- Registriert
- 28 Nov 2005
- Beiträge
- 6.737
Ist mir neulich mal eingefallen:
fast alle skandinavier haben für ihre wumme einen Schalldämpfer. Obwohl es eigentlich nicht nötig ist, würde die Polizei den auch in den EFWP eintragen.
kann der skandinavier, wenn er zu mir zur jagd kommt den dann mitbringen (in bundesländer wo er zur jagd nicht verboten ist).
ich sehe eigentlich kein gesetz, was dagegen sprechen würde oder täusche ich mich?
könnte ich den mir dann auch für 2 wochen ausleihen, wie eine waffe?
Ich weis, alles sehr theoretisch und wenn ärger nicht vorprogrammiert wäre, würd ichs im mai einfach ausprobieren, nur aus prinzip... :twisted:
fast alle skandinavier haben für ihre wumme einen Schalldämpfer. Obwohl es eigentlich nicht nötig ist, würde die Polizei den auch in den EFWP eintragen.
kann der skandinavier, wenn er zu mir zur jagd kommt den dann mitbringen (in bundesländer wo er zur jagd nicht verboten ist).
ich sehe eigentlich kein gesetz, was dagegen sprechen würde oder täusche ich mich?
könnte ich den mir dann auch für 2 wochen ausleihen, wie eine waffe?
Ich weis, alles sehr theoretisch und wenn ärger nicht vorprogrammiert wäre, würd ichs im mai einfach ausprobieren, nur aus prinzip... :twisted: