Morgen Künast PK zur BJG Novellierung

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jachty:



Na gut.
Die Alternative, bitte?
<HR></BLOCKQUOTE>

Selbst aktiv werden. Zusätzlich zu DJV und den LJVs. Am besten in einer kleine Gruppe.
Wer Lust hat, an einer Stellungnahme zu den Reformplänen mitzuarbeiten die dem BMVEL und interessierten MdB der SPD vorgelegt werden soll, der möge sich mit mir in Verbindung setzten:
WuH_Besserwisser@freenet.de

Eine öffentliche Diskussion der Details der geplanten Aktion halte ich nicht für sinnvoll.


BW

[ 19. M
 
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Pressmitteilung der CDU
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Freitag, 19. März 2004
Peter Harry Carstensen /CDU

Novellierung des Bundesjagd- und Bundeswaldgesetzes unnötig
Ideologie statt Sachzwänge


Anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte zum Bundeswald- und Bundesjagdgesetz durch Ministerin Künast erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB:
In allen Fällen, bei denen in der Vergangenheit aufgrund Brüsseler Vorgaben oder dem Wegfall von Tatbeständen das Bundesjagd oder das Bundeswaldgesetz geändert werden musste, geschah dies in sachlicher Zusammenarbeit und ging ruhig über die Bühne.

Unter Rot-Grün ist dies nun völlig anders: Hier entscheiden nicht Sachzwänge über die Änderung bestehender Gesetze, sondern es regieren im Hintergrund Umweltverbände, die ihre ideologische Sicht der Dinge in Gesetzesform gegossen sehen möchten.

Sowohl das Bundeswald- als auch das Bundesjagdgesetz haben sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt und auch international Anerkennung gefunden. Es macht keinen Sinn, der Forstwirtschaft zusätzliche Bürokratie aufzuladen und das Jagdrecht beschneiden zu wollen.

Die Politik sollte dagegen besser alles tun, um die Waldbesitzer in die Lage zu versetzen, die nachhaltige Pflege ihres Waldes wirtschaftlich erfolgreich betreiben zu können und um das Engagement der Jäger für Natur- und Waldschutz, das weit über die Jagd hinausgeht, zu honorieren, damit dieses erhalten bleibt.

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basti
 
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Ein weiteres Argument CDU zu wählen
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ganz abgesehen von dem wachsweichen Ossigeseiere, das von ihr käme.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Pressmitteilung der CDU
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Freitag, 19. März 2004
Peter Harry Carstensen /CDU
<HR></BLOCKQUOTE>

Quelle?

WmH,

j.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Benchrest:
Ein weiteres Argument CDU zu wählen
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...
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ganz abgesehen von dem wachsweichen Ossigeseiere, das von ihr käme.
<HR></BLOCKQUOTE>

Irrtum- Du unterschätzst sie. Frag mal Koch, März und die anderen Heißs****e...
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arrow:


Irrtum- Du unterschätzst sie. Frag mal Koch, März und die anderen Heißs****e...
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<HR></BLOCKQUOTE>

...s****e, ...s****e (hmhh hier gehts auch nicht...)

[ 19. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arrow:


...s****e, ...s****e (hmhh hier gehts...)
<HR></BLOCKQUOTE>

Heißs-p-o-r-n-e

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Wenn ich diesen ganzen Schei.. auf mein Revier mit 450 ha übertrage, dann hieße das :

Auf 80 ha Naturschutzgebiet entfällt die Jagd, zwei Grundeigentümer 50 ha und 30 ha, der eine Jäger der andere Jagdgegner, nehmen ihre Flächen raus weil die Größenbegrenzung entfällt oder bei 10 ha liegt.

Jagdfläche nur noch 290 ha, auf diesen darf ich nicht mehr kirren, der Sauenbestand wächst, weil nur die Abschüsse auf den Feldern nicht reduzieren, ich zahle mich dumm und dämlich an Wildschaden.

Darf keine wildernden Katzen mehr schiessen geschweige denn fangen und die letzten Kanin verschwinden, die Hasen kenne ich dann alle mit Namen.

Die Folge : ich kündige den Pachtvertrag, weil sich die Grundlagen massiv geändert haben und fahre dreimal im Jahr in den Jagdurlaub. Das Revier wird für 1 €/ha neu verpachtet (wen überhaupt), einen Abschussplan gibt es nicht mehr also wird alles vor den Kopf geschossen um den Wildschaden zu bezahlen.

Hier in NRW spitzt Frau Höhn bestimmt schon die Bleistifte, damit auch sie, noch schnell bevor sie vom Wähler in den Ruhestand geschickt wird, alles umsetzen kann.
 
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wenne schohn vonne Ossis schraibn duhst, künnst oooooch Häzschborne schräibe, dünn vaschdäht dös ooooch jädo.
 
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Wirklich interessant was diese Vögel sich da mal wieder ausgedacht haben.

