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Ach so, dann sind Schalldämpfer in NRW also zur Jagd zugelassen ?
Nein, sind sie nicht! Sie sind im Zweifelsfall aber nicht explizit verboten! Versuch bitte, Dir den juristischen Unterschied dieser Aussage deutlich zu machen!
Hatte ich bisher nur anders in Erinnerung.
Eine Frage des Waffenrechts ist es sicher nicht doch, genau das ist es - und damit liegt diese Frage schon einmal nicht mehr nur in Händen des für die Jagd zuständigen Ministeriums, sondern im IM!!!, denn das gilt bundesweit und z.B. in Bayern sind SD für die Jagd erlaubt.
Im Gegenteil: In Bayern sind SD bei der Jagdausübung zunächst einmal grundsätzlich verboten (Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG), sie können lediglich im Rahmen einer Ausnahmeregelung gem. Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 erlaubt werden. Versuch bitte, Dir den juristischen Unterschied auch dieser Aussage deutlich zu machen!
Also bestehen Handlungsbedarf Dass objektiver Handlungsbedarf nach einer Überarbeitung des NRW-LJG besteht, wird kein vernünftiger Jäger bestreiten!!! und Möglichkeiten für eine Landesregierung mit Lindner, das auch für die ganze Verwaltung deutlich verständlich und eindeutig zu regeln ... ;-)
Du kennst also schon jetzt den Ausgang der Koalitionsgespräche, die Verteilung der Ministerien sowie die Kompetenzen innerhalb der Landesregierung, die insbesondere Herr Lindner haben wird?! Ich bin beeindruckt!
Die zulässige Magazinkapazität für die Jagd kann bei der Gelegenheit auch gleich auf praxisgerechte 5 Patronen angepasst werden.
Es ist schon relativ schwierig, sinnvoll zu diskutieren, wenn bei einer Seite schon die "Grundlagen" etwas durcheinander geraten sind...