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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Nein.
Bei Straßenunfallwild wird immer die Hauptschuld am Unfallgeschen dem Wild zugeordnet;
Ein Unfall ist ein unabwendbares, Plötzliches Ereignis von ausen.
Wen falsch konditionierte Hausköter aber Wild nachstellen und dann reisen, liegt hier ein unmittebares Verschulden des Hundebesitzers vor, der muß dann für den Schaden aufkommen.
Tiere gelten Rechtlich gesehen als Sache; da Wild Herrenlos ist; kann auch niemand den dadurch verursachten Schaden geltend machen =
der geschädigte trägt seinen Schaden selber ( Voll/ Teilkasko)
Wen Wild gerissen wird; ist der Halter der Verursachenden Sache (= Hundehalter) Schadensersatzpflichtig; da Wild Herrenlos ist würden Ersatzforderungden nach Wildbretterlös ins leere laufen; ersetzt wird aber der Schaden dem das Revier durch die ungerechtfertigte Entnahme der Sache Wild entsteht:bei Ricken höher als bei Böcke...
Andreas
[ 18. Juli 2006: Beitrag editiert von: Rugen ]<HR></BLOCKQUOTE>
So weit, so gut zum Strassenverkehr. Das erscheint mir logisch.
Gilt das auch für Wildunfälle auf Wegen mit dem Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art", (roter Ring, weisse Fläche)?
Wir haben derartige Wege im Revier, die als Abkürzung, private Rallyestrecke, Promille-Notweg usw. mit überhöhter Geschwindigkeit genutzt werden. Dort erledigt sich 1/3 unseres Rehwild-Abschußplans.
Müsste hier nicht dem illegalen Nutzer des Weges die überwiegende Schuld zugewiesen werden?
Schadenersatz ja?
PS: bisher habe ich in die Wildunfallbescheinigung, die ich nie dem Halter aushändige, sondern seiner Versicherung faxe, Hinweise auf die illegale Nutzung der Wege gegeben, ich weiß allerdings nicht, wie die Versicherungen darauf reagieren (Da mir noch nicht die Reifen durchgestochen wurden, hat man offenbar die Schäden reguliert)
WeiHei
TichTac
Nein.
Bei Straßenunfallwild wird immer die Hauptschuld am Unfallgeschen dem Wild zugeordnet;
Ein Unfall ist ein unabwendbares, Plötzliches Ereignis von ausen.
Wen falsch konditionierte Hausköter aber Wild nachstellen und dann reisen, liegt hier ein unmittebares Verschulden des Hundebesitzers vor, der muß dann für den Schaden aufkommen.
Tiere gelten Rechtlich gesehen als Sache; da Wild Herrenlos ist; kann auch niemand den dadurch verursachten Schaden geltend machen =
der geschädigte trägt seinen Schaden selber ( Voll/ Teilkasko)
Wen Wild gerissen wird; ist der Halter der Verursachenden Sache (= Hundehalter) Schadensersatzpflichtig; da Wild Herrenlos ist würden Ersatzforderungden nach Wildbretterlös ins leere laufen; ersetzt wird aber der Schaden dem das Revier durch die ungerechtfertigte Entnahme der Sache Wild entsteht:bei Ricken höher als bei Böcke...
Andreas
[ 18. Juli 2006: Beitrag editiert von: Rugen ]<HR></BLOCKQUOTE>
So weit, so gut zum Strassenverkehr. Das erscheint mir logisch.
Gilt das auch für Wildunfälle auf Wegen mit dem Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art", (roter Ring, weisse Fläche)?
Wir haben derartige Wege im Revier, die als Abkürzung, private Rallyestrecke, Promille-Notweg usw. mit überhöhter Geschwindigkeit genutzt werden. Dort erledigt sich 1/3 unseres Rehwild-Abschußplans.
Müsste hier nicht dem illegalen Nutzer des Weges die überwiegende Schuld zugewiesen werden?
Schadenersatz ja?
PS: bisher habe ich in die Wildunfallbescheinigung, die ich nie dem Halter aushändige, sondern seiner Versicherung faxe, Hinweise auf die illegale Nutzung der Wege gegeben, ich weiß allerdings nicht, wie die Versicherungen darauf reagieren (Da mir noch nicht die Reifen durchgestochen wurden, hat man offenbar die Schäden reguliert)
WeiHei
TichTac