Leinenpflicht für Jagdhunde?! hier: Berlin

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Wie schön, dass die Berliner Verwaltung offenbar doch noch Ressourcen hat, um sich einen solchen Blödsinn auszudenken: Es ist also doch noch nicht alles verloren und hinüber.
Ich wundere mich auch und denke, das darf doch alles gar nicht wahr sein ....
Der Bescheid des Ordnungsamtes hat übrigens 17 Seiten!
 
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Ich hatte das schon geschrieben: ich bin mir sicher, die Entscheidung beruht auf der Bedrohungslage und nicht wegen der Verletzung der Leinenpflicht.

Gruß Peter
 
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Liebe Waidgenossen,
ich möchte mal aus dem Schreiben des Ordnungsamtes zitieren:

Auch bei jagdlich geführten Einsätzen i. S. d. ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz [quasi Polizeigesetz], also z. B. bei Wildunfällen) ist der Hund „X“ im Umkreis von 1 km um Ihre Wohnanschrift stets an einer kurzen, höchstens zwei Meter langen Leine zu führen, die so beschaffen sein muss, dass der Hund sicher gehalten und geführt werden kann. Die Leinenpflicht gilt ab der Grundstücksgrenze (2 m Leinenpflicht). Hinweis: eine Lauf-/ oder Rolleine ist keine 2 m-lange reißfeste Leine.

Das wird dann richtig spaßig, wenn ein 100 kg Keiler angeschweißt auf uns zukommt und ich den Hund nicht schnallen kann und ich mich mit der Leine verheddere.

Ich wohne übrigens in meinem Revier, wenngleich mein Haus befriedeter Bezirk ist. Aber ca. 300 m vom Haus entfernt, ist bereits eine Kanzel von mir im Wald.

Was ein Unsinn, oder? Ich werde als Beweiserhebung die Zuziehung eines sachverständigen Hundeführers beim Verwaltungsgericht beantragen. Das ist nur einer von mehreren "Brüllern", der 17-seitigen Verfügung zum Leinenzwang.
 
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z/7

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Liebe Waidgenossen,
ich möchte mal aus dem Schreiben des Ordnungsamtes zitieren:

Auch bei jagdlich geführten Einsätzen i. S. d. ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz [quasi Polizeigesetz], also z. B. bei Wildunfällen) ist der Hund „X“ im Umkreis von 1 km um Ihre Wohnanschrift stets an einer kurzen, höchstens zwei Meter langen Leine zu führen, die so beschaffen sein muss, dass der Hund sicher gehalten und geführt werden kann. Die Leinenpflicht gilt ab der Grundstücksgrenze (2 m Leinenpflicht). Hinweis: eine Lauf-/ oder Rolleine ist keine 2 m-lange reißfeste Leine.

Das wird dann richtig spaßig, wenn ein 100 kg Keiler angeschweißt auf uns zukommt und ich den Hund nicht schnallen kann und ich mich mit der Leine verheddere.

Ich wohne übrigens in meinem Revier, wenngleich mein Haus befriedeter Bezirk ist. Aber ca. 300 m vom Haus entfernt, ist bereits eine Kanzel von mir im Wald.

Was ein Unsinn, oder? Ich werde als Beweiserhebung die Zuziehung eines sachverständigen Hundeführers beim Verwaltungsgericht beantragen. Das ist nur einer von mehreren "Brüllern", der 17-seitigen Verfügung zum Leinenzwang.
Ist denn nun überhaupt schon geklärt, ob der Hund tatsächlich den andern bedroht hat? Ansonsten ist das doch eh heiße Luft.
 
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Was gibt’s denn eigentlich , wenn du dich nicht dran hältst ? So ein Ordnungsgeld von 40€ ? Mir wäre der Rotz ehrlich gesagt kack egal . Die spinnen doch offensichtlich .
Ich zitiere zu den Rechtsfolgen:

Ein Verstoß Ihrerseits gegen die Vorschriften des HundeG, in jedem Einzelfall Ihre Unzuverlässigkeit als Hundehalter gem. § 22 HundeG begründen kann. dies könnte dazu führen, Ihnen gem. § 30 Abs. 5, 7 und 10 HundeG die Haltung Ihres Hundes mit sofortiger Wirkung zu untersagen oder auch die Sicherstellung anzuordnen. Es wird darauf hingewiesen, dass schuldhafte Verstöße gegen die Vorschriften des HundeG im Sinne des § 33 Abs 1 HundeG Ordnungswidrigkeiten sind und, insbesondere wenn Sie den Anordnungen der zuständigen Behörde nicht nachkommen, mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden können. Auf das Mitnahmeverbot nach § 15 HundeG weise ich Sie explizit hin.


