SD in anderen Bundesländern nutzen

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Moin..

da die DJ Saison beginnt:
Kollege aus Bayern mit legal eingetragenem SD möchte zur dJ in NRW kommen

darf er seinen SD dort nutzen?


Ich denke ja, da nach Ljg NRW ja nicht explizit verboten, und eingetragen is er ja offiziell in WBk.. NRW selber trägt halt nur keine ein.


liege ich da falsch?


Gruß Klops
 
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Der Besitz ist durch WBK dokumentiert legal. Nun muss das Landesrecht geprüft werden. Wenn dort kein Verbot besteht ist alles i.O. Besteht ein Verbot ist der Besitz immer noch legal, aber die jagdliche Nutzung verboten.
Auf dem Schießstand darf er wieder benutzt werden.

Gruß
 
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Gerade mal ein wenig gegoogelt und hierauf gestoßen:

http://www.outfox-world.de/ausruest...w-jagers-ist-nicht-weniger-schutzwu-rdig.html

Zitat:
"Schließlich wird es immer schwerer vermittelbar, weshalb ein aus Bayern oder Rheinland-Pfalz stammender Jäger, der in NRW als Gast an einer Jagd teilnimmt, sein Gehör durch einen Schalldämpfer schützen darf, dem einheimischen Jäger diese Möglichkeit aber weiterhin versagt bleiben soll."

 
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Aber auch anders:

"Unklar ist insbesondere, wie grenzüberschreitendes Jagen zu beurteilen ist. Ebenso wie der rechtmäßige und in der WBK eingetragene Erwerb einer Langwaffe ist auch der Erwerb des dazugehörenden Schalldämpfers für den Jäger durch die Genehmigung und den Eintrag in die WBK legalisiert. Jedoch wird es problematisch, wenn dieser Jäger in einem Bundesland jagt, in dem die Verwendung von Schalldämpfern verboten ist oder einer besonderen Erlaubnisbedarf, die dieser Jäger jedenfalls von der für das Gastland zuständigen Behörde nicht besitzt; denn die für ihn zuständige Behörde, die genehmigt hat, ist im Gastland nicht zuständig. Solange also hier keine länderübergreifendegemeinsame verbindliche Regelung getroffen wurde, ist der Schalldämpfer in Ländern, in denen er verboten oder nicht genehmigt ist, abzuschrauben – seine Verwendung steht der Verwendung einer verbotenen Schusswaffe gleich!"
Quelle: http://www.jagdrechtsblog.com/schalldaempfer-auf-der-jagd-rechtslage-august-2016/
 
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Bin jetzt zu faul das rauszusuchen, aber dein Kollege aus Bayern müßte einen Merkzettel von der Behörde mitbekommen haben, aus dem ich herausgelesen habe, wieder ohne SD nach NRW zur DJ fahren zu müssen....
 
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Also ich hab von meiner bayrischen Behörde keinen Merkzettel bekommen.

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A

anonym

Guest
Info, welche ich bekam, HESSEN

dort wo im Landesjagdgesetz nicht Verboten, darf ich.
meine Erwerbs- und Besitz Erlaubnis gilt Bundesweit

Der, der das Hausrecht hat darf die Spielregel bestimmen
 
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Steht auf der Rückseite von meinem Bescheid. Für mich heißt das, wo nicht verboten, darf ich den SD raufschrsuben auf der Jagd.

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Aber auch anders:

"Unklar ist insbesondere, wie grenzüberschreitendes Jagen zu beurteilen ist. Ebenso wie der rechtmäßige und in der WBK eingetragene Erwerb einer Langwaffe ist auch der Erwerb des dazugehörenden Schalldämpfers für den Jäger durch die Genehmigung und den Eintrag in die WBK legalisiert. Jedoch wird es problematisch, wenn dieser Jäger in einem Bundesland jagt, in dem die Verwendung von Schalldämpfern verboten ist oder einer besonderen Erlaubnisbedarf, die dieser Jäger jedenfalls von der für das Gastland zuständigen Behörde nicht besitzt; denn die für ihn zuständige Behörde, die genehmigt hat, ist im Gastland nicht zuständig. Solange also hier keine länderübergreifendegemeinsame verbindliche Regelung getroffen wurde, ist der Schalldämpfer in Ländern, in denen er verboten oder nicht genehmigt ist, abzuschrauben – seine Verwendung steht der Verwendung einer verbotenen Schusswaffe gleich!"
Quelle: http://www.jagdrechtsblog.com/schalldaempfer-auf-der-jagd-rechtslage-august-2016/

Laut deinem Zitat wäre aber die genehmigte Waffe dort auch verboten, da nicht von der anderen Behörde genehmigt.

