Schadenersatz an Wild

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:


Nein.

Bei Straßenunfallwild wird immer die Hauptschuld am Unfallgeschen dem Wild zugeordnet;
Ein Unfall ist ein unabwendbares, Plötzliches Ereignis von ausen.

Wen falsch konditionierte Hausköter aber Wild nachstellen und dann reisen, liegt hier ein unmittebares Verschulden des Hundebesitzers vor, der muß dann für den Schaden aufkommen.

Tiere gelten Rechtlich gesehen als Sache; da Wild Herrenlos ist; kann auch niemand den dadurch verursachten Schaden geltend machen =
der geschädigte trägt seinen Schaden selber ( Voll/ Teilkasko)

Wen Wild gerissen wird; ist der Halter der Verursachenden Sache (= Hundehalter) Schadensersatzpflichtig; da Wild Herrenlos ist würden Ersatzforderungden nach Wildbretterlös ins leere laufen; ersetzt wird aber der Schaden dem das Revier durch die ungerechtfertigte Entnahme der Sache Wild entsteht:bei Ricken höher als bei Böcke...

Andreas

[ 18. Juli 2006: Beitrag editiert von: Rugen ]
<HR></BLOCKQUOTE>

So weit, so gut zum Strassenverkehr. Das erscheint mir logisch.

Gilt das auch für Wildunfälle auf Wegen mit dem Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art", (roter Ring, weisse Fläche)?
Wir haben derartige Wege im Revier, die als Abkürzung, private Rallyestrecke, Promille-Notweg usw. mit überhöhter Geschwindigkeit genutzt werden. Dort erledigt sich 1/3 unseres Rehwild-Abschußplans.
Müsste hier nicht dem illegalen Nutzer des Weges die überwiegende Schuld zugewiesen werden?
Schadenersatz ja?

PS: bisher habe ich in die Wildunfallbescheinigung, die ich nie dem Halter aushändige, sondern seiner Versicherung faxe, Hinweise auf die illegale Nutzung der Wege gegeben, ich weiß allerdings nicht, wie die Versicherungen darauf reagieren (Da mir noch nicht die Reifen durchgestochen wurden, hat man offenbar die Schäden reguliert)

WeiHei
TichTac
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
ersetzt wird aber der Schaden dem das Revier durch die ungerechtfertigte Entnahme der Sache Wild entsteht:bei Ricken höher als bei Böcke...

klar, leuchtet ein; aber auch grenzgängig und schwierig: wo ist der Unterschied zwischen dem Auto und dem Traktor oder dem Hund?
Autofahrer werden ja auch z.B. bei alten Bäumen, die kaputt fahren zur Kasse gebeten und dürfen die ersetzen.

Und wenn Wildwechsel angezeigt ist, ein Tempolimit besteht, der Autofahrer aber mit 140 durch die Nacht kachelt und dabei eine Ricke tötet. Unabwendbar ist das für meine Begriffe nicht.

Das ist für mich ein ähnlicher Sachverhalt wie der Landwird mit dem Traktor, der vorher gesagt bekommt, da liegen womöglich Kitze in der Wiese, und er ignoriert das.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:

...
Ein Unfall ist ein unabwendbares ... Ereignis ... .
...
<HR></BLOCKQUOTE>

das "unabwendbare" des Ereignisses bei Unfällen mit Tieren wurde vor 3,5 jahren aus der StVO gestrichen. Somit gibt es keine automatische 100%-Schuld des Tieres mehr. Auf Wild wurde dies aber bisher imho nicht angewendet.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> der Verformungsenergie des Karosse und dem Wildgewicht die Vo des Autos zweifelsfrei ableiten zu können, ist sehr, sehr aufwendig und rechtfertigt den Aufwand nur bei lateralen Personenschäden; wo es dann um Rentenansprüche der Hinterbliebenden geht; und hat noch zuviel unsicherheitsfaktoren die ein solches Gutachten wiederlegen könnten ( Stand das Stück auf der Straße, war es in Bewegung; waren alle Läufe zur Zeit des anpralles ohne Straßenkontakt; war der Anprallwinkel exakt 90 Grad oder weniger/Mehr..)

Wird schwierig. <HR></BLOCKQUOTE>


Das ist für mich nachvollziehbar; schnell ist das Verhältniss von entstehenden Kosten zu dem entstandenen Schaden unverhältnismässig. Schade zwar, aber so scheint es nun halt mal wirklich zu sein.

Mir blutet jedesmal das Herz, wenn ich ein ausgemähtes Kitz entsorge oder eine führende Ricke von der Strasse geputzt werden muss.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwedenelch:



Das ist für mich nachvollziehbar; schnell ist das Verhältniss von entstehenden Kosten zu dem entstandenen Schaden unverhältnismässig. ...
<HR></BLOCKQUOTE>

So ein Unfallrekonstruktionsgutachten kostet ohne Vergleichscrash mal eben schnelle 2600€ und mehr...

Bernhard
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwedenelch:
...
Autofahrer werden ja auch z.B. bei alten Bäumen, die kaputt fahren zur Kasse gebeten und dürfen die ersetzen.

...
<HR></BLOCKQUOTE>
Aber nur, solange die nicht vors Fahrzeug springen.
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Denn dann stehen sie idR, nicht auf der Fahrbahn.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Denn dann stehen sie idR, nicht auf der Fahrbahn.

Hmmm, für einige Fahrer hat sich das bestimmt so abgespielt; der Baum stand plötzlich mitten auf der Fahrbahn.
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[ 18. Juli 2006: Beitrag editiert von: Schwedenelch ]
 
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Das gibts wirklich! Meine Tochter ist mal mit dem Rad gegen eine Litfaßsäule gefahren und hat behauptet, dass die am Tag zuvor noch nicht da stand....
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwedenelch:



Und wenn Wildwechsel angezeigt ist, ein Tempolimit besteht, der Autofahrer aber mit 140 durch die Nacht kachelt und dabei eine Ricke tötet. Unabwendbar ist das für meine Begriffe nicht.

<HR></BLOCKQUOTE>

Problem ist hier die Nachweisbarkeit...

Fakt ist : Reh und Auto scheppern zusammen;
nicht bewiesen ist die nicht Einhaltung der Sorgfaltspflicht des Autfahreres...

Nach der Unschuldsvermutung ( jeder ist solange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist..) wirds schwer einen rechtlich abgesicherten Eigenschuldanteil des PKW-Fahrers festzustellen; wen das möglich ist würde ich auf Erstatung des Revierschadens drängen; aber wie gesagt; wen das möglich ist !

Es reicht nicht aus, zu sagen : "70 waren erlaubt; er ist schneller gefahren", du mußt zweifelsfrei feststellen wie schnell er war.

Dank allgemein verbreitetes ABS sind Bremspuren nicht mehr zu sehen...

aus der Verformungsenergie des Karosse und dem Wildgewicht die Vo des Autos zweifelsfrei ableiten zu können, ist sehr, sehr aufwendig und rechtfertigt den Aufwand nur bei lateralen Personenschäden; wo es dann um Rentenansprüche der Hinterbliebenden geht; und hat noch zuviel unsicherheitsfaktoren die ein solches Gutachten wiederlegen könnten ( Stand das Stück auf der Straße, war es in Bewegung; waren alle Läufe zur Zeit des anpralles ohne Straßenkontakt; war der Anprallwinkel exakt 90 Grad oder weniger/Mehr..)

Wird schwierig.


Andreas
 

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