Regelungen für Drückjagden in NDS

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Die Behördengänge werden die aller aller aller meisten Privaten scheuen.
 
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heist das, das man sich nicht daran halten muß?
D.T.

1. Jagdleitung Der/die Jagdleiter*in trägt die Verantwortung und hat entsprechend der Entwicklung der Corona-Pandemie mit angepassten hygienetechnischen Maßnahmen zu reagieren. Er/Sie hat ein Hygienekonzept nach § 4 Nds. Corona-VO bei der Beantragung beizufügen.
 
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1. Jagdleitung Der/die Jagdleiter*in trägt die Verantwortung und hat entsprechend der Entwicklung der Corona-Pandemie mit angepassten hygienetechnischen Maßnahmen zu reagieren. Er/Sie hat ein Hygienekonzept nach § 4 Nds. Corona-VO bei der Beantragung beizufügen.

... so steht es geschrieben.
D.T.
 
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So wie der Jagdleiter insgesamt immer die Verantwortung trägt.
Dessen wird er durch die organisatorischen Maßnahmen gerecht.
Für Verstöße einzelner -trotz getroffener Maßnahmen- ist er nicht haftbar.
So wie immer.
Das ist bei jeder Jagd so. ;) ODer bläst du alle Jagden ab, weil jemand einen Jagdunfall erleiden könnte?
Die spärlichen Pflichten erfüllen und fertig.
 
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Für Mantelträger ist alles kein Problem, ich denke mal nicht, dass Er eine Adressliste aller Jagdteilnehmer mit Telefonnummern und ein Hygienekonzept (mal eben und nebenbei) erstellt hat und das alles per Mail an seine UJB übersandt hat:unsure: ferner u.U.noch ein paar Leute ausgeladen hat, weil es zu viele waren und die Einteilung so vorgenommen hat, dass je Ansteller nicht mehr als 4 Schützen angestellt werden und auch bedacht hat, dass die Stände so verteilt werden, dass auch jemand, der keinen Geländewagen fährt, mit dem eigenen Fahrzeug seinen Stand erreichen kann. Alles kein Problem.;)
 
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Denke einfach weniger. Dann hast du es einfacher und kommst zu weniger Fehlschlüssen.
Die stattfindenden DJ zeigen das es keine großen Hürden gibt.
Egal ob dir das gefällt oder nicht.
Die angeführten (im Grunde nicht mal erwähnenswerten) Kleinigektien, sollen ketzt nicht etwa ein Problem darstellen?

Wir müssen da nicht rumphilosophieren.
Die Djen finden einfach statt.
 
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Es sind viele Drückjagden abgesagt worden, ob aus der Angst als Coronaparty eingestuft zu werden, weil es keine klaren Regelungen gab, Schutz der Gäste und Freunde vor Infektionen oder sonstiges.
Es wird in den Ministerien dran gearbeitet eine vernünftige Lösung zu entwickeln und das kann uns allen doch nur zu Gute kommen.
Die aktuelle Fassung vom 05.11. sieht jedenfalls keine Begrenzung der Personenzahl mehr vor und die Jagd muss nicht bei der Behörde angemeldet werden. Es gelten die üblichen Coronaverhaltensregeln und eine Dokumentationspflicht (ähnlich der Dokumentationspflicht der Gastronomen mit einer Aufbewahrungspflicht von 3 Wochen), die auf Verlangen der Behörde zur Verfügung gestellt werden muss.

Zur Umsetzung brauche ich ein Hygienekonzept, da gibt es von den Jagdverbänden ausreichend Vordrucke die sich gut auf die eigene Situation anpassen lassen.
Eine Liste aller Teilnehmer mit Kontaktdaten die Unterschrieben werden muss.
Ggf. 100 Stück Kugelschreiber wenn man keinen doppelt benutzen will.
Sicherheitsbelehrung, definierte Zeit der Jagd, Freigabe etc. schriftlich.

Das ist zumindest der behördliche Aufwand den ich aktuell relativ überschaubar finde.

Die Probleme kommen mit der eigentlichen Umsetzung wie sie @äsungsfläche in Post #13 schon angesprochen hat.
 

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