Gruß
 

tar

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Aber auch anders:

"Unklar ist insbesondere, wie grenzüberschreitendes Jagen zu beurteilen ist. Ebenso wie der rechtmäßige und in der WBK eingetragene Erwerb einer Langwaffe ist auch der Erwerb des dazugehörenden Schalldämpfers für den Jäger durch die Genehmigung und den Eintrag in die WBK legalisiert. Jedoch wird es problematisch, wenn dieser Jäger in einem Bundesland jagt, in dem die Verwendung von Schalldämpfern verboten ist oder einer besonderen Erlaubnisbedarf, die dieser Jäger jedenfalls von der für das Gastland zuständigen Behörde nicht besitzt; denn die für ihn zuständige Behörde, die genehmigt hat, ist im Gastland nicht zuständig. Solange also hier keine länderübergreifendegemeinsame verbindliche Regelung getroffen wurde, ist der Schalldämpfer in Ländern, in denen er verboten oder nicht genehmigt ist, abzuschrauben – seine Verwendung steht der Verwendung einer verbotenen Schusswaffe gleich!"
Quelle: http://www.jagdrechtsblog.com/schalldaempfer-auf-der-jagd-rechtslage-august-2016/

Umgekehrt bedeutet das, ist der Schalldämpfer im Landesjagdgesetz nicht verboten, kann er auch nicht waffenrechtlich an der Landesgrenze zur verbotenen Schusswaffe werden. Das trifft so auf NRW zu.
Die sich noch zierende NRW Behörde hat nur Regelungskompetenz bei der Bewilligung von Schalldämpfern für ihre eigenen Antragssteller, da der Fragesteller jedoch bereits einen uneingeschränkten Eintrag besitzt, gibts nichts was meiner Ansicht dagegensprechen würde.
 
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Das ist auf Deiner Erlaubnis etwas schwammig formuliert. Bei mir steht da "Die Ausnahmegenehmigung nach Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 BayJG beschränkt sich auf das Gebiet des Freistaates Bayern"
Die bayerische Erlaubnis ist ja eine Ausnahmegehmigung, die mir erlaubt mich trotz des Verbots im bayerischen Landesjagdgesetz einen SD zu verwenden. Diese Erlaubnis gilt logischerweise nur für den Geltungsbereich des besagten Gesetzes. Der Text bedeutet im Klartext, dass ich damit keine Ausnahmegenehmigung habe den SD zb in Thüringen zu verwenden wo das Landesjagdgesetz die Verwendung explizit verbietet.

Das trifft aber auf NRW nicht zu. Der Text der bayerischen Erlaubnis steht daher der Nutzung in NRW nicht entgegen. Damit verstoße ich ja (afaik) nicht gegen das NRW-Landesjagdgesetz. Die WBK ist in ganz Deutschland gültig und ich verstoße gegen kein Gesetz => ich kann den SD auch in NRW nutzen.
 
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Traumtänzer hat aber auch nichts gegenteiliges behauptet.
Wir haben jetzt viel kompliziertes (und richtiges) hiuer gelesen.
Ganz einfach bleibt es bei: Erlaubt, wo nicht verboten.
 
A

anonym

Guest
wenn ich jetzt zb. nach Thüringen fahre, und habe meinen Schalldämpfer dabei,
darf ich den dabei haben, weil ist ja Eingetragen, nur "nutzen zur Jagd" darf ich ihn nicht,
weil im Thüringischem Landesjagdgesetz nicht erlaubt. (soweit meine Info)

gehe ich in Thüringen auf einen Schiesstand (Bedürfnisfreie Zone) und der Standbetreiber hat den Schalli nicht in der Stand-, und Hausordnung untersagt, darf ich den auch , auf dem Stand, nutzen.
zur Jagdausübung bräuchte ich eine Ausnahmegenehmigung für Thüringen. (von der Jagdbehörde)

In Bundesländern, wo der Schalldämpfer nicht jagdlich Verboten ist darf ich Ihn nutzen.
Ob es da Einschränkungen, zb von Sachbearbeitern der unteren Jagdbehörde gibt (Landkreis, etc) sollte man sich Klug machen. ggf derjenige der zur Jagd eingeladen hat.
da geht man das Risiko ein "schlafende Hunde" zu wecken, aber besser so, als nacher als Dummer da zu stehen.
Noch ist so mancher Sachbearbeiter ein kleiner Gott in seinem beritt, ob Berechtigt oder nicht
 

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