Die kommen nach der Jagd, oder haben den Hund am Stand (-15° haben wir nur noch selten, zuletzt ehr +15°) oder eben im Auto und teilweise nehmen sie durchaus nicht am Treiben teil, um selbst fit für anstehende Suchen zu sein. Aber die sind sicher nicht in jedem Fall vor solchen Anzeigen gefeit, weil es in der Tat sehr willkürlich ausgelegt werden kann (und wird).
Für den Transport gibt es diese Regelungen nicht, habe das auch nicht so beschrieben, war aber evtl. nicht ganz eindeutig formuliert (da haben sich Transport und Haltung vermischt).
Es geht im diskutierten Fall wie in der HundeVO um's Halten ("Aufbewahren") und dazu ist die Rechtssprechung leider (wie man im aktuellen Fall sieht) eindeutig. Und nicht auf Seiten der Praktiker, die ihren Hund sicherlich auch 2 Stunden im Auto lassen können, ohne dass der Hund leidet. Dennoch, bei Anzeige kann es problematisch werden. Und genau das kündigt sich in der VO an und genau deshalb sei die Lektüre angeraten.
Für den gewerblichen Hundetransport gilt im Übrigen verpflichtend (könnte schlimmstenfalls aber auch vom AmtsVet als Vergleichswert herangezogen werden, spätestens wenn der Hund nicht mehr "transportiert", sondern über Stunden "gehalten" wird):
Mittlere Widerristhöhe der Tiere
cm | Länge
cm | Behältnis
Breite
cm | Höhe
cm | Fläche je Tier
qcm |
---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|
20 | 40 | 30 | 30 | 1 200 |
30 | 55 | 40 | 40 | 2 200 |
40 | 75 | 50 | 55 | 3 750 |
55 | 95 | 60 | 70 | 5 700 |
70 | 130 | 75 | 95 | 9 750 |
85 | 160 | 85 | 115 | 13 600 |
Auch in dieser Quelle steht
"Weitere Gerichtsurteile befassten sich mit
der
mehrstündigen, unbeaufsichtigten Unter-
bringung eines Hundes in einem PKW. So be-
sagt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
(VGH) München [13], dass diese den Anforde-
rungen des § 2 Nr. 1 TierSchG widerspräche:
„
Der Halter eines Tieres hat sicherzustellen,
dass das Tier jederzeit seiner Art und seinen
Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht
untergebracht ist.“ (Randnummer 7)"
Man muss weiterhin trennen zwischen Transport und Unterbringung. Die Auslegung der Begrifflichkeiten ist aber letztlich eher zuungunsten der Praxis.
Im praktischen Jagdgebrauch kritisch, aber doch auch lösbar. Meine Hundebox z.B. ist mit Temperatur und Luftfeuchtigkeitssensor ausgestattet, um aufs Handy Warnmeldungen bei Über- oder Unterschreiten eingestellter Grenzwerte zu erhalten. Eine Videoüberwachung wäre z.B. heute auch kostengünstig und praxisnah umsetzbar - damit könnte die Sicherstellung der Bedürfniswahrung (z.B. wenn der Hund unruhig wird...) durchaus umgesetzt werden. Denn dann haben wir sowohl Aufsicht, als auch Kontrolle über den Hund.
Das Problem ist doch letztlich, dass eben genug Hunde wirklich gequält werden und zusätzlich Teile der Gesellschaft einen völligen Ratsch haben (wo ich große Teile der Tierschutzszene einordne), der Regelungsbedarf entsteht aber tatsächlich auch durch teils unbedachte Fehler in der Haltung (wie die hier diskutierte Unterbringung über Stunden in einer dafür zu kleinen Box).
Nehmt euren Hund einfach mit oder lasst ihn daheim oder löst das Problem technisch. Oder, wer das alles nicht kann, hält vlt. besser keinen.
Dann kann man dem m.M.n. noch gelassen entgegensehen.
Irgendwie wundert mich mal wieder, wie aggressiv hier so der allgemeine Tonfall ist bzw. schnell dahin ausschlägt. Es scheint allgemein schwieriger zu werden, Meinungen (oder gar sachliche Argumente) nicht als persönlichen Angriff zu werten. Leute, haben wir nicht genug andere Probleme?