Noch Fragen liebe Waidgenossen?

Waidmannsheil
Willi
 
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Ist denn nun überhaupt schon geklärt, ob der Hund tatsächlich den andern bedroht hat? Ansonsten ist das doch eh heiße Luft.
nein. Nur der Hundehalter, der das angezeigt hat, ist Zeuge. Und dieser ist Offizier der Stasi gewesen. Der hat einen nicht sozialisierten Yorkscher Mischling, der alle Hunde anmacht und Null erzogen ist.
 

z/7

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Was ist das denn?

Und der Tonfall

ist ne Nummer. Olivgrüner Faschismus.

Weil der Halter einer unerzogenen Töle sich angepißt fühlt, meinen Behördenmitarbeiter, sich aufführen zu können wie Graf Koks? Wie kommen die dazu, sich Bürgern gegenüber derart zu benehmen? Hast Du denen das Büro zerlegt?

§ 15

Mitnahmeverbote

(1) Hunde dürfen nicht mitgenommen werden
1.
auf Kinderspielplätze,
2.
in Badeanstalten und an öffentliche Badestellen mit Ausnahme an als solche gekennzeichnete Hundebadestellen sowie
3.
auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen.


------------------------------------------

In meinem Revier befindet sich der Grunewaldsee ...

Das Büro habe ich nicht zerlegt aber inzwischen 18 Seiten Widerspruch geschrieben. Da kommen noch etliche Seiten hinzu, wenn ich die Akte zu Gesicht bekommen habe. Mal sehen wie der Richter am Verwaltungsgericht die Angelegenheit sieht.

Das Ordnungsamt bat mich am 22.02.24 "... zeitnah um die Herreichung einer Begründung für den Widerspruch ...". Am 23.02.24 habe ich dann um Akteneinsicht gebeten und warte bis heute vergebens. Gestern habe ich per Einschreiben angemahnt und eine Frist bis zum 31.03.2024 gesetzt. Mal sehen wie schnell deren "Herreichung" vonstatten geht!

Waidmannsheil
Willi ...

 
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@WilhelmBerlin
... da fehlen einem die Worte. :(
Vor allem bist du in einer Scheixx-Situation. Es braucht sich beim Spaziergang nur mal ein anderer Hund auf deinen stürzen, der Besitzer behauptet, deiner hat angefangen und schon hast du richtig die Arxxxkarte.
Was dir da gerade widerfährt, das habe ich so noch nicht gehört. Richtig fies.
 
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Ist es nicht eigentlich alles ganz einfach zu verstehen?
Der Hund ist ohne Leine in einem befriedeten Bezirk unterwegs gewesen.
Jagdausübung scheidet daher schon mal aus.
Wo soll die Berechtigung zum unangeleinten Führen liegen?
Auch wenn es sich um einen Jagdhund handelt, beinhaltet das nicht gleich das Recht, sich über gesetzliche Regelungen hinwegzusetzen.

Im Übrigen lassen sich erfahrungsgemäß die berliner Füchse nicht durch etwas Hundewitterung vergrämen. Dann hätten sie die Stadt wohl schon längst gänzlich verlassen.

Gerade als Jäger halte ich es auch im eigenen Revier so, dass ich meinen Hund, wenn er gerade nicht jagdlich arbeitet an der Leine führe. Da geht man mit gutem Beispiel voran - gerade als Jäger.
Wenn der Hund arbeitet, dann ist das auch für Außenstehende erkennbar. Entweder er apportiert, er hetzt, oder er stöbert. Alles natürlich im Zusammenhang mit den entsprechenden Jagdarten.
Wenn er nicht arbeitet, geht er halt am Strick.

Ganz einfach.

