Liste verbotener Kaliber in F

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Wen's interessiert, hier eine Liste (ohne Gewähr) von sogennaten Kriegskalibern, die in Frankreich nicht zur Jagd zugelassen sind. Es spielt dabei die Waffenart (Repetierer oder Kombinierte) keine Rolle. Bsp. Eine .30-06 ist auch iner BBF verboten.

5,45x39
.223
6,5x50 Arisaka
6,5x51 Glisenti
6,5x53 Daudetau
6,5x54 Mannlicher-Schoenauer
6,5x53R Mannlicher
6,5x54 Mauser kurz
6,5x55 Krag Jorgensen6,5x56
6,5x58 Mauser Port.
6,5x60 Paravicino Carcano
icon_biggrin.gif

7x54
7,35 Italien?
7,5x53
7,5x55
7,62x33
7,62x53R
7,62 Japan?
7,62x58R Krag
7,62x63 Sjörgen
7,62x56 Schweiz?
7,62x63 (.30-06)
7,62x51 oder .308 oder 7,62 Nato
7,62x39
7,62x45
7,62x53 Mauser Arg.
7,7x57 Japan?
7,65x56R oder .303
7,65x61 oder .303 Lewis
7,9x41 Spanien?
8x33 Mauser 1944
8x50 Mannlicher
8x51 Mauser kurz
8x52R Lebel
8x52 Murata
8x56 Mannlicher Schoenauer
8x56 Mannlicher Ungarn?
8x57J (.318)
8x57IS
8x58R Krag Jorgensen
8x59 Breda
8x63 Bofors
8,2x50R
(8x60 und 8x60S)

Zu den letzt genannten gibt es z.T widersprüchliche Aussagen. Zum einen fallen sie unter Cat.5, also erlaub. Aber es gibt da wohl auch ein Urteil eines Gerichts in Thionville: Da hat wohl jemand in einem abgeänderten GARAND (8x60S) 8x57IS Hülsen gehabt. (Wiederlader also aufgepasst beim umformen => Bodenstempel. Kann Ärger geben.

Ansonsten ist wohl bei dieser Kaliberpalette "c" am ärgsten getroffen. Der hat doch so'n Zeugs
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Waihei
Saarjäger
 
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N'abend,

Gute Liste für alle potentiellen Frankreich-Gast-Jäger, bin selber leicht frankophil.

Interessanter fände ich aber eine plausible Erklärung für dieses Verbot.
Fürchtet man beim Vize-Weltmeister die Erstürmung des Elysee-Palasts durch aufgebrachte Jäger, die sich mit Maschingewehren aus dem Museum bewaffnet haben?

Gruß, der OstWestfale
 
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Vorsicht mit Vize-Weltmeister, wenn Italien der Titel wirklich entzogen wird, dann .....

Ja, auch mich interessiert diese Militärkalibervorgabe. Warum sind denn diese Verbote im Raum, bzw. wie entstanden diese Verbote? Müßte ja eigentlich mal gegessen sein, diese Einschränkungen.
 
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Kann mehrere Grunde gehabt haben.
Zum Einen könnte man verhindern gewollt haben, daß mit der millitärischen Vollmantelmunition auf Wild geschossen wird.
Zum Anderen könnte man sich auch gedacht haben, es sei vielleicht besser, wenn es für sportlich genutzte oder überall in den Schränken stehende Millitärkarabiner, keine Jagdmunition gibt.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
(8x60 und 8x60S)

Zu den letzt genannten gibt es z.T widersprüchliche Aussagen. Zum einen fallen sie unter Cat.5, also erlaub. Aber es gibt da wohl auch ein Urteil eines Gerichts in Thionville: Da hat wohl jemand in einem abgeänderten GARAND (8x60S) 8x57IS Hülsen gehabt. (Wiederlader also aufgepasst beim umformen => Bodenstempel. Kann Ärger geben.
...

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>
Die Patrone ist nicht verboten. Ebenso wenig wie 7,62x57 oder 8-06.
Auch wiedergeladene Munition, mit umgeformten Hülsen nicht.
Es gibt nur zunächst bei den Beamten Ärger und längere Aufenthaltszeiten, da die in der Beziehung, richtige Paragraphenreiter sind und das Ganze erst mal ausgiebig überprüfen müssen.