Eckpunkt 1. "Wir verbieten Jagdpraktiken...
4. für das Töten von Hunden und Katzen während der Jagdausübung..."

Also gilt das jetzt für die An- und Abreise nicht ??? Darf man das dann beim Schüsseltreiben erledigen ?? Das lässt sich noch irgendwie machen.
Der folgende
Punkt stellt dagegen schon größere Herausforderungen:

Eckpunkt 2.
"Grundeigentümer und Jäger haben generell das Recht und die Pflicht, Wildlebensräume zu erhalten und zu verbessern."

Was denn nun? Täglich müssen wir die zunehmende Zahl an Haustieren nebst Zubehör in der Landschaft ertragen. Die Tiere werden ja nicht gefragt, aber die häufig stark gestörten Pendants am oberen Ende der Leine (das kann auch ein Sattel sein;-)) stellen doch die eigentliche Belastung der Natur dar. Wilderei durch freilaufende Hunde und Katzen
gehört in stadtnahen Revieren an die Tagesordnung. Die preiswerten Seelentröster der Nation brauchen doch schließlich Auslauf Und Erholung! Wie soll man denn Eckpunkt2 nachkommen ohne auf Eckpunkt 1.4 zurückgreifen zu können. Das Wild wurde bisher noch nicht zu diesem Thema befragt. Es muss klasse sein, wenn man von einer Eukanuba oder Shebabestie so aus Spass den ganzen Tag auf den Läufen gehalten wird. Diese dann aber abends ins gewärmte Körbchen plumpsen dürfen, Hase oder Reh aber schlotternd, hungrig und dem Kollaps nahe, fernab der Heimat krepieren müssen.

Sollen Jäger und Grundeigentümer Wildlebensräume erhalten und verbessern. Wie muss man sich das vorstellen?
Wenn immer mehr arbeitslose interessierte Menschen auch während der Woche mit Mountainbike, Feldstecher, Fido,Muschi und Kosmospflanzenführer bewaffnet die Landschaft bevölkern, so werden wir dann am Ende für die Wochenenden zum damals mit viel Freude abgeschafften Waldbetretungsverbot zurückkehren müssen.
Es schreit zum Himmel, wer hier wen vor wem schützen muss, das ist eine Frage, die ich hier nicht schriftlich und am helligten Tag beantworten möchte.

"Das ganze ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung."
Ich muss Euch warnen: Wenn dieses Vorhaben so gut greift wie auf den anderen Sektoren: Nachhaltiger Abbau von Arbeitsplätzen, Nachhaltiges Reformieren der Renten- und Gesundheitssysteme, Nachhaltige Schrumpfung der Konjunktur, dann wird mir Angst und Bange !!

Wildbretschütz

P.S.: Ich habe gehört, das man demnächst als Pächter oder Grundeigentümer an jeden Erholungssuchenden 10,00 € entrichten soll!
P.P.S.: Es handelt sich hier um eine rein emotionale Stellungnahme
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von basti:
Diesbezügliche Anträge
(...)
Der LJV wird die Vorschläge prüfen und die Stirn runzeln.

--> runde Ablage.
<HR></BLOCKQUOTE>

Komisch.

*Manchmal* hast Du noch lichte Momente.
So wie hier.

Carcano
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jack:
Die Folge : ich kündige den Pachtvertrag, weil sich die Grundlagen massiv geändert haben und fahre dreimal im Jahr in den Jagdurlaub. Das Revier wird für 1 &#8364;/ha neu verpachtet (wenn überhaupt), einen Abschussplan gibt es nicht mehr<HR></BLOCKQUOTE>

Klingt gut. Glückwunsch.

Carcano
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Klingt gut. Glückwunsch.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja, werd ich im Extremfall auch vorziehen Hauptsache ich lasse meine Sparschweine nicht dem roten Fiskus
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So zum "Entwurf" kann ich nur sagen: Den Haufen an worthülsen hätte ich innerhalb von 2 Stunden auch aufs zettelchen kritzeln können, freilich nicht mit solch ideolischem Sch...
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NABU fordert zügige Novellen von Bundeswald- und Bundesjagdgesetz
[19.03.2004 - 11:45 Uhr]
Bonn/Berlin (ots) - Der Naturschutzbund NABU hat die Initiative
von Verbraucherministerin Renate Künast zur Reform des Wald- und
Jagdgesetzes begrüßt und gleichzeitig die zügige Umsetzung beider
Vorhaben gefordert. "Der Jahrzehnte dauernde Reformstau im Jagdrecht
und beim Bundeswaldgesetz müssen endlich aufgelöst werden. Eine nur
ordnungsgemäße Waldwirtschaft und eine irgendwie waidgerechte Jagd
werden den zeitgemäßen Anforderungen doch schon lange nicht mehr
gerecht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Jagdrecht müsse
vom Ballast des Reichsjagdgesetzes von 1934 befreit werden und der
Wildbiologie, dem naturnahen Waldbau und dem Tierschutz Rechnung
tragen.

