Neue Antrags- und Anzeigeformulare beim KVR München

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Nachdem ich jetzt mein Bedürftnis für einen SLB hab, hab ich mir die Anträge mal ausgedruckt. Und wie es scheint, alles ganz neu....
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...Waffen/Dokumente/antrag-waffenbesitzkarte.pdf
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...nte/anzeige_erwerb_schusswaffen_allgemein.pdf

Beim Antrag ist schon mal interessant, das man angeben soll, welche Abmessungen die Waffe hat, welche Magazinkapazität und wann und wie die Waffe fertig gestellt oder eingeführt wurde. Und ob die Waffe CIP gestempelt ist. Auch soll man wohl schon die Seriennummer wissen.... Lachhaft. Wie wenn ich beim Antrag schon genau weiß, was ich kauf.

Bei der Anzeige dann, wird es noch bunter. Der Abschnitt mit den Längenangaben. Bei der Gesamtlänge der Waffe ggf. noch verständlich. Aber warumwollen die Wissen ob die Lauflänge kleiner oder gleich 60cm, oder größer 60cm ist. Verstehen würde ich es ja noch, wenn um nur sportlich zugelassenen Waffen geht, aber da sind es auch min. 42cm, wenn ich mich nicht täusche. Und dann die Fangfrage, ob die Waffe wie eine Kriegswaffe ausschaut. Wie "ausschaut"? Soll ja wohl ein Witz sein. Auch Angaben zur Magazinkapazität des fest eingebauten oder zu entnehmenden Magazins. Die sind echt witzig hier.
 
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Interessant dieser Antrag. Gibt es demnächst im “schönen„ Söder Bayern Beschränkungen bei Lauflängen und Waffenaussehen? Total lachhaft dieser Wisch. Was für eine Sammelwut.
 
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"Dauerhafte Beschriftung des Magazins (sofern vorhanden)" - auch nicht schlecht.
 
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Nein.
Manche Jäger sind auch Sportschützen.
Trotzdem kann man auf Jagdschein erwerben.
Es bleibt aber jedem selbst überlassen, welchen Weg er gehen möchte.
Wer unbedingt will kann den teureren und langsamen Weg über das Sportschützenbedürfnis gehen.
 
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"Ich bin mit den Vorschriften für Notwehr und Notstand vertraut" Das bin ich bereits mit der bestandenen Waffensachkunde- oder Jägerprüfung. What next? Ich bin mit der Technik des Nasebohrens vertraut?
Seltsame Sache...

Das war schon auf den alten Anträgen immer drauf. München war und ist einfach speziell....
Ich hab jetzt mal meinen Antrag für den .223 SLB ausgefüllt und abgeschickt. Bin gespannt...

Hab auch bisserl nachgeforscht. Diese Angaben zu Waffen/Lauflänge sind wohl relevant für den Eintrag ins NWR. Dort wird in den einzelnen Kategorien nochmals unschieden. Die Lauflänge unter 60cm ist z.B. bei Repetierflinten relevant. Warum auch immer. Dachte auch hier wären es 40cm Lauflänge, dann verboten. Aber gut. Auch gibt es eine Untergruppe für SLBs die wie eine Kriegswaffe aussehen. Da frag ich mich, an was soll ich das messen. Wenn ich der Meinung bin, mein AR schaut nicht aus wie eine Kriegswaffe, was dann? Wenn ich die Büchse babyblau beschichten lasse, was dann? Den Anscheinsparagrafen gibt es doch nicht mehr.
Man muss schon mittlerweile Jurist sein, um diese Anträge und Anzeigen korrekt ausfüllen zu können. Und da wundert sich wer, wenn der "Nachwuchs" auf und davon läuft...
 
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und warum muss man sowas ausfüllen? einfach die Daten, die das Gesetz fordert mitteilen, nicht mehr nicht weniger. Eine Pflicht das zu verwenden kann die Behörde nicht vorgeben.

grüße
Am besten noch per e-Mail den Link zur Waffe aus einem Online-Katalog übersenden, mit dem Hinweis, dass die Seriennummer unter dem Vorderschaft zu finden ist..:cool:
 
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Das war schon auf den alten Anträgen immer drauf. München war und ist einfach speziell....
Ich hab jetzt mal meinen Antrag für den .223 SLB ausgefüllt und abgeschickt. Bin gespannt...

Hab auch bisserl nachgeforscht. Diese Angaben zu Waffen/Lauflänge sind wohl relevant für den Eintrag ins NWR. Dort wird in den einzelnen Kategorien nochmals unschieden. Die Lauflänge unter 60cm ist z.B. bei Repetierflinten relevant. Warum auch immer. Dachte auch hier wären es 40cm Lauflänge, dann verboten. Aber gut. Auch gibt es eine Untergruppe für SLBs die wie eine Kriegswaffe aussehen. Da frag ich mich, an was soll ich das messen. Wenn ich der Meinung bin, mein AR schaut nicht aus wie eine Kriegswaffe, was dann? Wenn ich die Büchse babyblau beschichten lasse, was dann? Den Anscheinsparagrafen gibt es doch nicht mehr.
Man muss schon mittlerweile Jurist sein, um diese Anträge und Anzeigen korrekt ausfüllen zu können. Und da wundert sich wer, wenn der "Nachwuchs" auf und davon läuft...
Ich versuche mal etwas zu sortieren:
1 Fettung:
2.7 Repetierfeuerwaffe LL 60cm

2. Fettung:
Das wären 45cm LLbei Vorderschaftrepetierflinten nach 1.2.1.2.

3. Fettung
Soll man garnicht und betrifft einen auch nicht.
DIe AR werden in Feingliederung einfach als halbautomatische Büchse eingetragen. Es geht da um andere Fälle, die weder die waffenbehörde noch der Besitzer festlegen.


Insgesam ist es weniger kompliziert. Wer sich auskennt, füllt auch nur die relevanten Daten aus oder lässt es ganz bleiben und meldet was im gestz gefordert ist.
 

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