A
anonym
Guest
knoxville3 schrieb:Ich seh nicht ein das ich wildschaden zahle. In den vergangenen jahren hatten wir zwar fast nichts, aber ich will beruhigt pachten .
Also bleibt mir nix anderes übrig als eine versammlung einzuberufen und meinen vorschlag vorzutragen?oder
In D ist es so, dass der Jagdvorsteher eine ordentliche oder ao Versammlung einberuft, das macht nicht der Jagdpachtinteressent. Es gibt ein paar Möglichkeiten, Freihandvergabe, öffentliche Ausschreibung, Vertragsverlängerung. Letzteres kommt nicht in Betracht, aber die letzten Vertragsbedinungen werden zur Diskussion stehen, mehr oder auch weniger, das ist Verhandlungssache. Letztlich entscheidet die Versammlung wenigstens in D mit den gesetzlich erforderlichen Mehrheiten über die Art der Vergabe und den Zuschlag, der Vorsteher/Vorstand ist dann nur noch Werkzeug der Eigentümer und hat deren Beschlüsse umzusetzen. Nix mit anonym, Hosen runterlassen, verhandeln, reden, bieten. That's all. Und wenn Du ein gutes Verhältnis zum Pächter hättest, würde der Dir jetzt schon längst den Weg ein wenig ebnen. Und wenn man bestimmte Dinge nicht einsieht, könnte das dazu führen, dass die Eigentümer dann die Verpachtung an deine Person nicht einsehen, wenn genügend andere Bewerber bis dahin da sind. Alles eine Sache von Angebot und Nachfrage.