Die 8x60 selber, wird in Frankreich gerne verwendet und ist dort weiter verbreitet, als hier in ihrem Heimatland.
Daß sie keine Kriegspatrone ist, machte ja ihre Benutzung hier in D erst möglich - bzw ihre Erfindung -, als es ein Kontingent für Waffen mit millitärischen Patronen gab.
Die 7-08 ist auch so eine Patrone.

Wer also Ärger vermeiden will, sollte einfach eine andere günstige Hülse umformen, die keinen Bodenaufdruck einer Millitärpatrone hat.
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@ Wäller

Ich habe ja auch nicht gesagt/geschrieben, dass die 8x60/S verboten sei. Ich habe lediglich wiedergegeben, dass es wohl zu Irritationen gekommen ist. Offiziell sind diese Kaliber erlaubt. Im Interesse alle sollte man gerade als Wiederlader vielleicht ein wenig beim Umformen von "Kriegshülsen" aufpassen. Mehr wollte ich nicht. OK?

@ OstWestfale

Diese Regelung/Gesetz geht auf eine Zeit schon vor dem WKII (1939) zurück. genaue Beweggründe kann niemand mehr nachvollziehen. Genaues weiß man nicht. Das Gesetz wurde dann in den 60er Jahren modifiziert. Im Zusammenhang mit der "Europäisierung" und der Tatsache, dass jetzt die in F so häufig geführte .300WinMag ein Kriegskaliber wurde (auch in F eingesetzt), könnte das Gesetz erneut überarbeitet werden, bestenfalls abgeschafft werden.

Mit Vollmantel und so was hat das überhaupt nix zu tun.

Nachtrag:

Text 1 (französisch)

Text 2 (französisch)

Waihei
Saarjäger

[ 12. Juli 2006: Beitrag editiert von: Saarjäger ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
Wen's interessiert, hier eine Liste (ohne Gewähr) von sogennaten Kriegskalibern, die in Frankreich nicht zur Jagd zugelassen sind. ....
.
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6,5x58 Mauser Port.
6,5x60 Paravicino Carcano
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7x54
7,35 Italien?
7,5x53
7,5x55
7,62x33
7,62x53R
7,62 Japan?
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Ansonsten ist wohl bei dieser Kaliberpalette "c" am ärgsten getroffen. Der hat doch so'n Zeugs
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Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>


eine kurz Frage vom Unbedarften, die 7x57 fehlt in der Liste????? Versehen, Schreibfehler oder Tatsache???
Gruß
Niss
 
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@ Niss

Sorry, hab ich wohl vergessen
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Ist richtig: Auch die 7x57 (iauch in anderen Bezeichnungen. 7mm Mauser,...)ist selbstverständlich verboten. Was auch interessant ist (?), ist die Tatsache dass die 7x57 A.I. wohl auch verboten ist, da man dort "original Munition" verschossen werden kann. Habe aber hierzu noch keine konkrete Aussagen bekommen. Man bekommt auch, obwohl es manchmal geschrieben wird, keine Freigabe durch die Präfektur. Habe ich selbst in Metz versucht. Da wird man dann an die Ministerien in Paris weiter verwiesen.

Waihei
Saarjäger
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Warum sind denn diese Verbote im Raum, bzw. wie entstanden diese Verbote?

Das frage ich mich auch. Müßte ja eine (plausible) Erklärung dafür geben.

Allerdings könnte ich mir bei den Franzosen auch vorstellen, dass sie damit ihren eigenen Jagdkaliber zu mehr Anerkennung verhelfen wollten. Gibt es überhaupt echte französische (Jagd) Kaliber?

---
Tom
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tom Hunter:


Das frage ich mich auch. Müßte ja eine (plausible) Erklärung dafür geben.

Allerdings könnte ich mir bei den Franzosen auch vorstellen, dass sie damit ihren eigenen Jagdkaliber zu mehr Anerkennung verhelfen wollten. Gibt es überhaupt echte französische (Jagd) Kaliber?

---
Tom
<HR></BLOCKQUOTE>

Man jagt dort z.B. mit .270, .243, 7x64, .300 WM. Wenn es reine französiche "Zivil"-Kaliber gäbe, wären sie jedenfalls auf der Jagd nicht populär. Der einzige Sinn dieses eigentlich blödsinnigen Verbotes ist m.E. die Verhinderung der Verwendung militärischer Vollmantel- und Sondergeschosse für die Jagd, obwohl natürlich ein Wiederlader ohne weiteres Leuchtspur-, Brand-, Hartkern- und sonstige Geschosse im 7 und 8 mm Bereich auf die "zivilen" Hülsen mit 60 er oder 64 er Länge setzen könnte, sofern er sowas hat. Daher insoweitige Regelung schon immer blödsinnig und im Hinblick auf die .300 WM -Situation eigentlich zur Abschaffung überfällig.
 
