[Niedersachsen] Nachbar fährt mein Revier mit Wärmebildkamera ab - ist das erlaubt?

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Manchmal könnte man sich hier totlachen über die losgelassenen Pseudo-Jagd-Juristen.
Alles Fachleute...

Der Betroffene/TS sollte sich an die zuständige Dienststelle und die Sache im Gespräch klären.

Auch die Versuchsanstalten der Landesforstbetriebe fahren übrigens mit solche Dienstkisten.
 
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Manchmal könnte man sich hier totlachen über die losgelassenen Pseudo-Jagd-Juristen.
Alles Fachleute...

Der Betroffene/TS sollte sich an die zuständige Dienststelle und die Sache im Gespräch klären.

Auch die Versuchsanstalten der Landesforstbetriebe fahren übrigens mit solche Dienstkisten.

Kannst du auch Sachlich was zum Thema beitragen ?
 
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18 Dez 2016
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Um es nochmal klar zu stellen: Ich suche das Gespräch und zwar erstmal nur mit dem Förster, nicht gleich mit seinem Chef. Nur falls der völlig uneinsichtig ist, würde ich mal den Forstamtsleiter kontaktieren.
Es hat mich aber interessiert, ob so ein Verhalten nur einfach schlechtes Benehmen ist oder auch direkt ein Rechtsbruch. Alleine, weil ich ja in dem Gespräch mit Fingerspitzengefühl agieren will und kein Interesse habe, jemandem was falsches Vorzuwerfen.
Ich bin auch Hegeringleiter und in der Funktion hat mich der Mitjäger um eine Einschätzung gebeten. Der regt sich darüber auch viel mehr auf als ich.
Danke schonmal für die viele Einschätzungen!
 
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14 Apr 2018
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Übrigens, nach Absprache bin ich fast immer zu Zugeständnissen bereit. Letztes Herbst haben die Landesforsten bei mir im Revier ihrem Treffpunkt ihrer Drückjagd gemacht, alles kein Problem.
Das hört sich doch gut an! Entsprechend könntest Du den Landesforsten deine Beobachtungen genau schildern wie auch hier geschehen und nachfragen ob sie davon wissen, erst mal ohne jeden Vorwurf. Eventuell führst Du dann noch das zitierte an um einen Wink mit dem Zaunpfahl zu geben um was es dir geht, oder Du wartest einfach die Antwort ab.
Ich bin gespannt was da rauskommt...
 
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17 Dez 2020
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Ich würde da anrufen und NETT fragen, ob man denn dem Forstbediensteten mitteilen könnte, dass sein Verhalten für euch störend ist. Das Anhalten und wieder anfahren stört euch natürlich bei der Jagd und beunruhigt das Wild unnötig.

Dann sollte das doch, in einer normalen Nachbarschaft, einvernehmlich geklärt sein.

Gruß Flo
So würde ich es auch machen. Ob erlaubt oder nicht.
Allerdings ohne Kennzeichen keine belastbaren Beweise ob es tatsächlich einer aus dem Forst war.
 
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16 Mrz 2011
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Manchmal könnte man sich hier totlachen über die losgelassenen Pseudo-Jagd-Juristen.
Alles Fachleute...

Der Betroffene/TS sollte sich an die zuständige Dienststelle und die Sache im Gespräch klären.

Auch die Versuchsanstalten der Landesforstbetriebe fahren übrigens mit solche Dienstkisten.
Das sind halt die Jäger , ich bin hier Chef.😁

Gruß Seppel
 
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Manchmal könnte man sich hier totlachen über die losgelassenen Pseudo-Jagd-Juristen.
Alles Fachleute...

Der Betroffene/TS sollte sich an die zuständige Dienststelle und die Sache im Gespräch klären.
totlachen… die Gesetzte sind halt so, wie sie sind…

Mit der Dienststelle sollte man auf jeden Fall mal kontaktieren.
 
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18 Dez 2016
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So würde ich es auch machen. Ob erlaubt oder nicht.
Allerdings ohne Kennzeichen keine belastbaren Beweise ob es tatsächlich einer aus dem Forst war.
Ja, das stimmt, wobei wir den Beweis ja gar nicht führen wollen. Nur 2 Leute haben einen silbernen Wagen gesehen und 1 davon konnte das grüne Logo der NDS Landesforsten darauf klar sehen. Das ist dann schon ein starkes Indiz, ohne auf eine einzelne Person genau schließen zu können. Aber wenn der Förster seinen Laden im Griff hat, dann wird er schon wissen, wer das war (und intern denjenigen hoffentlich auf den Pott setzen).
 
