Schiesstand angehender Jungjäger

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Hallo,

mein Sohn ist 1 4 und 11 Monate alt,
er will nächstes Jahr den Jagdschein machen.

Ab wann darf ich Ihn mit auf den Schiesstand nehmen und
mit meinem Repetierer 6,5 x 55 gemeionsam mit ihm
üben.

danke wie immer für fachmännischen Rat.

actros1969
 
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ich wüsste nicht, dass es da ein Mindestalter gibt. Dass Dein Sohn am Tag der Prüfung das 16. LJ vollendet haben muß bedenkt Ihr?
 
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Wenn es ein DJV Stand ist gilt die dortige Schießvorschrift und dort gibt es ein Mindestalter. Siehe: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf (S53, (3)).

Dass Dein Sohn am Tag der Prüfung das 16. LJ vollendet haben muß bedenkt Ihr?
Da kommts auf das Bundesland an. Ich war auch erst 15 1/2 als ich die Prüfung gemacht habe.

E: Ok, das steht direkt im WaffG. Das war mir auch nicht (mehr) bekannt. Aber gut, dann gibt es wenigstens eine einheitliche Regelung für alle Stände.
 
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Wenn es ein DJV Stand ist gilt die dortige Schießvorschrift und dort gibt es ein Mindestalter. Siehe: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf (S53, (3)).


Da kommts auf das Bundesland an. Ich war auch erst 15 1/2 als ich die Prüfung gemacht habe.

E: Ok, das steht direkt im WaffG. Das war mir auch nicht (mehr) bekannt. Aber gut, dann gibt es wenigstens eine einheitliche Regelung für alle Stände.
Wird aber alles auch von Stand zu Stand unterschiedlich gehandhabt... ich war glaube ich 12 oder 13, als ich das erste mal in einem Schießkino war. Da hat das niemanden gestört.

Jägerprüfung hatte ich auch schon mit 15. In Meck Pom geht das aber so weit ich weiß auch schon mit 14. (Jagdschein lösen dann aber auch erst mit 16).
 
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Soweit mir bekannt, ist das Mindestalter für den Aufenthalt am Schießstand auf das vollendete 14. Lebensjahr festgesetzt.
Vorher ist das Schießen mit scharfen Waffen nicht erlaubt.
Ausnahmen bilden Gas-/Luftdruckwaffen, die ein Mindestalter von 12 Jahren, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, vorraussetzen oder im Bezug auf scharfe Waffen, wenn eine individuelle behördliche Ausnahmegenehmigung, zur Förderung des Schützentums, vorliegt.

Mit 14+ darf er meines Kenntnisstandes nach mit dir zum Schießen auf den Schießstand gehen.
 

exs

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habe einen Bekannten, der eine juristische Hilfe für son Fall holte. Die Antwort war so:
- Landesgesetze sind unterschiedlich und zu beachten
- in Sachsen-Anhalt gilt: erst ab 18 Jahren darf man Großkaliber auf normalen Schießständen schießen
- beim jagdlichen Schießen dürfen Jungjäger unter 18J Großkaliber nur auf vom DJV zugelasenen Ständen unter Aufsicht von zugelassenen Schießstandaufseher schießen.
- bei einer Jagd und im Revier zum Zwecke der Jagdausübung (nicht auf Gemeinschaftsjagden) dürfen Jungjäger unter 18 die großkalibrigen Waffen unter Begleitung eines erfahrenen Jägers zu führen und zu schießen
D.h. ohne Jungjägerjagdschein darf man unter 18 keine großkalibrigen Waffen schießen.
 
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exs

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Nachtrag:
Während der Ausbildung zum Jungjäger darf Auszubildende mit Großkaliber schießen, aber nur unter Aufsicht von einem zugelassenen Ausbilder
 
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Soweit ich weiss, ist Minderjährigen das Schiessen mit GK-Waffen zunächst mal grundsätzlich verboten.

Leider.
 
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Ich meine sogar, dass man einen Minderjährigen ab dem vollendeten 14 Lebensjahr nur mit schriftlicher Genehmigung der Elternteile auf den Stand mitnehmen darf.

Empfehle die jeweiligen Gesetze zu studieren. In würde keinen leichtsinnigen Fehler riskieren wollen.
 
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Auf die Eingangsfrage:

Derzeit überhaupt nicht. Weder auf einem Schießstand des DJV oder eines Landesjagdverbandes noch eines Sportschützenstandes.

Ohne Jugendjagdschein erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit Jugendjagdschein dann ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

Gilt bundesweit ohne Ausnahme.

Andere Altersbeschränkungen bei Kleinkaliber (22lfb.) und Flinte. Voraussetzungen der Aufsichten nach WaffG für Minderjährige sind zu beachten

WH

ua
 
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Schade, dann kommt man ja nie zum Jugendjagdschein. Oder man hält sich an das, von Rehschreck so schön herausgesuchte Gesetz.
 
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Schade, dann kommt man ja nie zum Jugendjagdschein. Oder man hält sich an das, von Rehschreck so schön herausgesuchte Gesetz.

Wieso nicht?

Wüsste nicht, dass Training ein oft kontraproduktives Training durch Angehörige notwendig ist... falls ja, schleunigst den Kurs wechseln.
 
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Hier ein Auszug der Standordnung meines Vereins :

Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten.

Somit bezieht man sich u.a. immer auf die aktuelle Version des §27 WaffG.

 

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