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Mann oh Mann

viele der dinger kenne ich gar nicht.

Wer schießt denn eine 7.7x57 Japaner Flitsche?

Aber es geht ja noch schlimmer: Irland nur .243 Win und .270 Win erlaubt. Das würde die Kaliberdebatte deutich entschärfen
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Seit wann braucht man denn eine plausible Erklärung für eine gesetzliche Regelung? Finden wir (Deutsche) uns damit ab, dass man eben in F diese Gesetzeslage hat. Die Jäger in F haben sich eh schon daran gewöhnt. Über unsinnige Gesetze streiten ist m.E. ein endloses Unterfangen.

Wichtiger ist, dass man sie kennt und sich entsprechend verhält. Denn der Strafenkatalog in F unterscheidet sich erheblich von dem unsrigen. Geht gleich ins Geld und noch weiter (sofortige Beschlagnahmung usw...)
Erwähne es auch immer wieder gerne in diesem Zusammenhang: verboten sind auch Visiereinrichtungen mit einer Meter/Yard -Skala die über die 300m-Grenze Einstellungen erlaubt. Das Diarange ist derzeit in F auch nicht erlaubt.

Waihei
Saarjäger
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
Seit wann braucht man denn eine plausible Erklärung für eine gesetzliche Regelung? Finden wir (Deutsche) uns damit ab, dass man eben in F diese Gesetzeslage hat. Die Jäger in F haben sich eh schon daran gewöhnt. Über unsinnige Gesetze streiten ist m.E. ein endloses Unterfangen.

Wichtiger ist, dass man sie kennt und sich entsprechend verhält. Denn der Strafenkatalog in F unterscheidet sich erheblich von dem unsrigen. Geht gleich ins Geld und noch weiter (sofortige Beschlagnahmung usw...)
Erwähne es auch immer wieder gerne in diesem Zusammenhang: verboten sind auch Visiereinrichtungen mit einer Meter/Yard -Skala die über die 300m-Grenze Einstellungen erlaubt. Das Diarange ist derzeit in F auch nicht erlaubt.

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

....was genausowenig Sinn macht. Wenn ich an meinem ZF soundsoviele Clicks verstelle, schieße ich eben auf 400 Meter mit einer Laborierung x Fleck, wenn ich das möchte. Die Frage nach dem Sinn sollte man immer wieder den Politikern stellen, sonst kommen nur noch sinnlose Vorschriften bei dem ganzen Zinnober raus.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Die Frage nach dem Sinn sollte man immer wieder den Politikern stellen, sonst kommen nur noch sinnlose Vorschriften bei dem ganzen Zinnober raus.

100% Zustimmung.

Ich muß meine Entscheidungen auch begründen können und dafür gerade stehen. Warum sollten (unsere) Politiker davon ausgenommen sein?

---
Tom
 
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Gab es in F nicht auch mal abgeänderte 98er-Verschlüsse, um damit 8x57IRS aus 8x57 IS Waffen zu verschiessen ?

Konkret: sind die Waffen oder die Patronen verboten ?

basti
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Gab es in F nicht auch mal abgeänderte 98er-Verschlüsse, um damit 8x57IRS aus 8x57 IS Waffen zu verschiessen ?

Konkret: sind die Waffen oder die Patronen verboten ?

basti
<HR></BLOCKQUOTE>

Weder noch: es geht hier um verbotene Kaliber bei der Jagdausübung.

Es gibt natürlich auf verbotene Waffen im Zusammenhang mit der Jagd. Hat aber nix mit diesem Gesetzt zu tun.

@ Officer: Klar die Logik bleibt da vollends auf der Strecke. Habe mir abgewöhnt über die ein oder andere Regelung und deren Sinn nachzudenken. Bsp: genaue Uhrzeitangabe je Tag/Monat für Jagdbeginn und -ende; kein Abschuß von gestreifen Frilis;

Andere Länder = andere Sitten.

Waihei
Saarjäger
 

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