Sichere Verwahrung von Vor- und Aufsatzgeräten

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Durch einen anderen Faden bin auf eine interessante Seite gestoßen. Hier wird darauf hingewiesen, dass Vorsatzgeräte, weil sie nur mit Jagdschein verwendet werden dürfen und ansonsten verbotene Gegenstände sind, den gleichen Verwahrungsvorschriften, wie Waffen unterliegen und somit in den Waffenschrank gehören. Das war mir bisher nicht bewusst. Einen geeigneten Thread habe ich dazu nicht gefunden.

Hier der Link:

HH
 
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Halte ich für Blödsinn. Dual-Use Vorsatzgeräte / Aufsatzgeräte darf jeder ohne Bedürfnis, Altersbeschränkung oder sonstige Auflagen kaufen - und sofern er sich das Teil nicht aufs Fernglas steckt um damit die Nachbarin im Schlafzimmer zu beobachten - auch führen. Hier besteht weder für den Erwerb noch die Aufbewahrung irgendeine Beschränkung.

Einzig die standalone NachtZIELgeräte (also kein Vor- oder Aufsatz), die direkt ein Zielpunkt/Fadenkreuz einblenden sind (noch) verbotene Gegenstände.
 
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Halte ich für Blödsinn. Dual-Use Vorsatzgeräte / Aufsatzgeräte darf jeder ohne Bedürfnis, Altersbeschränkung oder sonstige Auflagen kaufen - und sofern er sich das Teil nicht aufs Fernglas steckt und damit der Nachbarin ins Schlafzimmer schaut - auch führen. Hier besteht weder für den Erwerb noch die Aufbewahrung irgendeine Beschränkung.

Einzig die standalone Nachtzielgeräte (also kein Vor- oder Aufsatz), die direkt einen Zielpunkt/Fadenkreuz einblenden sind (noch) verbotene Gegenstände.
Hat mich auch verwundert, bin nun jedoch verunsichert.
 
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Halte ich für Blödsinn.
Ist aber kein Blödsinn.
Einzig die standalone NachtZIELgeräte (also kein Vor- oder Aufsatz), die direkt ein Zielpunkt/Fadenkreuz einblenden sind (noch) verbotene Gegenstände.
Das hingegen ist falsch oder B., je nach Ausdrucksweise.

Siehe: den anderen Faden.
 
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Ich erinnere in dem Zusammenhang mal an die Magazine. Trommelmagazin für die Thommygun ist so lange frei erwerbbar bis du eine entsprechende Waffe dazu hast. Ohne Altbestandsregelung Oder Ausnahmegenehmigung bist du dann ein Quasiterrorist.

Wobei mein Sytong als auch das Wärmebildvorsatzgerät offen rumliegen 🙈
 

Fex

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Nur wenn auf dem Zielfernrohr montiert, wird das Teil zum Nachtzielgerät und muss im den Schrank. Seperat Natürlich nicht.
Nein, es muss in den Schrank, wenn eine Waffe dranhängt, die in den Schrank muss.

Zielfernrohre, WBKs etc. können wo auch immer gelagert werden.

Als die WBK nur mit behördlicher Beauftragung erlaubt war, musste sie allerdings in den Schrank (BaWü).
 
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KHH

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Waffenbezogene Montagen wären zu erwähnen. Es gibt diese Kombis mit einem Sight auf einer Montage, Flip to Side Montage bspw von Präzise Jagen fürs Viper etc. Damit ändert sich auch die Bestimmung bzw Verwahrung. Aber ein Dual-use Gerät, das Jedermann einfach kaufen kann, hat m.W. keine besonderen Auflagen.
 
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Wenn ich mich noch recht entsinne muß man zwischen "Single-Use" und "Dual-Use" Geräten unterscheiden. Also solchen die ausschließlich für die Montage an Waffen vorgesehen sind und solche, die sich z.B. auch an Ferngläser, Spektive, etc. nutzen lassen.

Geräte die alleinig für den Einsatz auf Schusswaffen gedacht sind müssen in den Schrank. Ein Wechselglas mit aufmontiertem Dual Use Gerät müsste auch in den Schrank, weil hier quasi durch die Verbindung ein waffentrechtlich relevanter Gegenstand entsteht.

Das Dual-Use Gerät selbst muss aber nicht gesichert aufbewahrt werden.
 
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Nein, es muss in den Schrank, wenn eine Waffe dranhängt, die in den Schrank muss.

Zielfernrohre, WBKs etc. können wo auch immer gelagert werden.

Als die WBK nur mit behördlicher Beauftragung erlaubt war, musste sie allerdings in den Schrank (BaWü).
Sag ich doch. Dass unter einem Zielfernrohr eine Waffe hängt, hab ich einfach mal logisch vorausgesetzt. Was sollte man auch sonst mit einem ZF anfangen.
 
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In dem im Eingangspost verlinkten Text wird nach meinem Dafürhalten nicht ausreichend differenziert:

Die erhältlichen Vorsatzgeräte sind nach dem BKA-Merkblatt für Nachtsichttechnik Dual-Use-Geräte. Diese werden - das ist in dem Merkblatt mehrfach explizit erwähnt - erst durch die Verbindung mit einem Zielfernrohr zu einem verbotenen Gegenstand. Dieser, also das mittels Adapter mit dem Zielfernrohr verbundene Vorsatzgerät, muss in den Schrank. Egal, ob diese Kombination an ner Waffe ist oder nicht.

Und: Der Schrank muss mindestens ein 0er sein, da er ja für die Aufbewahrung eines verbotenen Gegenstandes zugelassen sein muss. Also ist die Aufbewahrung der Vorsatz-ZF-Kombination im A-Schrank aus früherer Zeit nicht zulässig.

Das Vorsatzgerät allein kann irgendwo rumliegen.
 
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Ist es denn wirklich so schwer?
Geräte die der in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 4.3 WaffG festgelegten Definition entsprechen sind verbotene Gegenstände (gem. Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2) und müssen in den Schrank.

Ein Dual-Use-Gerät allein entspricht nicht der o.a. Definition und muss nicht in den Schrank.

Ein Dual-Use-Gerät, montiert auf der Waffe bzw. dem ZF, entspricht der o.a. Definition, ist ein verbotener Gegenstand (vgl. BVerwG, 24.06.2009 - 6 C 21.08) und muss in den Schrank.
 
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Was mache ich dann mit dem Etui in dem sich Wärmebildvorsatz und Zielfernrohr befinden? Wegen der Länge zwar getrennt, aber dank Adapter in einer Sekunde verbunden.

Sehe es kommen, so langsam muss ich in einen Waffenraum investieren
 
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Gesetzestexte sind für mich, obwohl in meiner Sprache verfasst, ein unverständliches Kauderwelsch. Ich lese sie aber ich kann das Geschriebene nicht verstehen, weil ich die Abschnitte und Unterabschnitte nicht sinnvoll vernetzen kann. Dazu bin ich ganz offensichtlich nicht intelligent genug.

Mir reicht es aber durchaus, zu wissen, dass ich in diesem Fall mein Vorsatzgerät nicht wegschließen muss, solange es solo ist. Das gilt auch dann, wenn die Klemmvorrichtung am Gerät ist, dieses aber nirgendwo dran klemmt.

Soweit erstmal, gilt mein Dank allen "Verstehern".
 
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