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ja es ist schon komisch! Ganz ehrlich. Ich habe Widerspruch eingelegt.Irgendwie hört sich das alles komisch an.
„Immer sind alle gegen mich………“
ja es ist schon komisch! Ganz ehrlich. Ich habe Widerspruch eingelegt.Irgendwie hört sich das alles komisch an.
„Immer sind alle gegen mich………“
Ich wundere mich auch und denke, das darf doch alles gar nicht wahr sein ....Wie schön, dass die Berliner Verwaltung offenbar doch noch Ressourcen hat, um sich einen solchen Blödsinn auszudenken: Es ist also doch noch nicht alles verloren und hinüber.
Ist denn nun überhaupt schon geklärt, ob der Hund tatsächlich den andern bedroht hat? Ansonsten ist das doch eh heiße Luft.Liebe Waidgenossen,
ich möchte mal aus dem Schreiben des Ordnungsamtes zitieren:
Auch bei jagdlich geführten Einsätzen i. S. d. ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz [quasi Polizeigesetz], also z. B. bei Wildunfällen) ist der Hund „X“ im Umkreis von 1 km um Ihre Wohnanschrift stets an einer kurzen, höchstens zwei Meter langen Leine zu führen, die so beschaffen sein muss, dass der Hund sicher gehalten und geführt werden kann. Die Leinenpflicht gilt ab der Grundstücksgrenze (2 m Leinenpflicht). Hinweis: eine Lauf-/ oder Rolleine ist keine 2 m-lange reißfeste Leine.
Das wird dann richtig spaßig, wenn ein 100 kg Keiler angeschweißt auf uns zukommt und ich den Hund nicht schnallen kann und ich mich mit der Leine verheddere.
Ich wohne übrigens in meinem Revier, wenngleich mein Haus befriedeter Bezirk ist. Aber ca. 300 m vom Haus entfernt, ist bereits eine Kanzel von mir im Wald.
Was ein Unsinn, oder? Ich werde als Beweiserhebung die Zuziehung eines sachverständigen Hundeführers beim Verwaltungsgericht beantragen. Das ist nur einer von mehreren "Brüllern", der 17-seitigen Verfügung zum Leinenzwang.
Ich zitiere zu den Rechtsfolgen:Was gibt’s denn eigentlich , wenn du dich nicht dran hältst ? So ein Ordnungsgeld von 40€ ? Mir wäre der Rotz ehrlich gesagt kack egal . Die spinnen doch offensichtlich .
nein. Nur der Hundehalter, der das angezeigt hat, ist Zeuge. Und dieser ist Offizier der Stasi gewesen. Der hat einen nicht sozialisierten Yorkscher Mischling, der alle Hunde anmacht und Null erzogen ist.Ist denn nun überhaupt schon geklärt, ob der Hund tatsächlich den andern bedroht hat? Ansonsten ist das doch eh heiße Luft.
Was ist das denn?Mitnahmeverbot
ist ne Nummer. Olivgrüner Faschismus.weise ich Sie explizit hin.
Was ist das denn?
Und der Tonfall
ist ne Nummer. Olivgrüner Faschismus.
Weil der Halter einer unerzogenen Töle sich angepißt fühlt, meinen Behördenmitarbeiter, sich aufführen zu können wie Graf Koks? Wie kommen die dazu, sich Bürgern gegenüber derart zu benehmen? Hast Du denen das Büro zerlegt?
Ob sein altes Netzwerk noch funktioniert?nein. Nur der Hundehalter, der das angezeigt hat, ist Zeuge. Und dieser ist Offizier der Stasi gewesen. Der hat einen nicht sozialisierten Yorkscher Mischling, der alle Hunde anmacht und Null erzogen ist.
Ich empfehle weg zu ziehen…Hallo Vito,
1. wurde ich denunziert
2. war sicher nicht der Verstoß gegen die Leinenpflicht die (alleinige) Ursache, es war eine Denunziation, dessen Ausmaß ich erst nach Akteneinsicht ermessen kann
3. Ich wäre theoretisch von der Leinenpflicht befreit gewesen, ich hatte nur vor Jahren keinen Antrag gestellt, da mir nicht bekannt war , dass man erst noch einen (kostenpflichtigen) Antrag stellen muss
4. Eine Leinenpflicht für 3 Jahre mit einem Jagdtagebuch verbunden (für das es keine Rechtsgrundlage gibt) ist gegen jegliche Verhältnismäßigkeit (zum Vergleich ein Fahrtenbuch für 3 Jahre im Verkehrsrecht ist lediglich dann verhältnismäßig, wenn eine Verkehrsstraftat, z. B. Fahrerflucht, Gegenständlich ist.
5. eine absolute Leinenpflicht im eigenen Revier mit sehr hohem Schwarzwildbestand bedeutet, dass der Hund so gut wie nicht mehr einsetzbar ist. Eine 2 meter Leine bei einem 100 kg Keiler ohne zu schnallen, kann tödlich sein. Ein zerrender Hund beim Abfangen eines Fuchses an einer 2-Meter Leine kann bei der Arbeit mit Kalter Waffe auch im Extremfall tödlich enden.
6. In die Ausbildung und Prüfungen meines Hundes habe ich bestimmt 10.000 € investiert. Es ist sogar ausgebildeter ASP Kadaversuchhund. 3.000 € hat sogar die Stadt Berlin gesponsort für Schutzkleidung für Hund und Jäger. Nun geht das Ordnungsamt der Stadt hin und macht durch solche Anordnungen einen Hund quasi unbrauchbar bzw. trägt dazu bei, dass Tierleid nicht unterbunden bzw. verlängert wird.
Lieber Vito, noch Fragen?
Horrido Wilhelm