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Jetzt hätte ich gerne mal eine rechtliche Einschätzung.

Rechtlich gibt es dafür kein Einschränkung und aus.

Das Beobachten von Wild ist jedermann uneingeschränkt erlaubt. Eine Begründung braucht es dafür nicht. Aus einem Wander-, Fahr- und Beobachtungsbetrieb auf öffentlichen Wegen sich eine Jagdeinschränkung/störung zusammenzuspinnen ist juristisch unmöglich.

Ich schau übrigens auch gern mal beim Reviergang was beim Nachbarn so an Wild steht und er natürlich auch bei mir :) Im Urlaub in fremden Gegenden lasse ich mir das auch nicht nehmen. Schon aus Interesse am lokalen Bestand. Ob da nun jemand sitzt oder nicht ist mir egal. Das Bewegen auf öffentlichen Wegen und das Beobachten von Wild sind einfach grundlegende Bürgerrechte.
 
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Ich sehe hier kein unerlaubtes Verhalten und schon gar keine (auch nicht versuchte Wilderei)

Dazu mal ein paar Beispiele aus BeckOK StGB/Witteck, 60. Ed. 1.2.2024, StGB § 292 Rn. 17.5:

Nachstellen ist
  • Durchstreifen des Forstes mit schussbereitem oder sogleich schussfertig zu machendem Gewehr (RGSt 20, 4; KG GA 1976, 40);
  • Zutreibenlassen von Wild aus einem anderen Jagdbezirk mit dem Zweck des sofortigen Erlegens (BayObLG GA 1955, 249);
  • Stehen auf dem Anstand mit ungeladenem, aber schnell schussfertig zu machendem Gewehr (RGSt 11, 422);
  • Auslegen von vergifteten Ködern (RGSt 14, 419; HRR 1927, Nr. 438);
  • Aufstellen von Fallen und Legen von Schlingen (NK-StGB/Gaede Rn. 23);
  • Aussuchen eines zum Legen von Schlingen geeigneten Ortes (RG JW 1936, 2234; Schönke/Schröder/Heine/Hecker Rn. 12; vgl. auch OLG Frankfurt a. M. NJW 1984, 812).
  • Jagenlassen des abgerichteten Hundes (RG Recht 1913 Nr. 1081) bzw. das Unterlassen des zum Jagen übergegangenen Hundes (MüKoStGB/Zeng Rn. 28; LTZ/Putzke Rn. 13)

Kein Nachstellen ist:
  • Anlocken des Wildes aus anderen Revieren durch Anlegen günstiger Futterplätze bzw. Zutreibenlassen des Wildes von dort, jeweils mit dem Zweck zukünftiger besserer Jagdausbeute (RG DJZ 1902, 126);
  • Bloßes Belästigen und Aufscheuchen des Wildes (KG JW 1935, 2386, jedoch ahndbar nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 BJagdG iVm § 19a BJagdG);
  • Absuchen fremder Fallen nach verendetem Wild (RG GA 1901, 366)
  • Kauf der Jagdausrüstung und Anfahrt zum Jagdbezirk;
  • Hirschsprengen (Veranlassung zum Abwurf des Geweihs, Fischer Rn. 11), das so abgetrennte Geweih ist jedoch taugliches Tatobjekt des Abs. 1 Nr. 2 (MüKoStGB/Zeng Rn. 29)
 
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Jaja , es gab Zeiten , da hat man einfach zuerst mal miteinander der geredet .
Was für manchen Zeitgenossen wohl zu einfach wäre .
Es gibt soooo viele Gründe mit der Wärmebildkamera nachzuschauen , ohne gleich ein potentieller Wilderer zu sein .

Bei manchen Beiträgen kann man da echt nur noch den Kopf schütteln.
 
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1 ) Rechtlich gibt es dafür kein Einschränkung und aus.