Über das Auffahren der Geschütze des Ordnungsamtes kann man geteilter Meinung sein, aber grundsätzlich ist da kein Unrecht dem Hundehalter gegenüber erkennbar.
 
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Hallo Vito,

1. wurde ich denunziert
2. war sicher nicht der Verstoß gegen die Leinenpflicht die (alleinige) Ursache, es war eine Denunziation, dessen Ausmaß ich erst nach Akteneinsicht ermessen kann
3. Ich wäre theoretisch von der Leinenpflicht befreit gewesen, ich hatte nur vor Jahren keinen Antrag gestellt, da mir nicht bekannt war , dass man erst noch einen (kostenpflichtigen) Antrag stellen muss
4. Eine Leinenpflicht für 3 Jahre mit einem Jagdtagebuch verbunden (für das es keine Rechtsgrundlage gibt) ist gegen jegliche Verhältnismäßigkeit (zum Vergleich ein Fahrtenbuch für 3 Jahre im Verkehrsrecht ist lediglich dann verhältnismäßig, wenn eine Verkehrsstraftat, z. B. Fahrerflucht, Gegenständlich ist.
5. eine absolute Leinenpflicht im eigenen Revier mit sehr hohem Schwarzwildbestand bedeutet, dass der Hund so gut wie nicht mehr einsetzbar ist. Eine 2 meter Leine bei einem 100 kg Keiler ohne zu schnallen, kann tödlich sein. Ein zerrender Hund beim Abfangen eines Fuchses an einer 2-Meter Leine kann bei der Arbeit mit Kalter Waffe auch im Extremfall tödlich enden.
6. In die Ausbildung und Prüfungen meines Hundes habe ich bestimmt 10.000 € investiert. Es ist sogar ausgebildeter ASP Kadaversuchhund. 3.000 € hat sogar die Stadt Berlin gesponsort für Schutzkleidung für Hund und Jäger. Nun geht das Ordnungsamt der Stadt hin und macht durch solche Anordnungen einen Hund quasi unbrauchbar bzw. trägt dazu bei, dass Tierleid nicht unterbunden bzw. verlängert wird.

Lieber Vito, noch Fragen?

Horrido Wilhelm
 
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Hallo Vito,

1. wurde ich denunziert
2. war sicher nicht der Verstoß gegen die Leinenpflicht die (alleinige) Ursache, es war eine Denunziation, dessen Ausmaß ich erst nach Akteneinsicht ermessen kann
3. Ich wäre theoretisch von der Leinenpflicht befreit gewesen, ich hatte nur vor Jahren keinen Antrag gestellt, da mir nicht bekannt war , dass man erst noch einen (kostenpflichtigen) Antrag stellen muss
4. Eine Leinenpflicht für 3 Jahre mit einem Jagdtagebuch verbunden (für das es keine Rechtsgrundlage gibt) ist gegen jegliche Verhältnismäßigkeit (zum Vergleich ein Fahrtenbuch für 3 Jahre im Verkehrsrecht ist lediglich dann verhältnismäßig, wenn eine Verkehrsstraftat, z. B. Fahrerflucht, Gegenständlich ist.
5. eine absolute Leinenpflicht im eigenen Revier mit sehr hohem Schwarzwildbestand bedeutet, dass der Hund so gut wie nicht mehr einsetzbar ist. Eine 2 meter Leine bei einem 100 kg Keiler ohne zu schnallen, kann tödlich sein. Ein zerrender Hund beim Abfangen eines Fuchses an einer 2-Meter Leine kann bei der Arbeit mit Kalter Waffe auch im Extremfall tödlich enden.
6. In die Ausbildung und Prüfungen meines Hundes habe ich bestimmt 10.000 € investiert. Es ist sogar ausgebildeter ASP Kadaversuchhund. 3.000 € hat sogar die Stadt Berlin gesponsort für Schutzkleidung für Hund und Jäger. Nun geht das Ordnungsamt der Stadt hin und macht durch solche Anordnungen einen Hund quasi unbrauchbar bzw. trägt dazu bei, dass Tierleid nicht unterbunden bzw. verlängert wird.

Lieber Vito, noch Fragen?

Horrido Wilhelm
Ich empfehle weg zu ziehen…
 

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