basti schrieb:
Ein -natürlich fiktiver- Fall:
Ein Revier, zwei Pächter.
Pächter A will als großer Heger Eindruck schinden und schießt angeblich jede Menge Krähen, Elstern und Füchse.
Pächter B und der Rest der Welt kriegen die aber nie zu sehen und haben berechtigte Zweifel.
Bei der jährlichen Streckenmeldung besteht A auf die Eintragung seiner Fantasiezahlen - Pächter B verweigert daraufhin seine Unterschrift.
Die UJB verhängt ein Ordungsgeld, welches beide nicht zahlen wollen.
Wie geht die Story weiter..... :14:
basti
Der Bescheid ist rechtmäßig, jedenfalls dort, wo ich herkomme wäre er das, beide müssen zahlen, und wenn sie das nicht wollen, gibts halt Zwangsvollstreckung gegen einen oder beide in Bezug auf das Bußgeld (und nicht Ordnungsgeld....). Und wenn sie sich dann immer noch weigern, die Streckenmeldung abzugeben, dann könnte wegen wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften über §§ 17 I, IV, 18 S. 1 BJG sogar der Lappen weg sein. Behaupten oder bezweifeln kann man viel (Fantasiezahlen), letztlich ist das aber ein innergesellschaftliches Problem der Jagdpächter-GbR, das die Beiden haben, das hat nicht die Kreisverwaltung zu vertreten, die benötigt halt die Meldung.
Für künftige Fälle rate ich, die Unterschriften rechtzeitig beizubringen und notfalls zu erzwingen, die Streckenmeldung ist ja nicht
am 08.04. (je nach Bundesland), sondern
bis zum 08.04. vorzulegen, das kann also schon viel früher sein, wenn man beispielsweise ab 01.03. nicht mehr im alten JJ jagen wird, zumindest kann man die intern schon dann abschließen. Und wenn einer von zweien die Unterschrift verweigert, muß man ihn halt ggf. über einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht im Wege des einstweiligen oder besser des vorläufigen Rechtsschutzes dazu zwingen. Vor dem Amtsgericht wird man sich zu diesem Behufe auf diese oder jene Zahl zu einigen haben, das kommt halt auf die Glaubhaftigkeit des vorgetragenen Sachverhaltes an, das kann hier niemand wissen. Auch alle anderen Entscheidungen, die nur germeinsam zu treffen sind, müssen ggf. dann künftig nach einer solchen "Aktion" über das Gericht erzwungen werden, selbst Gesellschaftsjagden, so ist das halt, wenn man keinen Gesellschaftsvertrag miteinander macht, wenn man ein Revier pachtet. Willst Du Freunde verlieren, dann pachte mit ihnen, so geht das doch laufend...........Also nix Neues, von Ratlosigkeit kann gar keine Rede sein, höchstens von eigener Schuld. Aber es ist ja alles nur fiktiv, was hier besprochen wird, nicht wahr?