2 ) Ich schau übrigens auch gern mal beim Reviergang was beim Nachbarn so an Wild steht und er natürlich auch bei mir :) Im Urlaub in fremden Gegenden lasse ich mir das auch nicht nehmen. Schon aus Interesse am lokalen Bestand. Ob da nun jemand sitzt oder nicht ist mir egal. Das Bewegen auf öffentlichen Wegen und das Beobachten von Wild sind einfach grundlegende Bürgerrechte.
1 ) Die Rechtliche Bewertung übernehmen andere.

2) Mit Egomanen die nicht begreifen welche Bedeutung Grenzen haben; hier dann Jagdgrenzen; dürfen es dann geren auf eine Rechtliche Bewertung anlommen lassen....mit dem Risiko das selbst in der Berufung das anderes Bewertet wird als einem selber es genehm ist.

Auf derr anderen Seite der Grenze hat für dich nur ab dann eine Bewandnis wen du Eingeladen wirst. Vorhher woillst du dir Fremdesd zur Nutzung einverleiben. Du willst jetzt hier und sofort; auf Fremden Grund und Boden....

Es ändert nichts daran :
die Beste Methode das keine Leichen im Keller gefunden werden
ist immer noch keine Leichen im Keller zu haben.

Ich bitte nochmal den Anfang des 2.Satzes meines 1. in diesem Thrade zu lesen....
 
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1 ) Die Rechtliche Bewertung übernehmen andere.

2) Mit Egomanen die nicht begreifen welche Bedeutung Grenzen haben; hier dann Jagdgrenzen; dürfen es dann geren auf eine Rechtliche Bewertung anlommen lassen....mit dem Risiko das selbst in der Berufung das anderes Bewertet wird als einem selber es genehm ist.

Auf derr anderen Seite der Grenze hat für dich nur ab dann eine Bewandnis wen du Eingeladen wirst. Vorhher woillst du dir Fremdesd zur Nutzung einverleiben. Du willst jetzt hier und sofort; auf Fremden Grund und Boden....

Es ändert nichts daran :
die Beste Methode das keine Leichen im Keller gefunden werden
ist immer noch keine Leichen im Keller zu haben.

Ich bitte nochmal den Anfang des 2.Satzes meines 1. in diesem Thrade zu lesen....
Lies du mal doch bitte nach, was du in Post#13 verlinkt hast. vielleicht verstehst du dann, dass am Straßenrand stehen (auf/ an öffentlichen Wegen) und ,mit welcher Technik auch immer die Felder und Wiesen abglasen, mit dem von dir zitierten Nachstellen nichts, aber auch schon gleich gar nichts zu tun hat. Ebenso ist es wurscht, ob das Sweatshirt, das der "Gugger" anhat das Logo der Niedersächsischen Landesforsten oder das der Bayrischen Staatsforsten aufgesickt hat.
Das was dich plagt, sind kleine Fürstentumfantasien.
 
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Zum Glück hat dieses Land den Quatsch von dem @Teufelsmoorer träumt längst abgeschafft.

Alle entsprechenden Bundes- und Landesgesetze erlauben das freie Betreten auf öffentlichen Wegen und Straßen. Natürlich kann man dabei so viel man möchte herumschauen. Mal ganz abgesehen davon, daß bestehende Jagdrechte die Betretungs-, Zugangs- und Wegerechte öffentlicher Wege überhaupt nicht berühren. Sonst wäre es ja auch supereinfach für die nächste Jagd mal freihändig öffentliche Wege zu sperren. Das ist es aber nicht, weil das im beantragten und begründeten (Ausnahme)fall nur die Behörde könnte. Natürlich dann mit entsprecher Ausweisung, Kenntlichmachung und Veröffentlichung, im Regelfall gebührenpflichtig.
 
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Zum Glück hat dieses Land den Quatsch von dem @Teufelsmoorer träumt längst abgeschafft.

Alle entsprechenden Bundes- und Landesgesetze erlauben das freie Betreten auf öffentlichen Wegen und Straßen. Natürlich kann man dabei so viel man möchte herumschauen. Mal ganz abgesehen davon, daß bestehende Jagdrechte die Betretungs-, Zugangs- und Wegerechte öffentlicher Wege überhaupt nicht berühren.
Rechtlich ist das alles in Ordnung. Wenn man das aber in aller Regelmäßigkeit in Nachbarrevieren macht, dann ist das schlechtes Benehmen.
 
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