Im Waldgesetz, das in seiner geltenden Fassung nahezu
"ökologiefrei" sei, müssten die anerkannten Grundsätze einer
naturnahen Waldwirtschaft verankert werden. Diesem Anspruch würden
die von Renate Künast vorgestellten Eckpunkte laut NABU jedoch nur
teilweise gerecht. "Insbesondere die Eckpunkte zum Waldgesetz fallen
sehr dürftig aus und bleiben weit hinter den Ergebnissen des von der
Bundesregierung initiierten nationalen Waldprogramms zurück", so
Tschimpke. Wesentliche Bestandteile eines naturnahen Waldes, wie der
Schutz von Totholz und besonderen Lebensräumen, würden gar nicht oder
weitgehend unverbindlich geregelt. Als positiv hingegen wertete der
NABU den angestrebten Verzicht auf Kahlschläge, Pflanzenschutzmittel
und Gentechnik im Wald.

Auch die Eckpunkte zum Bundesjagdgesetz ließen die notwendige
Entschiedenheit vermissen. "Es ist völlig unverständlich, warum die
meisten Wasservogelarten, darunter gefährdete Enten, Gänse und
Taucher weiterhin zur Liste der jagdbaren Arten gehören sollen",
sagte der NABU-Präsident. Die Regelung zur Jagd in Schutzgebieten sei
praxisfern und bestätige nur den privilegierten Status der Jagd. "In
Schutzgebieten muss weitgehende Jagdruhe herrschen", so Tschimpke. In
Nationalparken und Kernzonen von Großschutzgebieten sei die Jagd
entsprechend internationaler Kriterien gänzlich zu verbieten. Auch
müsste der Einsatz von giftiger bleihaltiger Munition generell
verboten werden, nicht nur in Form des Bleischrots bei der
Wasserjagd. Begrüßt wurde vom NABU das Verbot der Fallenjagd, der
Schutz von Greifvogelarten sowie das grundsätzliche Verbot der
Fütterung von Wildtieren und des Medikamenteneinsatzes.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de


ots Originaltext: NABU Bonn

Für Rückfragen:

Christoph Heinrich,
NABU-Waldexperte,
Tel. 0228-4036-163

Gregor Beyer,
NABU-Jagdeperte,
0174-182 65 04
 
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Kein Novellierungsbedarf beim Bundeswald- und Bundesjagdgesetz

DBV betont Wirksamkeit beider Gesetze

Berlin, den 19.03.2004 - Zu den heute von Bundesministerin Renate Künast vorgestellten Eckpunkten des Bundeswald- und Bundesjagdgesetzes erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV):

1. Das Bundeswaldgesetz hat sich in den vergangenen 25 Jahren bestens bewährt, von einer Novellierung wird keine Verbesserung erwartet. Die Waldfläche konnte in den vergangenen Jahrzehnten um mehrere hunderttausend Hektar vergrößert werden, gleichzeitig wurden durch nachhaltige Bewirtschaftung artenreichere Wälder geschaffen. Statt rechtlich vorgeschriebener zusätzlicher Naturschutzauflagen empfiehlt der DBV, bessere Anreize für eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu schaffen. Denn die in den Eckpunkten für eine Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgestellten Bewirtschaftungsauflagen gefährden Fördergramme, Vertragsnaturschutz und Ökokonten. Nach Ansicht des DBV sollte die Politik für den deutschen Wald das Ziel verfolgen, die Eigentumsrechte und Eigeninitiativen der Waldbesitzer zu stärken, so zum Beispiel durch Zertifizierung und Vertragsnaturschutz. Grundsätzlich ist ein Bekenntnis für die Waldbewirtschaftung in Deutschland notwendig, um die großen Potenziale des Waldes für Klimaschutz, Arbeitsplätze und die ländlichen Gebiete zu erschließen. Die deutschen Waldbauern erwarten deshalb, dass die Bundesregierung alles unternimmt, die Wirtschaftskraft der heimischen nachhaltig bewirtschafteten Wälder zu stärken und nicht weiter zu schwächen.

2. Auch zum Bundesjagdgesetz besteht nach Ansicht der DBV kein grundlegender Novellierungsbedarf. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Es beinhaltet bewährte, zeitgemäße und moderne Regelungen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der naturnahen Forstwirtschaft. Die im Jagdgesetz verankerte Hegeverpflichtung ebenso wie die Verpflichtung des nachhaltigen Handelns gewährleistet die Artenvielfalt wildlebender Tierarten. Den Jägern wird ein System von Rechten und Pflichten auferlegt, Verfehlungen werden geahndet. Eine Reform, die sich nur einzelne Punkte herausnimmt, stellt dieses System in Frage und gefährdet die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände sowie die große Artenvielfalt in den Wäldern, fürchtet der DBV.



Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Reinhardtstraße 18; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV
 

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