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Mitglied 13815
Guest
Bin nicht mehr sicher, aber UZI meine ich schon. Ist allerdings schon ein paar Jährchen her
Aber ne Uzi musst schon gewollt so aufschlagen. Beim StG reichte etwas härteres in den Gewehrständer stellen...Bin nicht mehr sicher, aber UZI meine ich schon. Ist allerdings schon ein paar Jährchen her
Und die Feder ist sehr sehr strammBeim G3 ist das nicht anzunehmen.
Das konnte man zur Störungsbeseitigung nutzen, aber gegen die Federkraft wird man ein teilgeladenes so G3 nicht fertig laden.
Der Verschluss rutscht einfach nicht weit genug nach hinten.
Das entscheidet die Behörde und später meist ein Gericht.
Benannt ist nur beim Besteigen und während der Fahrt.
Ich würde im Zweifel im Auto garnichts machen, wenn ich nicht wegen anerkannter Einschränkungen eine Sondergenehmigung hätte.
Ich halte die Beobachtung durch die Polizei aber für sehr unwahrscheinlich. Da hat ein Jägeröein meist die besseren Äuglein.
Der junge Mann hinterm Steuer meinte nach einem Blick auf meine rechte Hüfte.
Bin nicht mehr sicher, aber UZI meine ich schon. Ist allerdings schon ein paar Jährchen her
Mal ne andere kobstruierte Frage dazu, Jäger X ist ins Revier gefahren, dort parkt er sein Auto und öffnet die Fahrertür. Vor dem aussteigen lädt er noch im Auto sitzend, zur Geräuschvermeidung seine Waffe fertig und steigt aus.
Dabei wird er von der Polizei "beobachtet"
Zuverlässigkeit weg oder nicht
Meiner Meinung nach weg. Bei der Handhabungsprüfung in Bayern zudem "durchgefallen".