damit fallen alleine in den Regionen Sietland, Geestland, Wurster Nordseeküste, Lamstedter Börde und Hadelner Kernland rund ein Drittel der nutzbaren Landwirtschaftlichen Flächen aus dem Schlagregister. In anderen Zonen Niedersachsens sieht das sogar teilweise noch viel schlimmer aus.

Man kann in seinem Leben sehr viel Glück haben und ohne jede Unbill durchkommen, die meisten Leute haben dieses Glück aber nicht!

Das war es von meiner Seite hier jetzt auch, "Makt was ihr wullt." Jammert aber nicht, wenn es Euch erwischt - und vor allem, fragt dann nicht nach Rat oder um Hilfe!
 
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In dem verlinkten Gesetzesentwurf für Niedersachsen steht ja, dass auch Pachtverträge ab 2ha genehmigt werden müssen.

Gibt es da heute schon Regelungen ?
 
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In dem verlinkten Gesetzesentwurf für Niedersachsen steht ja, dass auch Pachtverträge ab 2ha genehmigt werden müssen.

Gibt es da heute schon Regelungen ?
Ja.
Pachtverträge müssen heute dem Grundstücksverkehrsausschuss zur Genehmigung vorglegt werden. Eine Nichtgenehmigung könnet unter Umständen zur Nichttigkeit von schriftlichen Pachtverträgen führen ( Muss eingeklagt werden; kein Automatismus !) ; Mündliche Pachtveträge haben Kündigungsfristen von 2 jahren. Geregelt ist das im
Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG http://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/

Dient auch der Statistischen Ergebnung von Werkehrswerten für Grundstücke und hat dann Einfluss in Bodenrichtwerte.
 
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Aber nach LPachtVGDV ND 2006 sind Flächen unter 2ha davon wieder ausgenommen, würde mich in diesem Fall also nicht betreffen.
 

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